Wer zahlt das?

Bund und Länder unterstützen mit dem DigitalPakt Schule und einer Breitbandoffensive

Kinder in einer Klasse vor Computern

Keine Angst vor großen Summen

Reden wir nicht um den heißen Brei herum: Eine Schule digital gut aufzustellen, kostet Geld. Eine starke Internetleitung, eine professionelle Netzwerkausstattung, die lückenlose IT-Sicherheit, Wartung und Updates: Das bekommt man nicht zu Discounterpreisen. Je nach der Größe der Schule, den baulichen Gegebenheiten und der bestehenden Infrastruktur kann schon die Netzwerkausstattung bis 200.000 Euro und mehr kosten. Aber keine Sorge. Bund und Länder unterstützen die Digitalisierung aller Schulen in Deutschland mit Milliardenbeträgen.

Breitbandoffensive der Bundesregierung

Ein Junge und ein Mädchen vor einem Schulcomputer

Förderung für den schnellen Internet-Anschluss

Die Breitbandoffensive der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass Schulen eine Bandbreite von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) pro Klassenzimmer zur Verfügung steht. Da für Film-Streaming, Videotelefonie und viele administrative Aufgaben jedoch höhere Übertragungsraten nötig sind, können sich auch Schulen, die bereits mit 30 Mbit/s oder mehr unterwegs sind, um Fördergelder bewerben. Mit dem Sonderprogramm zur Gigabit-Versorgung von Schulen und Krankenhäusern vom Herbst 2018 ist faktisch jede Schule förderfähig, die nicht bereits über einen Glasfaseranschluss verfügt.

Sie wollen wissen, wie Ihre Schule optimal von den Förderprogrammen profitiert? Wir beraten Sie gern.

Förderprogramm DigitalPakt Schule

Jugendliche vor Computern in der Schule

Mittel für Schulnetz und Ausstattung mit Endgeräten

Sobald Ihre Schule über ein Medienbildungskonzept und den dafür benötigten Breitbandanschluss verfügt, können Sie für die Ausstattung Geld aus dem DigitalPakt Schule beantragen. In diesem Programm fördert der Bund die digitale Bildungsinfrastruktur von Schulen mit insgesamt fünf Milliarden Euro, dazu kommen Landesmittel. Für das Land Niedersachsen stehen 522,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Mädchen und ein Junge nutzen ein Tablet.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert werden:
- Server-Lösungen und WLAN für die digitale Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Gelände
- Anzeige- und Interaktionsgeräte, zum Beispiel interaktive Tafeln (Whiteboards), Displays
- Mobile Endgeräte wie Tablets, Laptops, Notebooks (maximal 20 Prozent der Fördersumme)
- Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften

Nicht gefördert werden:
- Kosten für Wartung, Betrieb und Support der IT-Infrastruktur
- Monatliche Folgekosten, zum Beispiel für Internetanbindung, Firewall, Hotspot, Software-Lizenzen
- Glasfaseranschlüsse (die Förderung dieser erfolgt über die Breitbandoffensive der Bundesregierung)

ein Taschenrechner, davor eine Brille

Diese Fördergelder sind möglich

Den Antrag stellt immer der Schulträger – niemals eine einzelne Schule. Für jede Schule gibt es einen Sockelbetrag und einen Pro-Kopf-Betrag. Der Sockelbetrag beläuft sich für Schulen mit mehr als 60 Schulkindern auf 30.000 Euro. Er darf vom Schulträger ausschließlich für eine individuelle Schule ausgegeben werden. Kleinere Schulen bekommen einen Sockelbetrag von 500 Euro pro Schulkind. Zusätzlich zum Sockelbetrag erhält jeder Schulträger einen Förderbetrag, der sich aus der Anzahl der Lernenden berechnet. Über diesen Kopfbetrag kann der Schulträger frei verfügen und ihn an den Schulen einsetzen, an denen das Geld am dringendsten benötigt wird.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen für den DigitalPakt Schule.

Wie funktioniert der Antrag?

Beim Förderantrag ist Teamwork zwischen Schulen und Schulträgern gefragt. Für beide Seiten lohnt es sich, das Thema frühzeitig und strukturiert anzugehen. Schnellschüsse sind jedoch nicht notwendig: Die Fördermittel sind bereits errechnet und bis Mai 2023 reserviert.

Das Medienbildungskonzept

Sie entwickeln in Abstimmung mit dem Schulträger ein Medienbildungskonzept bzw. ein vorläufiges pädagogisch-technisches Anforderungsprofil.

Die Bedarfsplanung

Zusammen mit unseren Fachleuten planen Sie die nötige Netzwerk-Ausstattung, Bandbreite und IT-Sicherheit für Ihre Schule und das dafür benötigte Budget.

Der Antrag

Der Schulträger führt die einzelnen Schulkonzepte zu einem Medienentwicklungsplan zusammen und übermittelt die Förderanträge an die Landesschulbehörde.

Die Auszahlung

Wird der Antrag einer Schule bewilligt, wird ihr die Fördersumme, die sich aus einem Sockel- und einem Kopfbetrag zusammensetzt, über den Schulträger ausgezahlt.

Ein Junge macht Hausaufgaben vor einem Rechner, auf dem Online-Unterricht läuft.
Das Medienbildungskonzept

Jede Schule, für die ein Schulträger Fördermittel beantragt, benötigt ein Medienbildungskonzept. Es beantwortet drei Fragen:

Was soll mithilfe digitaler Medien in welchen Klassen und Fächern vermittelt werden?
Welche Voraussetzungen bezüglich Netzanbindung, Hard- und Software müssen erfüllt werden, um diese Unterrichtsziele zur erreichen?
Welche zusätzliche Medienqualifizierung benötigen Lehrkräfte für ihren Unterricht?

Bei der Formulierung helfen medienpädagogische Beratende im Auftrag des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ). Eine Liste finden Sie hier.

Eine Lehrerin gibt Online-Unterricht.
Förderung für die Qualifizierung von Lehrkräften

Lehrkräfte sollen ihre Schulkinder auf den digitalen Wandel vorbereiten – doch wie sieht es mit ihrer eigenen Medienkompetenz aus? Für die Qualifizierung gibt es Unterstützung vom Land: Niedersachsen sieht dafür mehr als 800.000 Euro pro Jahr vor.

Doch: Viele Schulen stehen vor personellen Herausforderungen. In Zeiten des Lehrermangels können sich viele nicht erlauben, Kolleginnen und Kollegen zu technischen oder pädagogischen Fortbildungen zu schicken. Das Land Niedersachsen entwickelt deshalb neue Online-Fortbildungsformate, an denen Lehrkräfte ortsunabhängig und zeitlich flexibel teilnehmen können.

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