Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen autarker von den Energiemärkten wird. Entscheiden Sie sich jetzt für ein Solarsystem2 und produzieren künftig Ihren eigenen Strom. Wir übernehmen die komplette Planung, Montage und den Betrieb.
Mit Strom aus erneuerbaren Quellen und CO2-kompensiertem Gas von EWE machen wir Ihren Betrieb nachweislich so klimafreundlich, dass auch Ihr Image bei Ihren Kunden steigt.1
Nutzen Sie mit EWE eigenen kostenlos produzierten Strom, sparen Energiekosten ein und sichern sich Förderungen, Steuervorteile, Vergütungs- und Abschreibungsmöglichkeiten.
Passende Produkte für Ihren Betrieb
Weitere Details finden Sie dazu auf business.ewe.de/klimafreundlich.
Der Preis für ein Solarsystem wird individuell berechnet und ist abhängig von der Anlagengröße und den verbauten Komponenten. Das Solarsystem wird nach Inbetriebnahme und Abnahme durch die EWE VERTRIEB GmbH in Rechnung gestellt. Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt die Eigentumsübergabe an den Kunden. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AVB.
Wenn Sie mit EWE eine „eingeschränkte Preisgarantie“ hinsichtlich Ihres Gaspreises vereinbaren, ist während der vereinbarten Preisgarantiezeit eine Preisanpassung bei einer Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten Belastungen und/oder Mehrbelastungen auf Grund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sowie bei Einführung von neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen staatlich veranlassten Belastungen möglich.
Weitere Details finden Sie dazu auf business.ewe.de/klimafreundlich#strom.
Weitere Details finden Sie dazu auf business.ewe.de/klimafreundlich#gas.
Empfehlungsberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Wohnsitz oder Geschäftssitz muss in Deutschland sein. Der Empfehlende selbst muss kein Kunde der EWE TEL GmbH oder EWE VERTRIEB GmbH (im Folgenden „EWE“) sein. Mitarbeiter des EWE Konzerns, Vertriebspartner und Firmen die im Namen von EWE handeln sowie auch deren nahe Angehörige, sind vom Empfehlungsprogramm ausgeschlossen. Geworben werden dürfen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer gemäß § 14 BGB mit Verbräuchen ohne Leistungsmessung, dessen Verbräuche 100.000 kWh (Strom) bzw. 1.500.000 kWh (Gas) jährlich nicht überschreiten. Eine Eigenwerbung ist ausgeschlossen. Prämienanspruch besteht nur, wenn der Vertrag zwischen dem Geworbenen und EWE über das Vertragsprodukt bzw. den Tarif wirksam zustande gekommen ist und bestehen bleibt (z.B. kein Gebrauch des Widerrufrechts durch den Geworbenen). Die Prämienhöhen: