Ein beleuchtetes Hinweisschild zeigt den Weg zum Notausgang
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Licht als Wegweiser im Notfall

Welche Not- und Sicherheitsbeleuchtung gut für Unternehmen ist

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Licht
18.09.2024  4 Min.
Autor: Team EWE business

Licht als Wegweiser im Notfall

Eine autarke Sicherheitsbeleuchtung ist unabdingbare Voraussetzung

Eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass sich Menschen in einer Gefahrensituation, etwa bei einem Brand, besser orientieren können und ein Gebäude, ein Betriebsgelände oder einen potenziell gefährlichen Arbeitsplatz unversehrt verlassen können. Unternehmen müssen hier sicherheitstechnische Vorschriften beachten.

Fluchtwege gut ausleuchten

Bei einer Notbeleuchtung handelt es sich immer um eine netzunabhängige Beleuchtung, die dann zum Einsatz kommt, wenn die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung nicht mehr gewährleistet ist. Der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass Flucht- und Rettungswege lichttechnisch so ausgestattet werden müssen, damit jeder ohne Weiteres ein Gebäude oder ein Betriebsgelände sicher verlassen kann. Heißt: An Notausgängen und Ausgängen sind alle Rettungszeichen beleuchtet oder hinterleuchtet. Ist ein Notausgang nicht gleich zu sehen, müssen entlang der Flucht- und Rettungswege hinterleuchtete Rettungszeichen installiert sein.

 

Auch für die rasche Auffindbarkeit von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen ist so eine Beleuchtung unabdingbar. Die hinterleuchteten Sicherheitszeichen sind im Abstand von maximal zehn Metern und bei jeder Richtungsänderung im Verlauf des Fluchtweges anzubringen. So ausgerüstet werden Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen durch Feuerwehren und andere Hilfsdienste wesentlich unterstützt.

Welche Beleuchtung ist bei Ihnen zu empfehlen?

Gefährliche Arbeitsplätze sicher verlassen

Darüber hinaus gibt das Arbeitsschutzgesetz für Arbeitsplätze mit besonderem Gefährdungspotenzial vor, dass auch dort eine Sicherheitsbeleuchtung installiert sein muss, um bei einem Stromausfall schwerwiegende Unfälle zu vermeiden. Unter solche Bestimmungen fallen etwa Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Stoffen und Materialien umgegangen wird oder an denen Menschen an gefährlichen Maschinen tätig sind.

Panik vermeiden

Verfügt ein Unternehmen über besonders große Räumlichkeiten, die für ein größere Anzahl an Personen ausgelegt sind, so ist mitunter eine zusätzliche Antipanikbeleuchtung sinnvoll. Sie wirkt einer Panik entgegen und sorgt für eine besonders gute Orientierung – gerade, wenn Rettungswege in einer großen Halle nicht eindeutig definiert werden können.

Platzierung der Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung muss mindestens zwei Meter über dem Boden installiert werden. Wichtig ist, dass jeder Notausgang, jede Niveau-Änderungen des Fluchtwegs, Treppen und Erste-Hilfe-Stellen ausreichend beleuchtet sind. Gleiches gilt für das Umfeld Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen sowie für Schutzbereiche für Menschen mit Beeinträchtigungen.

 

Mitarbeiterin in einem gut ausgeleuchteten Labor
Potenziell gefährliche Arbeitsplätze, etwa Labore, müssen im Ernstfall von den Mitarbeitenden sicher verlassen werden können. (Bild: Charday Penn / E+ / Getty Images)

Die passende Beleuchtungsstärke

Auf Fluchtwegen ist eine Mindest-Beleuchtungsstärke von einem Lux vorgeschrieben. Laut Arbeitsstättenverordnung muss diese Stärke „innerhalb von fünf Sekunden nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zur Hälfte, innerhalb von 15 Sekunden voll erreicht sein und mindestens 60 Minuten lang anhalten“. In Arbeitsstätten mit erhöhter Unfallgefahr bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung darf die Beleuchtungsstärke 15 Lux nicht unterschreiten. Als Richtwert für die Sicherheitsbeleuchtung gelten zehn Prozent der Allgemeinbeleuchtung. Wichtig ist, dass starke Hell-Dunkel-Unterschiede vermieden werden. Damit die Sicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist, sind die Unternehmen verpflichtet, die Beleuchtung und die Leitsysteme regelmäßig warten zu lassen. Zudem sind die Leuchtdichten zu dokumentieren, also die vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeiten der Flächen.

Separate Leuchten oder Kombi-Lösung?

Unternehmen, die die Installation oder Modernisierung einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung planen, müssen sich auch die Frage stellen, ob sie für ein Plus an Sicherheit lieber auf eine separate Beleuchtungsanlage oder auf bereits am Markt erhältliche Kombilösungen setzen möchten. Die Kombilösungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Leuchten mit einem integrierten Notlicht-LED und überwachter Einzelbatterieelektronik ausgestattet sind. Vorteile dieser Lösung: Es ist keine zusätzliche Gebäudeverkabelung für die Notbeleuchtung erforderlich und durch Kombination von Allgemein- und Notbeleuchtung ist die Gesamtzahl der Leuchten niedriger. Der Nachteil: Bei Leuchten mit „Doppelfunktion“ ist die Lichtverteilung im Notbetrieb laut Experten nicht optimal.

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