Abgaben und Umlagen

Wie groß ist der Anteil in Ihrer Stromrechnung?

Eine Frau hält einen Vortrag vor einem Flipchart.

Welche Abgaben und Umlagen sind in Ihren Stromkosten enthalten?

Stromkosten beinhalten Abgaben, Steuern und Umlagen, die staatlich auferlegt und deutschlandweit erhoben werden – aktuell in untenstehender Höhe.

Was sind Netzentgelte?

Über Verteilnetze gelangt der Strom vom Kraftwerk zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Diese werden in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.

2026 LV Gruppe A 
[ct/kWh]
 LV Gruppe B 
[ct/kWh]
 LV Gruppe C 
[ct/kWh]
Aufschlag für besondere Netznutzung1,5590,0500,025
Offshore-Netzumlage0,941
KWKG-Umlage0,446
Stromsteuer2,050
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden0,11
Konzessionsabgabe für TarifkundenAbhängig von der Größe der Gemeinde

Was bedeuten die aktuellen Abgaben und Umlagen für Stromkunden 2026?

Was steckt hinter welchem Begriff?
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz, welche seit dem 1.1.2013 wirksam ist, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Setzt sich gegenwärtig aus der Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage), der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 S. 9 bis 11 EnWG sowie dem ab 1. Januar 2025 geltende Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur (derzeit BK8-24-001-A) zusammen.
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV); nur für Tarifkunden, nicht als Schwachlaststrom). Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,11 ct/kWh.

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