Seit dem 1. Januar 2025 gilt nach § 32a NBauO:
Bei Neubauten oder Gebäudeänderungen mit neu errichteter oder erneuerter Dachfläche von mindestens 50 m2: Mindestens 50 % der Dachfläche müssen mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung ausgestattet werden.
Bei Errichtung von offenen Parkflächen mit mehr als 25 Einstellplätzen bzw. Änderung oder Erneuerung von mindestens 50 % der vorhandenen Fläche eines offenen Parkplatzes: Über der Einstellplatzfläche muss eine Solarenergieanlage zur Stromerzeugung installiert werden.
Sie erhalten eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Bedarfs- und Anlageplanung – für Dächer, Freiflächen und Carports.
Mit unserem flexiblen Ratenmodell realisieren Sie Ihr Solarsystem ohne Anschaffungskosten. Eine festgelegte, monatliche Solarrate bietet Ihnen Planungssicherheit und finanzielle Freiräume.
Ein persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie in allen Phasen: von der ersten Beratung und Planung über die Montage bis hin zu Betrieb und Instandhaltung.
Bei Bedarf berücksichtigen wir ein schlüsselfertiges Energiespeichersystem und übernehmen für Sie die PV-Direktvermarktung, die Inspektion und Wartung sowie den strategischen Reststrom-Einkauf.
Für Hase Safety Gloves hat EWE ein PV-System mit einer Leistung von 400 kWp installiert, das den Betrieb heute zu fast 60 % energetisch autark macht. Der Arbeitsschutzhandschuh-Hersteller spart dadurch jährlich rund 28.000 Euro und reduziert seine CO2-Emissionen um nahezu 235 Tonnen pro Jahr.
"Mit dem Einsatz unserer PV-Anlage investieren wir in unsere Zukunft und leisten dabei einen erheblichen Beitrag zur Energiewende."
Theodor Wagner, Geschäftsführer Hase Safety Gloves GmbH, Vorstand Hase Safety Group AG