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Eine Person bedient ein Tablet, im Hintergrund PV-Module

Marktstammdatenregister

Alle wichtigen Informationen für die Registrierung

So melden Sie Ihre Anlage an

Photovoltaik- und Speichersysteme müssen im sogenannten Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Dabei gilt es beispielsweise Meldefristen einzuhalten, um sicher die volle Einspeisevergütung zu erhalten. Informationen hierzu und weiteren wichtigen Dingen, die es zu beachten gibt, finden Sie auf dieser Seite.

Wichtig: die Frist zur Anmeldung

Alle Einheiten, EEG-Anlagen (inkl. EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb von einem Monat registriert werden.1

Anleitungen im Video

Informieren Sie sich im Video, wie Sie sich als Anlagenbetreibender registrieren und wie Sie Ihre Anlage registrieren. 

Im Video: So registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber

Im Video: So registrieren Sie Ihre Anlage

Wichtig: ältere Anlagen erneut registrieren

Sollten Sie sich bereits vor der Einführung des neuen Registers am 31. Januar 2019 im damaligen BNA-System angemeldet haben, genügt das der Bundesnetzagentur nicht. Daher müssen Sie PV-Anlage und Stromspeicher im neuen MaStR nochmals eintragen. Entsprechende Informationen Servicenummern finden Sie direkt auf der Website des Marktstammdatenregisters.

Hier geht es zum Marktstammdatenregister

Melden Sie jetzt Ihre Photovoltaikanlage und das zugehörige Speichersystem an.

Fußnoten Fußnoten
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Detaillierte Informationen zu Meldefristen finden Sie hier.