
EWE business Magazin
Nicht blenden lassen
Lichttechnisch sicher aufgestellt
Nicht blenden lassen
Bei der Modernisierung der Beleuchtung müssen Unternehmen auch den Arbeitsschutz beachten.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) geben in Deutschland den rechtlichen Rahmen vor, wenn es um Licht und Arbeitsschutz in Unternehmen geht. Im Fokus steht dabei ein ausgewogener Mix an natürlichem Licht und künstlicher Beleuchtung.
- Wenn das Tageslicht nicht ausreicht
- Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen
- Beleuchtungsstärke anpassen
- Blendung entgegenwirken
- Lichtflimmern – trügerischer Schein
- Gefährliche Schatten verhindern
- Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein
- Vorsicht beim Schichtbetrieb
- DIN-geprüfte Lichttechniker kennen sich aus
Wenn das Tageslicht nicht ausreicht
Tageslicht sollte der künstlichen Beleuchtung immer vorgezogen werden, da eine Sehaufgabe bei gleichem Niveau der lichttechnischen Parameter leichter bewältigt werden kann. Wenn möglich, sollten Arbeitsplätze deshalb fensternah und unter Berücksichtigung der Sehaufgabe eingerichtet werden. Da aber Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße in den Räumlichkeiten eines Unternehmens vorhanden ist, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen
Bei der Entwicklung eines passgenauen Beleuchtungskonzepts geht es nicht nur darum, Sehaufgaben in einem Unternehmen optimal umsetzen zu können, sondern auch sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten – und damit Unfällen vorzubeugen. Dazu gehört, dass Räumlichkeiten so ausgeleuchtet sein müssen, damit Mitarbeitende
- Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen,
- sich gut orientieren,
- Entfernungen richtig einschätzen,
- Farben korrekt erkennen können
- und ihr Sehvermögen nicht übermäßig beansprucht wird.
Beleuchtungsstärke anpassen
Ein wichtiger Parameter, um eine Aufgabe optimal und sicher ausführen zu können, ist die Beleuchtungsstärke (Lux). Die ASR A3.4 „Beleuchtung“ gibt hier Mindestanforderungen für Unternehmen vor, die nicht unterschritten werden dürfen. So gelten zum Beispiel für Räumlichkeiten, in denen Qualitätskontrollen erfolgen und Farben überprüft werden, 1.000 Lux, für Büroarbeitsplätze und Labore 500 Lux, für grobe und mittlere Maschinenarbeiten 300 Lux und für Lagerräume mit Leseaufgaben 200 Lux. Auch Treppen und Flure müssen gut ausgeleuchtet sein – mit 100 bis 150 Lux. „Die Einhaltung dieser Mindestwerte bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie für den jeweiligen Zweck ausreichend sind“, heißt es vonseiten der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zum Beispiel nehme die Sehleistung mit zunehmendem Alter ab, sodass ältere Menschen für die gleiche Sehaufgabe höhere Ansprüche an die Beleuchtung stellen würden als jüngere Menschen. Die Beurteilung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung erfolgt nach ASR A3.4/7. Diese enthält Anforderungen für die Sicherheitsbeleuchtung von Fluchtwegen und Arbeitsbereichen mit besonderer Gefährdung.
Blendung entgegenwirken
Schlecht abgeschirmte und zu helle Lichtquellen, aber auch Spiegelungen auf glänzenden Oberflächen können zu Blendungen führen. Vor allem in einem Produktionsbetrieb mit vielen Maschinen kann das schnell verheerende Folgen haben. Daher ist es wichtig, auf die Art und Anordnung der Leuchten zu achten sowie zu große Helligkeitsunterschiede und Reflexionen zu vermeiden, etwa durch matte Oberflächen. Und das sollten Unternehmen auch immer auf dem Schirm haben: Mit zunehmendem Alter nimmt auch die Blendungsempfindlichkeit zu.
Lichtflimmern – trügerischer Schein
Immer wieder kommt es vor, dass eingebaute LED-Leuchtmittel zu flackern oder zu flimmern beginnen. Der Grund liegt hier im Wechselstrombetrieb der Leuchten, der zu schnellen periodischen Lichtstromschwankungen führt. Probleme kann es hier auch mit Retrofit-Leuchtmitteln geben, denn mitunter erreichen diese Lösungen nicht die Mindestnutzlast älterer elektronischer Transformatoren. Das Flimmern an sich wird häufig vom menschlichen Auge gar nicht wahrgenommen, wirkt sich aber trotzdem nachteilig auf das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit aus – und sorgt für Irritationen beim Wahrnehmen von beweglichen Objekten. Das kann bei der Arbeit mit rotierenden Teilen, etwa einer Kreissäge, ernsthafte Folgen haben. Denn hier kann durch Pulsationen ein stroboskopischer Effekt erzeugt werden, der sich bewegende Teile langsamer oder gar stillstehend erscheinen lässt. Das heißt für Unternehmen: An solchen Arbeitsplätzen dürfen nur dafür geeignete LED mit bestimmten Eigenschaften verbaut werden beziehungsweise der Betrieb der Leuchten muss mit konstantem Strom erfolgen.
Gefährliche Schatten verhindern
Schatten dürfen Gefahrenquellen nicht überdecken. Gerade in Werkshallen kommt es mitunter durch große Maschinen zu Verschattungen sensibler Bereiche. Dies stellt besondere Ansprüche an die Beleuchtung. Die Unfallrisiken lassen sich hier durch Anordnung mehrerer Leuchten minimieren, die Licht aus verschiedenen Richtungen abgeben. In Büros sind – entsprechend der Sehaufgabe – hingegen weiche Schatten mit geringem Kontrast erwünscht. Auch für eine gute Erkennbarkeit von Gegenständen in ihrer Form und Oberflächenstruktur ist eine angemessene Schattenwirkung Voraussetzung.
Sicherheitsfarben müssen erkennbar sein
Die Farbwiedergabe hat maßgeblich Einfluss auf die Lichtqualität. Je höher der sogenannte Farbwiedergabeindex eines Leuchtmittels ist, desto natürlicher werden die Farben beleuchteter Gegenstände wiedergegeben. Das erleichtert Mitarbeitenden etwa in der Qualitätsprüfung eines Textilunternehmens ihre Arbeit. Eine zentrale Rolle spielt der Farbwiedergabeindex bei der Erkennung von Sicherheitsfarben. Denn diese werden bei Leuchtmitteln mit Farbwiedergabeindex Ra unter 40 nicht richtig wiedergegeben. Hier müssen diese dann extra hinterleuchtet oder angestrahlt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Unsere Lichtplanungs-Experten kennen sich bestens mit arbeitsschutzrechtlichen Fragen aus. Damit sind sie auf der sicheren Seite.
Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions bei EWE
Vorsicht beim Schichtbetrieb
Unternehmen, die im Schichtbetrieb arbeiten, dürfen nicht dem Viel-hilft-viel-Trugschluss unterliegen. Heißt: Wer zu viel Licht in seinen Hallen installiert, stört etwa im Dreischicht-Betrieb den Biorhythmus seiner Schichtarbeitenden, was zu Schlafstörungen und damit zu Einbußen bei deren Leistungsfähigkeit führen kann.
DIN-geprüfte Lichttechniker kennen sich aus
Wenn Unternehmen die Modernisierung oder Sanierung ihrer Beleuchtungsanlage anstreben, sollten sie einen DIN-geprüften Lichttechniker mit an Bord holen. „Unsere Lichtplanungs-Experten kennen sich bestens mit arbeitsschutzrechtlichen Fragen aus“, unterstreicht Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions bei EWE. „Damit sind sie auf der sicheren Seite.“
Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus und wählen Ihre bevorzugte Rückrufzeit, wir freuen uns auf Sie.