
EWE business Magazin
Gesetzesänderungen 2025
Neues aus den Bereichen Energie, Solar und Telekommunikation
Neue Gesetze und Änderungen im Jahr 2025
Was müssen Gewerbetreibende jetzt beachten?
Mit Beginn des neuen Jahres treten einige Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft, die sich direkt auf Unternehmen in unserer Region auswirken können. Wir haben die wichtigsten hier für Sie zusammengestellt.
Änderungen im Energiebereich
Ab 2025 müssen alle Verbraucher:innen, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, sowie alle, die zwischen 7 und 100 Kilowatt Strom selbst erzeugen, einen sogenannten Smart Meter einbauen. Diese intelligenten Messsysteme fragen alle 15 Minuten den Stromverbrauch ab und übertragen die Messwerte automatisch an den Messstellenbetreiber. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Änderungen im Bereich Solarenergie und PV-Anlagen
2025 werden weitere kleine Photovoltaikanlagen von der Steuer befreit. Die steuerfreie Bruttoleistung steigt von 15 kV (peak) auf 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Zum 01.01.2025 wurde das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verschärft. Alle neugebauten Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen müssen dann an jedem dritten Stellplatz über mindestes einen Ladepunkt und Leitungsinfrastruktur verfügen. Bei größeren Renovierungen und mindestens 10 Stellplätzen muss ebenfalls ein Ladepunkt und Leitungsinfrastruktur an jedem fünften Stellplatz installiert werden. Auch Bestandsgebäude müssen ab dem 01.01.2025 über mindestens einen Ladepunkt verfügen, wenn sie mehr als 20 Stellplätze haben.
Unter anderem in Niedersachsen gibt es Änderungen an der Solardachpflicht für Gebäude und Parkplätze. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Änderungen im Bereich IT und Telekommunikation
Bereits im Oktober 2024 ist die NIS2-Richtlinie der EU in Kraft getreten. Diese regelt, welche Unternehmen und Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur eines Landes zählen und daher besonders vor Cyberbedrohungen geschützt werden müssen. Alle Informationen zu NIS2 finden Sie hier.
Barrierefreiheit: Ab Ende Juni 2025 müssen unter anderem viele Online-Shops und Webseiten so ausgestattet sein, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können.
Ab dem 14. Oktober 2025 werden Windows 10 und Microsoft Office 2016 und 2019 nicht mehr mit kostenlosen Updates versorgt. Mit dem Ende des Supports steigt das Risiko deutlich, dass Cyberkriminelle Schwachstellen in diesen Systemen ausnutzen können. Wir empfehlen daher dringend den Umstieg auf Windows 11 und Office 365.
Änderungen im Bereich Organisation und Verwaltung
Seit dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland im B2B-Bereich. Aufgrund von Übergangsfristen bis 2028 müssen die meisten Gewerbetreibenden zwar noch keine E-Rechnungen versenden, jedoch müssen alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz wurde festgelegt, dass ab 2025 Buchungsbelege nur noch 8 statt bisher 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.
Bereits seit Herbst 2024 bekommen alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland eine Wirtschaftsidentifikationsnummer zugeteilt, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Die Steuernummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer werden dadurch nicht ersetzt.
Und noch ein Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Liste dem Stand von Januar 2025 entspricht, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, es länderspezifische Regelungen gibt und sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit ändern können.
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