Effizienz steigern & Betriebskosten senken
Energieverbrauch analysieren, Potenziale erkennen und passende Maßnahmen umsetzen
Energie kann einen wesentlichen Kostenfaktor für Unternehmen darstellen. Technische Optimierungen, eine bedarfsgerechte Energienutzung und die Erzeugung eigener Energie können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren und damit den Energieeinsatz und die damit verbundenen Kosten zu senken. EWE unterstützt Unternehmen dabei, Energieverbräuche und Prozesse zu analysieren, Einsparpotenziale zu identifizieren und passende Maßnahmen zu entwickeln – von einzelnen Optimierungen bis zu umfassenden Energielösungen.
Wir betrachten Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen grundsätzlich infrage kommen.
Wir begleiten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihrer individuellen Energielösung.
Optimieren Sie den Energieeinsatz in Ihrem Unternehmen – beispielsweise durch eine bedarfsgerechte Beleuchtung, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder eine bedarfsgerechte Steuerung von Anlagen und Verbrauchern.
Mit Photovoltaikanlagen können Unternehmen Strom am eigenen Standort erzeugen und selbst nutzen. Abhängig von Verbrauchsprofil, Standort und Anlagengröße können sich dadurch weitere Möglichkeiten für die Energieversorgung ergeben.
Stromspeicher und bedarfsgerechte Steuerung können dabei helfen, erzeugte Energie zeitlich passend zu nutzen und Verbrauch und Erzeugung besser aufeinander abzustimmen.
Auch bei der Wärmeversorgung können technische Lösungen und die Wahl geeigneter Energieträger dazu beitragen, den Energieeinsatz und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren.
Rufen Sie uns direkt für eine Beratung an: 0441 803-4219
oder kontaktieren Sie uns über das nachfolgende Formular.
EWE verpflichtet sich, den Kunden mit „Ökostrom“ zu versorgen. Das heißt, dass Strom in Höhe des Verbrauchs des Kunden aus Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 1 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz eingespeist und (bilanziell) bereitgestellt wird. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.
Erneuerbare Energie gemäß § 3 Nr. 21 EEG: a) Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, b) Windenergie, c) solare Strahlungsenergie, d) Geothermie, e) Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industri.