Letztverbraucher mit einem Standardlastprofil oder einem intelligentem Messsystem entrichten monatlich einen Abschlagsbetrag, der auf einer prognostizierten Verbrauchsmenge basiert. Ein Standardlastprofil kommt üblicherweise bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh und bis zu einem Erdgasverbrauch von 1.500.000 kWh zum Einsatz. Die Preise finden Sie unter Ersatzversorgung.
Grundsätzlich dauert die Versorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas/Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgas- bzw. Stromliefervertrag abschließen.
Sofern Sie keinen Liefervertrag abschließen und dennoch Energie beziehen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Grundversorger die Entnahme von Energie unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Für den Bezug von Erdgas in Niederdruck bzw. Strom in Niederspannung gelten die Ergänzenden Bedingungen und die Gasgrundversorgungsverordnung/GasGVV, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv bzw. Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv nach Maßgabe von § 3 GasGVV/StromGVV.
Weitere Informationen: Hinweise zum Datenschutz und die Stromkennzeichnung der EWE VERTRIEB GmbH.