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Das Leuchtstoffröhrenverbot kommt
Die Hintergründe und Folgen des Verbots
Im Herbst läuft die Übergangsregelung für Leuchtstoffröhren des Typs T8 und T5 aus
Die klassischen T8- und T5-Leuchtstoffröhren stehen wegen der EU-Quecksilberverordnung vor dem Aus. Ein vollständiges Verbot der Leuchtmittel tritt im August 2023 in Kraft. Wir klären auf, was das heißt und was dahinter steckt.
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Sie waren aus Büroräumen und Lagerhallen über viele Jahre nicht wegzudenken: die Leuchtstoffröhren des Typs T8 und T5. Die Leuchtmittel überzeugten Unternehmen vor allem mit ihrem günstigen Preis , ihrer langen Lebensdauer, der weichen Strahlkraft – und ihrer vermeintlich guten Energiebilanz. Auch heute haben über 80 Prozent der Betriebe diese Leuchtstoffröhren zumindest teilweise noch im Einsatz. Das hat eine aktuelle Online-Befragung von Statista im Auftrag von EWE ergeben. Doch damit soll bald Schluss sein.
Quecksilber ist in den klassischen T8-Leuchtstoffröhren und T5-Leuchtstoffröhren enthalten, weil es für den Beleuchtungsprozess notwendig ist. Das Schwermetall verdampft bereits bei Zimmertemperatur. Quecksilber erzeugt in diesen Leuchten eine Strahlung, die durch einen Leuchtstoff in Licht umgewandelt wird. Die zulässige Höchstmenge von Quecksilber in Leuchtmitteln ist in Europa reglementiert. Während des ordnungsmäßigen Gebrauchs von Leuchtmitteln wird kein Quecksilber freigesetzt. Beim Wechsel von Leuchtstoffröhren besteht allerdings die Gefahr, dass Leuchtmittel Schaden nehmen. In diesen Fällen kann Quecksilber in die Umgebungsluft gelangen. Wird es eingeatmet, kann es unter anderem Schäden an der Lunge und am Nervensystem verursachen.
Aber: Konventionelle Leuchtstofflampen enthalten sehr wenig Quecksilber, gerade einmal 1,5 bis 4 Milligramm. Zum Vergleich: Alte Fieberthermometer kamen dagegen auf etwa 1 Gramm. Nach Angaben des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin am Klinikum der Universität München führe das Einatmen zwar zu einem Anstieg der Quecksilberkonzentration im Blut. Allerdings komme es nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Auch wenn die Leuchtkörper nur wenig Schwermetall aufweisen, gilt: Entsorgt werden die Leuchtmittel über den Sondermüll – und nicht im Altglascontainer oder im Hausmüll.
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen intensiviert, den Einsatz dieses Schwermetalls und entsprechender Verbindungen Schritt für Schritt zu reduzieren. So gilt seit Anfang 2018 die sogenannte EU-Quecksilberverordnung. Die Herstellung und das Inverkehrbringen neuer quecksilberhaltiger Produkte wurden durch diese Verordnung weitgehend verboten.
Typische Produkte, in denen Quecksilber Verwendung findet, sind neben den klassischen Leuchtstoffröhren etwa Thermometer, Batterien oder elektrische Schalter. Bereits seit September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät nicht mehr verkauft werden. Das wurde durch die RoHS-Richtlinie bestimmt, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte beschränkt. Für klassische T8- und T5-Leuchtstoffröhren wurde damals eine Übergangsregelung bis zum September 2023 geschaffen.
Weil die Leuchtstoffröhren auch zu viel Energie benötigen, greift hier darüber hinaus die Ökodesign-Richtlinie. Sie legt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ innerhalb der Europäischen Union fest. Ein Beispiel: Eine herkömmliche 1,50 Meter lange Leuchtstoffröhre benötigt 65 W/h. Für die gleiche Helligkeit reichen einer LED-Röhre gerade einmal 20 W/h. So lassen sich im Schnitt etwa 600 g CO2 pro Kilowattstunde einsparen. Zudem punktet die LED-Technologie mit einer wesentlich längeren Lebensdauer. Im vorliegenden Beispiel wären das bis zu 100.000 statt etwa 20.000 Stunden.
Früher oder später werden Unternehmen um eine Umrüstung ihrer Lichtanlagen nicht herumkommen. Ab dem Stichtag des Verbots können sie bereits installierte und vorrätige Lampen zwar erst einmal weiterhin nutzen. Das gilt ebenfalls für Restbestände in den Lagern, die sie trotz Leuchtstoffröhren Verbot verwenden dürfen. Aber: Unternehmen sollten sich spätestens jetzt intensiv mit den Alternativen zu den herkömmlichen Leuchtstoffröhren beschäftigen. Experten gehen davon aus, dass mit dem Stichtag auch die Preise für alternative LED-Leuchtmittel erheblich steigen werden. Es gilt daher, möglichst rasch zu handeln und sich zeitnah über attraktive Fördermöglichkeiten, zinsgünstige Kredite und Finanzierungsinstrumente für eine sofortige Umrüstung auf LED zu informieren. Im Idealfall ist dann für die Umrüstung nicht einmal Eigenkapital erforderlich.
Unter einem Stromverbrauch von 100.000 kWh bieten wir Ihnen unsere Lösungen für Selbständige und kleine Unternehmen an.
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Wesentlicher Teil der CO2-Bilanz eines Unternehmens ist der Stromverbrauch. Für den Betrieb von Produktions- und Lagerhallen, Büros oder Verkaufsflächen bietet die Optimierung der Beleuchtungsinfrastruktur großes Potenzial für mehr Nachhaltigkeit. Besonders mit modernen LEDs und einer smarten Vernetzung lässt sich der Energieverbrauch signifikant senken und der Klimaschutz deutlich verbessern. Lassen Sie sich herstellerunabhängig beraten.
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