
Solarpflicht einfach erfüllen
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Die Solarpflicht in Niedersachsen: Jetzt handeln und profitieren!
Neue gesetzliche Regelungen zur Solarpflicht in Niedersachsen stellen Unternehmen vor eine entscheidende Herausforderung: Ab dem 01. Januar 2025 greift eine Ausweitung der Pflicht bei Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Parkflächen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auf die gesetzlichen Anforderungen vorbereitet ist. EWE unterstützt Sie bei der frühzeitigen Planung und Umsetzung Ihrer Photovoltaik-Lösung.



Was bedeutet die Solarpflicht in Niedersachsen?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt nach § 32a NBauO:
- Bei Neubauten oder Gebäudeänderungen mit neu errichteter oder erneuerter Dachfläche von mindestens 50 m²: Mindestens 50% der Dachfläche müssen mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung ausgestattet werden.
- Bei Errichtung von offenen Parkflächen mit mehr als 25 Einstellplätzen bzw. Änderung oder Erneuerung von mindestens 50% der vorhandenen Fläche eines offenen Parkplatzes: Über der Einstellplatzfläche muss eine Solarenergieanlage zur Stromerzeugung installiert werden.




Eine Erfolgsgeschichte: Autarkie gesteigert, Kosten gesenkt, Klima geschont
Hase Safety Gloves begegnet dem wachsenden Strombedarf
Für Hase Safety Gloves hat EWE ein PV-System mit einer Leistung von 400 kWp installiert, das den Betrieb heute zu fast 60 % energetisch autark macht. Der Arbeitsschutzhandschuh-Hersteller spart dadurch jährlich rund 28.000 Euro und reduziert seine CO₂-Emissionen um nahezu 235 Tonnen pro Jahr.
"Mit dem Einsatz unserer PV-Anlage investieren wir in unsere Zukunft und leisten dabei einen erheblichen Beitrag zur Energiewende."
Theodor Wagner, Geschäftsführer Hase Safety Gloves GmbH, Vorstand Hase Safety Group AG
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