Eine Biogasanlage, daneben eine Sammelfläche für die BGA-Rohstoffe
Bild: geogif / iStock / Getty Images Plus

EWE business Magazin

Zuschlag bei der Biogasausschreibung – und jetzt?

Was Betreiber jetzt unbedingt tun müssen

< Magazin / BGA-Zuschlag
05.07.2024
3 Minuten
Team EWE business

So geht's weiter nach dem Zuschlag

Viele Betreiber atmen nach dem Zuschlag erleichtert auf – dabei ist er nur der erste Schritt! Wer jetzt klug plant und keine Frist versäumt, stellt die Weichen für eine gesicherte Vergütung und den langfristigen Erfolg seiner Biogasanlage.

1. Registrierung im MaStR

Innerhalb eines Monats muss der Zuschlag im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden:

  • Im MaStR unter „EEG-Anlage“ den Zuschlag bestätigen („Ja“ auswählen).
  • Zuschlagsnummer aus dem Bescheid eintragen.
  • Änderungen speichern.

2. Den Wechsel rechtzeitig planen

Nach dem Zuschlag haben Betreiber (je nach Zuschlagszeitpunkt) bis zu 60 Monate Zeit, in die neue Vergütung zu wechseln.

Achtung: Ab Inkrafttreten des Biomassepakets wird diese Frist auf 42 Monate verkürzt!

  • Der Wechsel ist flexibel möglich, muss aber fristgerecht mit mindestens einem Monat Vorlauf beim Netzbetreiber angezeigt werden.
Henning Behrens

Mit der EWE Direktvermarktung sind Sie als Betreiber bestens für die nächste Förderperiode aufgestellt und haben den richtigen Partner an Ihrer Seite, um Ihre Biogasanlage zuverlässig und zukunftssicher im Markt zu positionieren.

Henning Behrens, Experte für Direktvermarktung bei EWE

3. Umweltgutachten nicht vergessen

Der Vergütungsanspruch besteht nur, wenn ein Umweltgutachter bescheinigt, dass die Anlage technisch für den bedarfsorientierten Betrieb geeignet ist. Ohne Gutachten gibt es keine Marktprämie und keinen Flexzuschlag!

  • Das Gutachten sollte zum Wechsel vorliegen.

4. Maisdeckel beachten!

Mit dem Zuschlag gilt der „Maisdeckel“. Überschreitungen führen zum Verlust der Vergütung für das ganze Kalenderjahr.

  • Prüfen, ob der künftige Einsatzstoffmix passt.
  • Ggf. Mischsilagen vermeiden, separate Lager einrichten.

5. Flexzuschlag nur bei ausreichendem Betrieb

Den Flexzuschlag gibt es nur, wenn mindestens 85 % der installierten Leistung in 4.000 Viertelstunden/Jahr erbracht werden.

  • BHKW und Motoren rechtzeitig instandsetzen oder erneuern.
  • Anlagentechnik an den bedarfsorientierten Betrieb anpassen.

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6. Zusätzlich gebotene Leistung umsetzen

Wer mehr Leistung geboten hat, muss auch liefern:

  • Neue BHKW planen, genehmigen und bauen.
  • Netzanschluss prüfen und umsetzen.
  • Lange Lieferfristen für Technik und Genehmigungen beachten!

7. Sicherheit zurückholen

Die Sicherheitsleistung aus der Ausschreibung wird nicht automatisch erstattet.

  • Antrag bei der BNetzA stellen, sobald der Netzbetreiber die Inbetriebnahme bestätigt.

Fazit: Zuschlag ist kein Grund, sich zurückzulehnen!

Mit dem Zuschlag ist ein wichtiger Meilenstein erreicht – jetzt heißt es aber: Dran bleiben! Fristen und Pflichten rechtzeitig einhalten, Umweltgutachten erstellen lassen, Genehmigungen prüfen und Technik fit machen. So sichern Betreiber ihre Vergütung und den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Anlage langfristig. Mit der EWE Direktvermarktung sind Sie als Betreiber bestens für die nächste Förderperiode aufgestellt und haben den richtigen Partner an Ihrer Seite, um Ihre Biogasanlage zuverlässig und zukunftssicher im Markt zu positionieren.

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