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Neues IT-Sicherheitsgesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht
NIS2: Für wen jetzt dringender Handlungsbedarf besteht
Ein Thema, das Unternehmen von 2024 bis 2026 stark beschäftigen wird, ist die neue EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2). Sie soll das Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union vereinheitlichen und anheben.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis 18. Oktober 2024 Zeit, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Danach bleiben den betroffenen Unternehmen zwei Jahre Zeit, um alle Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse aus der Richtlinie (u.a. Meldung von Sicherheitsvorfällen) zu implementieren.
Die NIS2-Richtlinie gibt vor, welche öffentlichen und privaten Einrichtungen aus 18 verschiedenen Sektoren wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft erhöhten Anforderungen an die IT-Sicherheit unterliegen. Dabei wird zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen unterschieden. Mit der Neufassung wird der Anwendungsbereich auf deutlich mehr Einrichtungen ausgeweitet als in der Vergangenheit.
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen eine Reihe neuer Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Infrastruktur und ihrer Daten einführen. Dazu gehören neben (technischen) Cybersicherheitsvorkehrungen auch organisatorische Maßnahmen. Diese regeln beispielsweise Verantwortlichkeiten und etablieren Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Darüber hinaus regelt die NIS2-Richtlinie auch, dass Cybersicherheitsvorfälle direkt an die Behörden gemeldet werden müssen.
Bei Nichteinhaltung von NIS2 können Unternehmen mit sehr hohen Geldstrafen belegt werden. Die genauen Sanktionen variieren je nach Schwere des Verstoßes. Sie können beispielsweise auch behördliche Maßnahmen wie die Aussetzung von Diensten umfassen.
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