Ein Hand, die eine PV-Fläche berührt
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EWE business Magazin

Seit 01.01.2025 gilt die PV-Pflicht

Neue Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten

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30.01.2025
3 Minuten

Solaranlagenpflicht in Niedersachsen ab 2025

Was müssen Gewerbetreibende jetzt beachten?

Niedersachsen entwickelt sich immer mehr zum Solarland. Zahlreiche Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Gebäude verfügen bereits über eine Photovoltaikanlage und täglich kommen weitere hinzu. Um das Potenzial der Sonnenenergie vollauszuschöpfen, gilt in Niedersachsen bereits seit dem 01.01.2023 eine PV-Pflicht beim Neubau von baulichen Anlagen und gewerblichen Gebäuden. Seit dem 01.01.2024 gilt diese Pflicht auch für neue öffentliche Gebäude und zum 01.01.2025 sind weitere Regelungen hinzugekommen, die wir Ihnen gern vorstellen möchten:

PV-Pflicht jetzt auch für Bestandsgebäude

Ganz neu ist, dass jetzt auch bei bestehenden Gebäuden eine Solaranlage Pflicht wird. Wenn die Dachfläche durch Aufstockung oder Anbau auf mindestens 50 m² vergrößert wird, oder das Dach grundlegend saniert wird, muss mindestens auf der Hälfte davon eine Photovoltaikanlage installiert werden. Diese Regelung gilt sowohl für Gewerbe- als auch für Wohngebäude.

Was bedeutet die PV-Pflicht für Ihr Unternehmen?

PV-Pflicht für alle Neubauten

Seit dem 01.01.2025 müssen endgültig alle neuen Gebäude und baulichen Anlagen mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² über eine Solaranlage verfügen – unabhängig davon, ob sie gewerblich, privat oder öffentlich genutzt werden. Wurde der Bauantrag nach dem 31.12.2024 eingereicht, muss die Dachfläche von Neubauten zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaikanlagen belegt werden.

PV-Pflicht für offene Parkplätze und Parkdecks

Seit dem 01.01.2025 müssen auch über neuen offenen Parkplätzen und Parkdecks Photovoltaikanlagen installiert werden, wenn dort mehr als 25 neue Stellplätze geschaffen werden oder wenn wesentliche Änderungen und Erneuerungen an dem Parkplatz vorgenommen werden. In beiden Fällen muss ebenfalls auf mindestens 50 Prozent der vorhandenen Fläche eine Solaranlage installiert werden. Diese Regelung gilt auch, wenn die Parkfläche von mehreren Nutzungseinheiten aus unterschiedlichen Gebäuden genutzt wird.

Ausnahmen von der PV-Pflicht

In Einzelfällen können Gebäude von der Solarpflicht ausgenommen sein, zum Beispiel wenn erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen, andere Dachaufbauten zwingend erforderlich sind, eine Solarthermieanlage bereits vorhanden oder geplant ist, das Dachmaterial ungeeignet ist (z.B. Reet) oder die Umsetzung wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Vorteile von Photovoltaikanlagen für Gebäudeeigentümer

In den wenigsten Fällen ist eine Solaranlage jedoch unwirtschaftlich. In der Regel amortisiert sich die Investition innerhalb weniger Jahre, da die Stromkosten sinken und man unabhängiger von den schwankenden Energiepreisen wird. Zudem steigert eine PV-Anlage den Wert eines Gebäudes und wirkt sich positiv auf das Image des ansässigen Unternehmens aus. Nicht zuletzt profitiert auch das weltweite Klima: PV-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und senken die CO2-Emissionen.

Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand von Januar 2025. Bitte beachten Sie, dass sich der rechtliche Rahmen jederzeit ändern könnte und der Artikel keinesfalls eine (bau)rechtliche Beratung ersetzt.

PV-Module und Windräder auf einer grünen Wiese

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