
EWE business Magazin
Investitionsbooster
Steuervorteile für neue Photovoltaikanlagen
Investitionsbooster: Steuervorteile für neue PV-Anlagen
So profitieren Sie von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen
Noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat dem „Investitionsbooster“ der Bundesregierung zugestimmt. Darin enthalten sind unter anderem Steuererleichterungen, die es für Unternehmen jetzt besonders interessant machen, in eine eigene Photovoltaik-Anlage zu investieren. Wir erklären, wieso.
- Was wurde mit dem Investitionsbooster genau eingeführt?
- Welche Vorteile habe ich als Unternehmer durch die degressive Abschreibung?
- Für welche Investitionen gilt die degressive Abschreibung?
- Wer kann die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen?
- Investitionsbooster beschlossen – Was sollte ich als Unternehmer:in jetzt tun?
- Fazit: Nutzen Sie jetzt den Investitionsbooster für Ihre PV-Anlage
Was wurde mit dem Investitionsbooster genau eingeführt?
Für gewerblich genutzte PV-Anlagen und andere langlebige Wirtschaftsgüter kann nun wieder eine „degressive Abschreibung“ statt einer linearen Abschreibung gewählt werden. Bisher konnten Photovoltaik-Anlagen nur mit 5 % pro Jahr steuerlich abgesetzt werden, da sie in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren haben. Mit dem neuen Gesetz ist es möglich, bereits im ersten Jahr 15 % der investitionssumme für die PV-Anlage abzuschreiben. In den Folgejahren können dann jeweils 15 % des verbleibenden Buchwerts steuerlich abgesetzt werden.
Welche Vorteile habe ich als Unternehmer durch die degressive Abschreibung?
Während bei der linearen Abschreibung jedes Jahr derselbe Betrag abgesetzt werden kann, verringert eine degressive Abschreibung gerade in den ersten Jahren die Steuerlast deutlich. Das verschafft Ihnen Liquiditätsvorteile und Raum für weitere Investitionen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
Kosten PV-Anlage: 50.000 €
Lineare Abschreibung: 2.500 € pro Jahr über 20 Jahre
Degressive Abschreibung:
Buchungswert |
Abschreibungssumme bei 15 % Abschreibung |
Steuerersparnis ggü. linearer Abschreibung |
|
Jahr 1 | 50.000 € | 7.500 € | 5.000 € |
Jahr 2 | 42.500 € | 6.375 € | 3.875 € |
Jahr 3 | 36.125 € | 5.419 € | 2.919 € |
Jahr 4 | 30.706 € | 4.606 € | 2.106 € |
Wichtig ist, dass insgesamt trotzdem nicht mehr als die ursprünglich investierten 50.000 € absetzbar sind.
Für welche Investitionen gilt die degressive Abschreibung?
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung betrifft nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Der Abschreibungssatz ist dabei immer dreimal so hoch, wie der lineare Abschreibungssatz, der für das jeweilige Wirtschaftsgut gilt, jedoch maximal 30 %. Bei PV-Anlagen mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ergibt sich somit eine degressive Abschreibungsmöglichkeit von 15 %.
Tipp: Auch eine Wärmepumpe kann als bewegliches Wirtschaftsgut gelten.
Wer kann die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich gilt die neue Regelung für alle Unternehmen in Deutschland. Sowohl Einzelunternehmer als auch Personen- und Kapitalgesellschaften können bei neuen Investitionen nun zwischen linearer und degressiver Abschreibung wählen und somit ihre anfängliche steuerliche Belastung senken. Im Bereich Photovoltaik gilt der Investitionsbooster allerdings nicht für kleine PV-Anlagen, zum Beispiel auf Einfamilienhäusern oder für Balkonkraftwerke, da diese ohnehin steuerfrei sind und nicht als gewerbliche Anlagen zählen.
Investitionsbooster beschlossen – Was sollte ich als Unternehmer*in jetzt tun?
1. Investitionen prüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Investition als bewegliches Wirtschaftsgut gilt.
2. Investition planen
Die neue Abschreibungsregelung gilt nur für Investitionen, die zwischen dem 01. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden. Verschieben Sie bei Bedarf bereits geplante Investitionen.
3. Frühzeitig beraten lassen
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrem Steuerberater zum Thema lineare vs. degressive Abschreibung beraten, damit Sie rechtzeitig eine fundierte Entscheidung treffen können.
4. PV-Beratung vereinbaren
Lassen Sie uns sprechen! Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, um zu erfahren, wie Ihr Unternehmen von Solarenergie und den neuen Steuervorteilen profitieren kann!
Fazit: Nutzen Sie jetzt den Investitionsbooster für Ihre PV-Anlage
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung verringert die Steuerlast von Unternehmen in den ersten Jahren nach der Investition deutlich. Das verschafft Ihnen Liquiditätsvorteile und eine bessere Planbarkeit. Zudem bleiben womöglich finanzielle Spielräume für weitere Investitionen. Außerdem kann sich Ihre Photovoltaik-Anlage so schneller amortisieren. Lassen Sie sich daher jetzt von uns beraten!
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