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Nicht blenden lassen
Lichttechnisch sicher aufgestellt
Nicht blenden lassen
Inhalt:
Das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) geben in Deutschland den rechtlichen Rahmen vor, wenn es um Licht und Arbeitsschutz in Unternehmen geht. Im Fokus steht dabei ein ausgewogener Mix an natürlichem Licht und künstlicher Beleuchtung.
Tageslicht sollte der künstlichen Beleuchtung immer vorgezogen werden, da eine Sehaufgabe bei gleichem Niveau der lichttechnischen Parameter leichter bewältigt werden kann. Wenn möglich, sollten Arbeitsplätze deshalb fensternah und unter Berücksichtigung der Sehaufgabe eingerichtet werden. Da aber Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße in den Räumlichkeiten eines Unternehmens vorhanden ist, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
Bei der Entwicklung eines passgenauen Beleuchtungskonzepts geht es nicht nur darum, Sehaufgaben in einem Unternehmen optimal umsetzen zu können, sondern auch sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten – und damit Unfällen vorzubeugen. Dazu gehört, dass Räumlichkeiten so ausgeleuchtet sein müssen, damit Mitarbeitende
Ein wichtiger Parameter, um eine Aufgabe optimal und sicher ausführen zu können, ist die Beleuchtungsstärke (Lux). Die ASR A3.4 „Beleuchtung“ gibt hier Mindestanforderungen für Unternehmen vor, die nicht unterschritten werden dürfen. So gelten zum Beispiel für Räumlichkeiten, in denen Qualitätskontrollen erfolgen und Farben überprüft werden, 1.000 Lux, für Büroarbeitsplätze und Labore 500 Lux, für grobe und mittlere Maschinenarbeiten 300 Lux und für Lagerräume mit Leseaufgaben 200 Lux. Auch Treppen und Flure müssen gut ausgeleuchtet sein – mit 100 bis 150 Lux. „Die Einhaltung dieser Mindestwerte bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie für den jeweiligen Zweck ausreichend sind“, heißt es vonseiten der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zum Beispiel nehme die Sehleistung mit zunehmendem Alter ab, sodass ältere Menschen für die gleiche Sehaufgabe höhere Ansprüche an die Beleuchtung stellen würden als jüngere Menschen. Die Beurteilung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung erfolgt nach ASR A3.4/7. Diese enthält Anforderungen für die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen und Arbeitsbereichen mit besonderer Gefährdung.
Immer wieder kommt es vor, dass eingebaute LED-Leuchtmittel zu flackern oder zu flimmern beginnen. Der Grund liegt hier im Wechselstrombetrieb der Leuchten, der zu schnellen periodischen Lichtstromschwankungen führt. Probleme kann es hier auch mit Retrofit-Leuchtmitteln geben, denn mitunter erreichen diese Lösungen nicht die Mindestnutzlast älterer elektronischer Transformatoren. Das Flimmern an sich wird häufig vom menschlichen Auge gar nicht wahrgenommen, wirkt sich aber trotzdem nachteilig auf das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit aus – und sorgt für Irritationen beim Wahrnehmen von beweglichen Objekten. Das kann bei der Arbeit mit rotierenden Teilen, etwa einer Kreissäge, ernsthafte Folgen haben. Denn hier kann durch Pulsationen ein stroboskopischer Effekt erzeugt werden, der sich bewegende Teile langsamer oder gar stillstehend erscheinen lässt. Das heißt für Unternehmen: An solchen Arbeitsplätzen dürfen nur dafür geeignete LED mit bestimmten Eigenschaften verbaut werden beziehungsweise der Betrieb der Leuchten muss mit konstantem Strom erfolgen.
Schatten dürfen Gefahrenquellen nicht überdecken. Gerade in Werkshallen kommt es mitunter durch große Maschinen zu Verschattungen sensibler Bereiche. Dies stellt besondere Ansprüche an die Beleuchtung. Die Unfallrisiken lassen sich hier durch Anordnung mehrerer Leuchten minimieren, die Licht aus verschiedenen Richtungen abgeben. In Büros sind – entsprechend der Sehaufgabe – hingegen weiche Schatten mit geringem Kontrast erwünscht. Auch für eine gute Erkennbarkeit von Gegenständen in ihrer Form und Oberflächenstruktur ist eine angemessene Schattenwirkung Voraussetzung.
Unternehmen, die im Schichtbetrieb arbeiten, dürfen nicht dem Viel-hilft-viel-Trugschluss unterliegen. Heißt: Wer zu viel Licht in seinen Hallen installiert, stört etwa im Dreischicht-Betrieb den Biorhythmus seiner Schichtarbeitenden, was zu Schlafstörungen und damit zu Einbußen bei deren Leistungsfähigkeit führen kann.
Wenn Unternehmen die Modernisierung oder Sanierung ihrer Beleuchtungsanlage anstreben, sollten sie einen DIN-geprüften Lichttechniker mit an Bord holen. „Unsere Lichtplanungs-Experten kennen sich bestens mit arbeitsschutzrechtlichen Fragen aus“, unterstreicht Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions bei EWE. „Damit sind sie auf der sicheren Seite.“
Wesentlicher Teil der CO2-Bilanz eines Unternehmens ist der Stromverbrauch. Für den Betrieb von Produktions- und Lagerhallen, Büros oder Verkaufsflächen bietet die Optimierung der Beleuchtungsinfrastruktur großes Potenzial für mehr Nachhaltigkeit. Besonders mit modernen LEDs und einer smarten Vernetzung lässt sich der Energieverbrauch signifikant senken und der Klimaschutz deutlich verbessern. Lassen Sie sich herstellerunabhängig beraten.
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