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Energie Ersatzversorgung von EWE - junges Paar unter einer Beleuchtung

Ersatzversorgung

Strom & Gas von EWE

Energie in der gesetzlichen Ersatzversorgung für Ihr Business

Liefert Ihr Versorger keinen Strom oder kein Erdgas mehr, springt EWE als Ihr lokaler Grundversorger sofort und automatisch für bis zu drei Monate ein. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Business weiterhin mit Energie beliefert wird. Diese sogenannte Ersatzversorgung (Niederdruck oder Niederspannung) ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert.

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Bei Letztverbrauchern mit einer registrierenden Leistungsmessung wird die tatsächlich bezogene Leistung in einem Intervall von 15 Minuten erfasst und kommt üblicherweise ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh und ab einem Erdgasverbrauch von 1.500.000 kWh zum Einsatz. In der Regel handelt es sich hierbei um gewerbliche oder industrielle Letztverbraucher. Die Preise finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

 

Standardlastprofil (SLP) oder intelligentes Messsystem (iMSys)
Letztverbraucher mit einem Standardlastprofil oder einem intelligentem Messsystem entrichten monatlich einen Abschlagsbetrag, der auf einer prognostizierten Verbrauchsmenge basiert. Ein Standardlastprofil kommt üblicherweise bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh und bis zu einem Erdgasverbrauch von 1.500.000 kWh zum Einsatz. Die Preise finden Sie hier.

Grundsätzlich dauert die Versorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas/Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgas- bzw. Stromliefervertrag abschließen.

Sofern Sie keinen Liefervertrag abschließen und dennoch Energie beziehen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Grundversorger die Entnahme von Energie unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Für den Bezug von Erdgas in Niederdruck bzw. Strom in Niederspannung gelten die Ergänzenden Bedingungen und die Gasgrundversorgungsverordnung/GasGVV, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv bzw. Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv nach Maßgabe von § 3 GasGVV/StromGVV.

Weitere Informationen: Hinweise zum Datenschutz und die Stromkennzeichnung der EWE VERTRIEB GmbH.

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