Alle Einheiten, EEG-Anlagen (inkl. EE-Stromspeicher) und KWK-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb von einem Monat registriert werden.1
Informieren Sie sich im Video, wie Sie sich als Anlagenbetreibender registrieren und wie Sie Ihre Anlage registrieren.
Detaillierte Informationen zu Meldefristen finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.