Business-Lösungen für Ihren Bedarf
Für welche Art von Lösungen interessieren Sie sich?
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Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz soll für einen schnellen Ausbau der Übertragungsnetze sorgen. Das bisherige Einspeisemanagement als Instrument zur Beseitigung von Netzengpässen wird in diesem Zuge durch den erweiterten Redispatch 2.0 ersetzt. Das heißt, die Netzbetreiber können die an ihr Netz angeschlossenen Stromerzeuger auffordern, die Einspeisung anzupassen, um Netzengpässe zu beseitigen. Seit dem 1. Juli 2021 haben Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen ab 100 kW daher viele neue Mitwirkungs- und Meldepflichten, bei denen wir Sie in allen Schritten unterstützen.
Einfache Meldung
Wir übermitteln für Sie Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten Ihrer Anlage an den Netzbetreiber.
Sichere Vergütung
Wir kalkulieren für Sie entgangene Einspeisevergütungen auf Basis der Ausfallarbeit sowie sonstige Kosten.
Automatische Steuerung
Als Anlagenbetreiber im Grünen Kraftwerk von EWE ist Ihre Anlage per Fernwirktechnik bestens für den Redispatch 2.0 vorbereitet.
Einfache Meldung
Wir übermitteln für Sie Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten Ihrer Anlage an den Netzbetreiber.
Sichere Vergütung
Wir kalkulieren für Sie entgangene Einspeisevergütungen auf Basis der Ausfallarbeit sowie sonstige Kosten.
Automatische Steuerung
Als Anlagenbetreiber im Grünen Kraftwerk von EWE ist Ihre Anlage per Fernwirktechnik bestens für den Redispatch 2.0 vorbereitet.
Redispatch 2.0
Die wichtigsten Neuerungen für Anlagenbetreiber
Das novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Das Gesetz überführt das Einspeisemanagement in einen Prognose- und Planungsprozess, das Redispatch 2.0. Betroffen sind alle Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW, wie z.B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWKG-Anlagen und Speicher sowie Betreiber von Anlagen mit Fernsteuerbarkeit durch einen Netzbetreiber.
Seit dem 01. Oktober 2021 müssen diese Betreiber eine regelmäßige und umfassende Datenkommunikation zu ihrem Netzbetreiber aufbauen. Gemeldet werden müssen etwa allgemeine Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten der technischen Anlage.
Das novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Das Gesetz überführt das Einspeisemanagement in einen Prognose- und Planungsprozess, das Redispatch 2.0. Betroffen sind alle Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW, wie z.B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWKG-Anlagen und Speicher sowie Betreiber von Anlagen mit Fernsteuerbarkeit durch einen Netzbetreiber.
Seit dem 01. Oktober 2021 müssen diese Betreiber eine regelmäßige und umfassende Datenkommunikation zu ihrem Netzbetreiber aufbauen. Gemeldet werden müssen etwa allgemeine Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten der technischen Anlage.
EWE als Einsatzverantwortlicher
Das NABEG sieht vor, dass die Kommunikation mit den Netzbetreibern auch über einen Einsatzverantwortlichen laufen kann. Und hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Fernwirktechnik innerhalb der Direktvermarktung sorgen wir in Ihrem Namen für eine sichere Meldung aller gesetzlich angeforderten Daten Ihrer Anlage. Und wir machen für Sie eventuell entgangene Einnahmen geltend, etwa aus der Einspeisevergütung für die Ausfallarbeit oder für eventuell vermiedene Netzentgelte. Das heißt: Mit EWE haben Sie unter dem Strich keine Nachteile durch das NABEG. Bereiten Sie sich deshalb jetzt mit uns auf die neuen Regelungen vor.
EWE als Einsatzverantwortlicher
Das NABEG sieht vor, dass die Kommunikation mit den Netzbetreibern auch über einen Einsatzverantwortlichen laufen kann. Und hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Fernwirktechnik innerhalb der Direktvermarktung sorgen wir in Ihrem Namen für eine sichere Meldung aller gesetzlich angeforderten Daten Ihrer Anlage. Und wir machen für Sie eventuell entgangene Einnahmen geltend, etwa aus der Einspeisevergütung für die Ausfallarbeit oder für eventuell vermiedene Netzentgelte. Das heißt: Mit EWE haben Sie unter dem Strich keine Nachteile durch das NABEG. Bereiten Sie sich deshalb jetzt mit uns auf die neuen Regelungen vor.
Als EWE-Kunde können Sie unser attraktives Dienstleistungsangebot nutzen, so dass Sie für Ihre neuen Aufgaben im Zuge von NABEG 2.0 voll gewappnet sind.