Ein PV-Modul-Feld auf einem Hallendach, darauf ein Mann mit Helm und Meßgerät
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EWE business Magazin

PV-Anlage: Pflichten für Unternehmen

Wir zeigen, welche Formalitäten und Pflichten Sie einhalten müssen

< Magazin / Pflichten PV-Betreiber
23.09.2025
16 Minuten

Photovoltaik-Anlage: Pflichten für Unternehmen – Ihr Ratgeber

Sie mit Ihrem Unternehmen eine PV-Anlage zu errichten? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie vorher wissen müssen, inklusive einer praktischen Checkliste.

Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugen Unternehmen klimafreundlichen Strom, senken langfristig ihre Energiekosten und stärken ihre Unabhängigkeit. Für gewerbliche Betreiber gehören dazu auch einige verbindliche Aufgaben: gesetzliche Vorgaben einhalten, Genehmigungen beantragen und Meldepflichten erfüllen. Diese Anforderungen können sich durch Regelungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verändern – wer sie im Blick behält, schafft die Grundlage für einen erfolgreichen Betrieb. In unserem Artikel geben wir Ihnen daher eine möglichst umfassende Übersicht über alle aktuellen technischen, administrativen und steuerlichen Pflichten vor und nach der Inbetriebnahme Ihrer eigenen PV-Anlage. Am Ende des Artikels finden Sie eine übersichtliche Checkliste zum Abhaken.

1. Warum Betreiberpflichten für Unternehmen entscheidend sind (Chancen & Risiken)

Warum gibt es eigentlich so viele Betreiberpflichten für Unternehmen mit eigener PV-Anlage? Die meisten der Vorschriften und Gesetze dienen in erster Linie dem sicheren und reibungslosen Betrieb sowie dem sicheren Anschluss an das öffentliche Stromnetz, um Stromunfälle zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung drohen daher Bußgelder und Versicherungsprobleme, zudem ist das Unternehmen für Schäden haftbar. Darüber hinaus können nur für eine gemeldete und ordnungsgemäß installierte Solaranlage Fördermöglichkeiten wie die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden. Die Einhaltung aller Betreiberpflichten sorgt also für Rechtssicherheit, einen sicheren Betrieb und Vertrauen bei Mitarbeitenden und Partnern.

Ihr Ansprechpartner Herbert Warnecke

Die regulatorischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien sind in stetigem Wandel. Unser Expertenteam hält sich kontinuierlich auf dem neuesten Stand und informiert sich über aktuelle Änderungen, um unsere Kundinnen und Kunden optimal zu unterstützen.

Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions bei EWE

2. Pflichten vor der Inbetriebnahme Ihrer gewerblichen PV-Anlage

Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Melde- und Genehmigungspflichten ein, die vor Baubeginn Ihrer Photovoltaikanlage erfüllt werden müssen. Diese können je nach Größe und Standort Ihrer Anlage stark variieren. Informieren Sie sich deshalb vor Planungsbeginn ausführlich über die für Sie geltenden Pflichten – am besten bei einem Fachbetrieb wie EWE mit langjähriger Erfahrung.

Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister

Sie müssen Ihre Solaranlage bereits vor Baubeginn bei Ihrem Netzbetreiber melden. Dazu stellen Sie ein sogenanntes Netzanschlussbegehren mit allen technischen Eckdaten zu Ihrer geplanten PV-Anlage. Der Netzbetreiber prüft dann im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfung, ob das Stromnetz die geplante Einspeisung an dieser Stelle aufnehmen kann. Das kann bis zu acht Wochen dauern. Wenn Ihre Anlage fertig installiert ist, müssen Sie dies ebenfalls Ihrem Netzbetreiber melden. Dafür sind das finale Datenblatt und ein Nachweis über die fachgerechte Installation notwendig. Der Netzbetreiber genehmigt den Anschluss und stellt bei Bedarf neue Stromzähler bereit. Erst dann können Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen. Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage dann im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Nur mit dieser Registrierung können Sie Ihre Einspeisevergütung erhalten.

Welche regionalen Solarpflichten gelten in Ihrem Bundesland?

Die Solarpflicht ist in Deutschland Ländersache, daher variieren die Regelungen stark. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich bei Planung einer Anlage oder eines Bauvorhabens über die für Sie geltenden Regelungen.

Bundesland

PV-Pflicht

Weitere Regelungen

Baden-Württemberg

  • Pflicht bei Neubauten aller Art
  • Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden aller Art
  • Pflicht bei Neubau eines offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen
  • PV-Anlagen sollen min. 60 % der geeigneten Dachfläche nutzen
  • Dach- und Parkflächen sollen grundsätzlich so geplant werden, dass sie sich für Solaranlagen eignen

Bayern

  • Pflicht bei Neubau und vollständiger Erneuerung der Dachhaut von Nichtwohngebäuden
  • Pflicht bei öffentlichen Gebäuden
  • Soll-Regelung bei Wohngebäuden
  • Modulfläche muss mindestens einem Drittel der Dachfläche entsprechen
  • Ersatzweise kann eine Solarthermie-Anlage installiert werden

Berlin

  • Pflicht bei Neubauten und wesentlichen Dachumbauten von allen nicht-öffentlichen Gebäuden
  • Auf öffentlichen Gebäuden sollten bis zum 31.12.2024 PV-Anlagen installiert sein
  • PV-Anlagen müssen min. 30 % der Bruttodachfläche bedecken
  • Ersatzweise kann eine Anlage auf anderen Außenflächen oder eine Solarthermie-Anlage installiert werden

Bremen

  • Pflicht bei Neubauten aller Art
  • Bei grundlegender Sanierung der Dachhaut von Bestandsgebäuden müssen die Voraussetzungen für eine PV-Anlage geschaffen werden und diese innerhalb von 2 Jahren installiert werden
  • Bei Neubauten muss die Modulfläche min. 50 % der Bruttodachfläche bedecken
  • Bei Dachsanierungen muss eine Leistung von min. 1 kWp installiert werden
  • Ersatzweise kann die PV-Anlage auch auf anderen Gebäudeflächen oder eine Solarthermie-Anlage errichtet werden

Hamburg

  • Pflicht bei Neubauten und wesentlichen Dachumbauten von Gebäuden aller Art
  • Pflicht beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Ab 01.01.2027 müssen Gebäude mit Flachdächern bis 10° Neigung zusätzlich zur PV-Anlage eine Begrünung aufweisen
  • Die PV-Anlage muss min. 30 % der Bruttodachfläche bedecken
  • Ersatzweise kann eine Solarthermie-Anlage oder eine andere Einrichtung zur Erzeugung erneuerbarer Energie installiert werden mit mindestens derselben Leistung

Hessen

  • Pflicht bei Neu- und Erweiterungsbauten aller Art
  • Pflicht bei grundlegender Dachsanierung mit einer Dachfläche von min. 50 m2
  • Pflicht bei öffentlichen Parkplätzen mit mehr als 25 Stellplätzen

Niedersachsen

  • Pflicht beim Neubau von Gebäuden aller Art
  • Pflicht bei grundlegender Dachsanierung mti einer Dachfläche von min. 50 m2
  • Pflicht bei öffentlichen Parkplätzen mit mehr als 25 Stellplätzen
  • Bei Neubauten müssen min. 50 % der Dachfläche mit einer PV-Anlage bedeckt werden

Nordrhein-Westfalen

  • Pflicht bei Neubauten und Dachsanierungen von Gebäuden aller Art
  • Auf landeseigenen Gebäuden müssen bis zum 31.12.2025 PV-Anlagen installiert werden
  • Pflicht bei Neubauten von Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen
  • PV-Anlagen sind auf den dafür geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben

Rheinland-Pfalz

  • Pflicht bei gewerblichen Neubauten
  • Pflicht bei Neubau und Dachsanierung von öffentilchen Gebäuden
  • Alle Neubauten müssen für die Installation von Photovoltaik vorbereitet sein
  • Pflicht bei Neubau von gewerblich genutzten oder öffentlichen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen
  • PV-Anlagen müssen min. 60 % der Eignungsfläche bedecken
  • Pflicht für Gebäude gilt ab einer Nutzfläche von mehr als 100 m2
  • Pflicht zur Vorbereitung gilt ab einer Dachfläche von 50 m2

Schleswig-Holstein

  • Pflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden und der Renovierung von mehr als 10 % der Dachfläche
  • Pflicht bei Neubau eines geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 100 Stellplätzen

Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

  • Keine Solarpflicht

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (Stand Mai 2025)

Baugenehmigung, Abnahme und Fördermöglichkeiten für Photovoltaik

Für die meisten Solaranlagen auf dem eigenen Dach ist keine Baugenehmigung erforderlich, aber prüfen Sie dies bitte mit Ihrem örtlichen Bauamt. Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. Im zweiten Schritt sollten Sie Fördermittel beantragen, denn Fördermittelanträge müssen auf jeden Fall vor Baubeginn gestellt werden. Eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie in der

 des Bundeswirtschaftsministeriums. Vor Inbetriebnahme müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihre Solaranlage fachgerecht installiert wurde, da der Netzbetreiber Ihre Anlage sonst nicht freigibt. Auch Versicherer und Banken können diesen Nachweis verlangen. Erfahrene Fachbetriebe wie EWE stellen nicht nur die ordnungsgemäße Installation sicher, sondern kümmern sich auch um die entsprechenden Formulare für den Nachweis.

 

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Laufende Pflichten während des Betriebs Ihrer PV-Anlage

Nach der Inbetriebnahme Ihrer gewerblichen PV-Anlage müssen Sie durch regelmäßige Wartung sicherstellen, dass Ihre Solaranlage auch sicher bleibt. Zudem müssen Sie Ihre Anlage jährlich steuerlich abrechnen und versichern. Auch Änderungen an der Anlage müssen gemeldet werden. Wir empfehlen daher den Abschluss eines Wartungsvertrags mit einem Fachbetrieb wie EWE.

Technische Sicherheit: Wartung, Prüfung und Instandhaltung (VDE, DGUV)

PV-Anlagen sind generell wartungsarm, allerdings besteht für Ihre PV-Anlage eine Wartungspflicht nach den Normen VDE 0105-100/A1, VDE 0126-23 und DGUV Vorschrift 3, die nur von Fachbetrieben oder dem Netzbetreiber durchgeführt werden dürfen. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes, die Stilllegung der Anlage und vor allem ein Haftungsrisiko bei Schäden.

VDE 0105-100/A – Arbeit an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen

Diese Norm regelt nicht nur die erstmalige Freigabe der Anlage, sondern auch, dass durch wiederkehrende Prüfungen Mängel aufgedeckt werden, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder eine Gefahr darstellen. Meistens treten solche Veränderungen durch Verschleiß oder Umwelteinflüsse auf.

Wer prüft: Elektrofachkraft 
Prüfrhythmus: meist alle 4 Jahre, eventuell häufiger
Risiken bei Verstoß: Bußgeld, Haftung, Stilllegung 

VDE 0126-23 – Photovoltaik-(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung

Diese Norm dient Systementwicklern und Installateuren als Vorlage, um ihren Kunden eine effektive Dokumentation bereitzustellen. Hier werden die Prüfkriterien für Ihre individuelle PV-Anlage ausführlich beschrieben, um spätere Wartungen, Prüfungen oder Modifikationen zu erleichtern.

Wer prüft: Installateur, Netzbetreiber
Prüfrhythmus: bei Inbetriebnahme oder Änderungen
Risiken bei Verstoß: Abschaltung, kein Netzanschluss 

DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Diese Norm regelt die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um Arbeitsunfälle und vor allem Schäden durch elektrischen Strom zu vermeiden.

Wer prüft: Elektrofachkraft 
Prüfrhythmus: abhängig von der Nutzung, meist alle 1-4 Jahre
Risiken bei Verstoß: Unfallhaftung, Versicherungsverlust, Bußgeld

Was wird bei der Wartung einer PV-Anlage überprüft?

  • Sichtprüfung auf Schäden und Verunreinigungen
  • Überprüfung der Module und Wechselrichter (inkl. Dokumentation)
  • Prüfung, ob die Komponenten optisch/mechanisch in Ordnung sind
  • Prüfung, ob die Komponenten sachgerecht installiert sind
  • Zustand der Kabel und Leitungen
  • Erdung/Einbindung in Blitzschutz bzw. Überspannungsschutz
  • Richtige Auswahl der Sicherungskomponenten
  • Messen und Prüfen der AC- und DC-Seite
  • Überprüfung der Kommunikations- und Überwachungseinrichtungen

Schnelle Freigabe von PV-Anlagen durch das ZEREZ-Register

Die Einhaltung dieser Normen und allgemein die Registrierung einer PV-Anlage sind mit dem ZEREZ-Register seit dem 01. Februar 2025 deutlich einfacher geworden. Denn Hersteller müssen alle ihre Anlagen und Komponenten in dem Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate – kurz ZEREZ – registrieren. Betreiber und Installateure von PV-Anlagen müssen dem Netzbetreiber somit lediglich die ZEREZ-ID mitteilen, anstatt Zertifikate manuell weiterzuleiten. Das beschleunigt die Freigabe und Inbetriebnahme von Solaranlagen.

Stromsteuer, Meldungen & Fristen

Wenn Sie eine große PV-Anlage mit mehr als 1 Megawatt Leistung betreiben, kann es sein, dass Sie von der Stromsteuer betroffen sind, denn Steuerschuldner ist hier der Stromversorger. Seit 2003 fallen pro Kilowattstunde unverändert 2,05 Cent Stromsteuer an, die auf die Verbraucher umgelegt werden können. Sie sind von dieser Steuer befreit, wenn Ihre Anlage weniger als 2 Megawatt Nennleistung erzeugt. Bei Anlagen zwischen 1 und 2 Megawatt Nennleistungen gilt diese Befreiung jedoch nicht automatisch, sondern muss beim Hauptzollamt beantragt werden. Bei Anlagen mit einer Leistung von über 2 Megawatt können Sie nur dann von der Steuer befreit werden, wenn Sie den gesamten erzeugten Strom selbst verbrauchen. In jedem Fall ist dafür ein Antrag bei Ihrem Hauptzollamt erforderlich. Dort müssen Sie ebenfalls eine Erlaubnis zur Stromversorgung von Dritten beantragen. Das gilt auch, wenn Sie den erzeugten Strom beispielsweise an ein eigenes Tochterunternehmen liefern. Beide Anträge, zur Steuerbefreiung und zur Stromlieferung, müssen spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.

Einspeisevergütung oder Direktvermarktung

Strom aus erneuerbaren Energien wird bevorzugt ins Netz eingespeist, das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). PV-Anlagen-Besitzern wird dort auch eine feste Einspeisevergütung garantiert, um ihnen mehr Planungssicherheit für ihre Investition zu geben. Die Höhe der Einspeisevergütung ist allerdings nicht einheitlich, sondern richtet sich nach der installierten Leistung und dem Datum der Inbetriebnahme. Die jeweils aktuellen Fördersätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Daher ist es wichtig, Ihre Anlage rechtzeitig im Marktstammdatenregister anzumelden, denn ohne diese Registrierung ist keine Auszahlung der Einspeisevergütung möglich. Für Neubauten von Solaranlagen mit einer Leistung von über 100 kWp schreibt das EEG außerdem vor, dass der Strom direkt vermarkten muss. Sie erhalten in diesem Fall keine Einspeisevergütung, sondern verkaufen Ihren überschüssigen Strom über einen Direktvermarkter wie EWE an der Strombörse.

Messkonzept & intelligente Messsysteme (Smart Meter Gateway)

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler oder sogenannte Smart Meter ersetzt werden. Ein digitaler Stromzähler misst und zeigt den Stromverbrauch elektronisch an. Ein Smart Meter verfügt außerdem über eine Kommunikationseinheit oder auch Smart Meter Gateway. Diese übermittelt die Messwerte automatisch an den Netzbetreiber bzw. Energielieferanten. Alle Verbraucher*innen mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr sowie alle Erzeuger*innen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt bekommen sukzessive von ihrem Netzbetreiber bis 2032 ein solches intelligentes Messsystem eingebaut.

Versicherungsschutz sicherstellen

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, eine PV-Anlage zu versichern. Finanzierende Banken verlangen jedoch in der Regel eine Absicherung. Auch als Teil des unternehmerischen Risikomanagements kann ein Versicherungsschutz sinnvoll sein. Ohne Versicherung besteht zum Beispiel die Möglichkeit eines finanziellen Totalverlusts nach einem Naturereignis. Außerdem können Sie selbst für Schäden haften. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über relevante Versicherungen für eine Solaranlage:

Versicherung

Was ist abgedeckt?

Empfohlen für ...

Photovoltaik-Versicherung (Allgefahren)

Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz, Überspannung, Tiere, Diebstahl, Vandalismus, Bedienfehler etc.

Alle Betreiber, insbesondere bei Anlagen ab 5 kWp

Ertragsausfallversicherung

Erstattet entgangene Einspeisevergütung oder Stromverkaufserlöse bei technischen Ausfällen

Große, gewerblich genutzte Anlagen

Betriebshaftpflicht (inkl. PV-Risiken)

Absicherung bei Schäden, die durch die PV-Anlagen bei Dritten entstehen (z. B. Dachlawine, Brandursache)

Gewerbetreibende und Vermieter

Umwelthaftpflicht-Versicherung

Schäden durch z. B. auslaufende Batteriespeicher oder Brandrückstände

Große, gewerbliche Anlagen und Batteriespeicher

Elektronik-Versicherung

Schutz gegen technische Defekte, z. B. an Wechselrichtern, Speichern, Steuerung Kann ergänzend sinnvoll sein, vor allem bei komplexen Anlagen

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (Stand Mai 2025)

Pflichten bei Änderungen, Erweiterungen oder Stilllegung

Wenn Sie Umbauten an Ihrer Anlage vornehmen oder sie erweitern möchten, dann gelten für Sie dieselben Pflichten wie bei einer Neuanschaffung. Sie müssen die höhere Leistung bei Ihrem Netzbetreiber, im Marktstammdatenregister, beim Hauptzollamt und ggfs. bei Ihrer Versicherung melden. Achten Sie insbesondere darauf, ob Ihre Anlage nach dem Ausbau einen der oben genannten Grenzwerte überschreitet, wodurch Sie Ihren Strom beispielsweise in Zukunft direkt vermarkten müssen. Zudem muss die Anlage erneut nach den Normen VDE 0105-100/A1, VDE 0126-23 und DGUV Vorschrift 3 auf ihre Sicherheit überprüft werden. Auch eine Stilllegung der Anlage muss bei den entsprechenden Stellen gemeldet werden.

Checkliste:
Alle PV-Betreiberpflichten auf einen Blick

  1. Vor Inbetriebnahme der Anlage
    • Regionale Solarpflicht prüfen 
    • Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber stellen
    • Denkmalschutz prüfen
    • ggf. Baugenehmigung beantragen
    • Fördermittel beantragen
    • Fachgerechte Installation nachweisen
    • Fertigmeldung beim Netzbetreiber
  2. Mit Fertigstellung der Anlage
    • Registrierung im Marktstammdatenregister
    • Antrag auf Steuerbefreiung beim Hauptzollamt
    • Antrag auf Stromversorgung von Dritten beim Hauptzollamt
    • Prüfen, welche Versicherungen notwendig sind
  3. Während des Betriebes Ihrer PV-Anlage
    • Regelmäßige Wartung
    • Regelmäßige Reinigung
    • Wiederkehrende Prüfungen nach den Normen VDE 0105-100/A1, VDE 0126-23 und DGUV Vorschrift 3
    • Korrekte Stromrechnung an alle Dritten, an die Sie Strom verkaufen
    • Einbau eines intelligenten Stromzählers (macht der Netzbetreiber)
  4. Bei Änderungen, Erweiterungen oder Stilllegung
    • Meldung an den Netzbetreiber
    • Fachgerechte Installation nachweisen
    • Meldung im Marktstammdatenregister
    • Meldung beim Hauptzollamt
    • ggf. Meldung bei der Versicherung

Fazit: Pflichten im Griff – Unterstützung durch EWE

Mit der Entscheidung für eine PV-Anlage kommen zahlreiche Pflichten auf Unternehmen zu. Die Solaranlage muss gemeldet, registriert und versteuert werden, zudem muss die Sicherheit der Anlage regelmäßig überprüft werden. Ein proaktives Management ist notwendig, damit Sie keine Fristen verpassen und Ihre Solaranlage von Tag eins an reibungslos laufen kann. Wir von EWE stehen Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, damit Ihre Anlage nicht nur sicher läuft, sondern Sie auch Rechtssicherheit haben. Darüber hinaus prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen die Wirtschaftlichkeit Ihres Solarvorhabens.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten zu den Pflichten bei gewerblichen PV-Anlagen

Muss ich meine Anlage auch melden, wenn ich nur Eigenverbrauch habe?

Was passiert, wenn ich die MaStR-Frist verpasse?

Welche Wartung ist Pflicht und was ist optional?

Gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude?

Welche Prüfpflichten habe ich als Unternehmer konkret?

Muss ich Umsatzsteuer zahlen, wenn ich Strom einspeise?

Brauche ich eine Versicherung für meine Anlage?

Darf ich meine PV-Anlage selbst installieren?

Muss ich bei einer Erweiterung oder einem Austausch etwas melden?

PV-Module und Windräder auf einer grünen Wiese

Klimaneutral werden mit Photovoltaik

Wenn Sie Ihr Unternehmen klimafreundlicher machen möchten, kann Photovoltaik eine zentrale Rolle übernehmen – besonders im Zusammenspiel mit Energieeffizienzmaßnahmen, einer passend dimensionierten Stromspeicherung und intelligenter Verbrauchssteuerung. EWE berät zu Sofortmaßnahmen mit PV, die Sie sofort weiterbringen, sowie zu umfassenden Konzepten zur Klimaneutralität.

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