Stromkenn­zeichnung
Windräder bei blauem Himmel und Sonnenschein auf grünen Wiesen

Woher kommt der Strom von EWE?

Erneuerbare und fossile Energien sind die wichtigsten Quellen zur Stromerzeugung in Deutschland. Mit der Energiewende soll der Anteil an erneuerbarer Energie in Zukunft immer größer werden. Erneuerbare Energie wird vor allem aus Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft oder Biomasse gewonnen. Hier fällt kein radioaktiver Abfall an und die CO2-Emissionen sind deutlich reduziert.

Zu den fossilen Energieträgern gehören u. a. Erdgas, Erdöl, Braunkohle und Steinkohle. Bei ihrer Verbrennung entsteht zum einen Energie, zum anderen wird CO2 freigesetzt.

Energieträger und Umweltauswirkungen

Diese Grafik zeigt die prozentuale Zusammensetzung des von EWE gelieferten Stromes sowie der einzelnen Energieprodukte. Darunter sind jeweils die Umweltauswirkungen in Gramm je kWh aufgeführt. Diese Angaben beruhen auf den Informationen der Vorlieferanten. Zusätzlich wird zum Vergleich der Bundesdeutsche Strommix dargestellt. Dieser zeigt die prozentuale Zusammensetzung der Stromerzeugung in Deutschland für die allgemeine Stromversorgung im Jahr 2025. Diese Informationen werden jedes Jahr von dem BDEW veröffentlicht.

Grafik zur Zusammensetzung des Stroms von EWE
EWE Stromkennzeichnung - Legende

Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG vom 07.07.2005, geändert 2026.4. Alle Angaben basieren auf Informationen der Vorlieferanten. Ausgewiesen sind die Daten des Jahres 2025.

  1. „EWE Ökostrom“: Gilt für alle Stromlieferungen der EWE VERTRIEB GmbH mit Strom, der zu 100 % mit Herkunftsnachweisen aus erneuerbaren Energien versehen ist.
  2. „Verbleibender Energieträgermix“ berechnet sich aus dem Gesamtmix abzüglich des Produktmixes inkl. dem Anteil erneuerbarer Energien, gefördert nach dem EEG.
  3. Stromerzeugung Deutschland.
  4. Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 EnWG. Die Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr. Die Daten werden jährlich zum 1. Juli veröffentlicht.

Herkunft

Lieferland der HerkunftsnachweiseAnteil
Norwegen46,12 %
Deutschland19,77 %
Österreich13,27 %
Schweden6,08 % 
Frankreich4,49 %
Finnland3,67 %
Spanien2,41 %
Niederlande1,56 %
Slowenien0,58 %
Portugal0,44 %
Kroatien0,41 %
Lettland0,30 %
Italien0,29 %
Dänemark0,27 %
Estland0,19 %
Litauen0,10 %
Ungarn0,05 %
FAQ

Rechtlicher Hintergrund

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland nach § 42 Abs. 1 und 2 EnWG verpflichtet, Letztverbrauchern die Stromzusammensetzung anzugeben. Eine Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich. Die Daten für ein Kalenderjahr müssen ab 1. Juli des Folgejahres zur Verfügung stehen.