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Stromkennzeichnung 

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Woher kommt der Strom von EWE?

Erneuerbare Energie, fossile Energie und Kernenergie sind die wichtigsten Quellen zur Stromerzeugung in Deutschland. Mit der Energiewende soll der Anteil an erneuerbarer Energie in Zukunft immer größer werden. Erneuerbare bzw. regenerative Energie wird vor allem aus Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, oder Biomasse gewonnen. Es fällt kein radioaktiver Abfall an, außerdem sind die CO2-Emissionen deutlich reduziert. 

Zu den fossilen Energieträgern gehören u. a. Erdgas, Erdöl, Braunkohle und Steinkohle. Bei ihrer Verbrennung entsteht zum einen Energie, zum anderen wird CO2 freigesetzt. Kernenergie gewinnt man v.a. durch die Kernspaltung des Brennstoffes Uran. Die dabei frei gesetzte Wärme wird zur Dampferzeugung und damit Energiegewinnung genutzt. Bei der Kernspaltung fällt radioaktiver Abfall an.

Energieträger und Umweltauswirkungen

Diese Grafik zeigt die Zusammensetzung des gesamten Stromes von EWE, der einzelnen Energieprodukte sowie die prozentualen Anteile im Gesamtdurchschnitt der Energieversorger in Deutschland. Darunter sind jeweils die Umweltauswirkungen aufgeführt. Alle Angaben beruhen auf den Informationen der Vorlieferanten.

(Angaben in Prozent)

Diagramme zur EWE Stromkennzeichnung


Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG vom 07. 07. 2005, geändert 2024.4 Alle Angaben basieren auf Informationen der Vorlieferanten. Ausgewiesen sind die Daten des Jahres 2023.

  1. „EWE Ökostrom“: gilt für alle Stromlieferungen der EWE VERTRIEB GmbH mit 100 % Grünstrom.
  2. „Verbleibender Energieträgermix“ berechnet sich aus dem Gesamtmix, abzüglich des Produktmixes inkl. dem Anteil Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG.
  3. Stromerzeugung Deutschland.
  4. Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 EnWG. Die Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr. Die Daten werden im Jahr 2025 (Lieferjahr 2024) erstmalig im Juli veröffentlicht.

Herkunft

Lieferland der Herkunftsnachweise Anteil
Norwegen 47,0 %
Deutschland 16,6 %
Österreich 14,0 %
Frankreich 8,9 %
Portugal 5,1 %
Finnland 2,3 %
Schweden 2,3 %
Lettland 1,1 %
Kroatien 0,9 %
Slowenien 0,9 %
Spanien 0,7 %
Italien 0,2 %

 

FAQ Stromkennzeichen

Häufige Fragen und Antworten zum Stromkennzeichen

Sind bei den von EWE ermittelten CO2-Emissionen die Umwandlungs- und Transportverluste bereits enthalten?

Nein. Die CO2-Emissionen, die EWE in der Stromkennzeichnung ausweist, beziehen sich auf den reinen Ausstoß von CO2 bei der Produktion von Strom. Der Wert setzt sich bei uns aus den Emissionen von selbst erzeugtem und zum größten Teil bei Vorlieferanten beschafftem Strom zusammen.

Kann die Informationen zu Umwandlungs- und Transportverlusten überhaupt aus den CO2-Emissionen der Stromkennzeichen entnommen werden?

So wie im bundesdeutschen Strommix auch, beziehen sich die Werte nur auf das bei der Stromerzeugung emittierte CO2. Die CO2-Emissionen aus den Vorketten werden nicht berücksichtigt.

Warum werden im EWE Ökostrom nicht 100% "Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage" ausgewiesen? Ich kaufe doch 100% Herkunftsnachweise!

Unsere Kunden kaufen für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom Herkunftsnachweise (HKN). 1 HKN ist gültig für 1.000 kWh also 1 MWh. Dennoch muss EWE als Energieversorger auch den EEG-finanzierten Anteil im EWE Ökostrom ausweisen.
 

Der BDEW Leitfaden sagt dazu Folgendes: "...Die Berücksichtigung des Prozentsatzes für den EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG") erfolgt […], im Produktmix und im verbleibenden Energieträgermix. Hieraus folgt, dass es ein […] Stromprodukt, in dem der Stromlieferant einem Kunden 100% Strom aus Erneuerbarer Energien ausweist, nicht geben kann. Eine dennoch erfolgende Ausweisung eines solchen 100%igen Produkts ist falsch und rechtswidrig. In jedem Ökostromprodukt ist immer auch ein Anteil „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG" auszuweisen. Deshalb werden in Ökostromprodukten immer mindestens zwei verschiedene Anteile im Diagramm ausgewiesen („Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG" und „erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG“).

Wie wirkt sich der Wegfall der EEG-Umlage durch das "EEG Umlage Entlastungsgesetz" aus dem Jahr 2022 auf die Stromkennzeichnung ab dem Jahr 2024 aus?

Erstmalig gibt es seit dem Lieferjahr 2023 für ein vollständiges Kalenderjahr keine EEG-Umlage mehr. Somit orientiert sich der Anteil "erneuerbare Energie, gefördert nach dem EEG" ab dem Jahr 2024 (Bilanzierungsjahr 2023) am Bundesdeutschen Strommix nach § 42 Abs. 3a EnWG.
 

Somit weisen der Produktmix und der verbleibende Energieträgermix, sowie der Bundesdeutsche Mix dieselbe Menge an "Erneuerbare Energie, gefördert nach dem EEG" aus. Aufgrund dessen entfällt die Unterscheidung von privilegierten und nicht privilegierten Kunden und es gibt keine individuellen Stromkennzeichnungen mehr

Rechtlicher Hintergrund

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland nach § 42 Abs. 1 und 2 EnWG verpflichtet, Letztverbrauchern die Stromzusammensetzung anzugeben. Eine Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich. Die Daten für ein Kalenderjahr müssen ab 1. November des Folgejahres zur Verfügung stehen.