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Stromkennzeichnung 

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Woher kommt der Strom von EWE?

Erneuerbare Energie, fossile Energie und Kernenergie sind die wichtigsten Quellen zur Stromerzeugung in Deutschland. Mit der Energiewende soll der Anteil an erneuerbarer Energie in Zukunft immer größer werden. Erneuerbare bzw. regenerative Energie wird vor allem aus Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, oder Biomasse gewonnen. Es fällt kein radioaktiver Abfall an, außerdem sind die CO2-Emissionen deutlich reduziert. 

Zu den fossilen Energieträgern gehören u. a. Erdgas, Erdöl, Braunkohle und Steinkohle. Bei ihrer Verbrennung entsteht zum einen Energie, zum anderen wird CO2 freigesetzt. Kernenergie gewinnt man v.a. durch die Kernspaltung des Brennstoffes Uran. Die dabei frei gesetzte Wärme wird zur Dampferzeugung und damit Energiegewinnung genutzt. Bei der Kernspaltung fällt radioaktiver Abfall an.

Energieträger und Umweltauswirkungen

Diese Grafik zeigt die Zusammensetzung des gesamten Stromes von EWE, der einzelnen Energieprodukte sowie die prozentualen Anteile im Gesamtdurchschnitt der Energieversorger in Deutschland. Darunter sind jeweils die Umweltauswirkungen aufgeführt. Alle Angaben beruhen auf den Informationen der Vorlieferanten.

(Angaben in Prozent)

Diagramme zur EWE Stromkennzeichnung


Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG vom 07. 07. 2005, geändert 2024.4 Alle Angaben basieren auf Informationen der Vorlieferanten. Ausgewiesen sind die Daten des Jahres 2023.

  1. „EWE Ökostrom“: gilt für alle Stromlieferungen der EWE VERTRIEB GmbH mit 100 % Grünstrom.
  2. „Verbleibender Energieträgermix“ berechnet sich aus dem Gesamtmix, abzüglich des Produktmixes und unter Berücksichtigung der EEG-Umlage.
  3. Stromerzeugung Deutschland.
  4. Stromkennzeichnungspflicht nach § 42 EnWG. Die Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr. Die Daten werden im Jahr 2025 (Lieferjahr 2024) erstmalig im Juli veröffentlicht.

FAQ Stromkennzeichen

Häufige Fragen und Antworten zum Stromkennzeichen

Klarstellung zum Thema Greenwashing im Zusammenhang mit der Stromkennzeichnung

EWE ist wie alle Energielieferanten gesetzlich, entsprechend § 42 EnWG i. V. m. § 78 EEG, verpflichtet den Anteil der einzelnen Energieträger wie Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien (finanziert aus der EEG-Umlage), erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen (nicht finanziert durch die EEG-Umlage), Mieterstrom (finanziert aus der EEG-Umlage) sowie sonstige erneuerbare Energien auszuweisen.

 

Dabei muss jeder Versorger anzeigen, wie viel Grünstrom seine Kunden durch Zahlung der EEG-Umlage mitfinanziert haben. Gemeint ist der Grünstrom, der durch die vielen EEG-Anlagen wie Windkraft PV und Biogas jährlich in Deutschland erzeugt wird. Durch die Zahlung der EEG-Vergütung an den Anlagenbetreiber verliert dieser Grünstrom jedoch sein Grünstromattribut und wird laut Gesetz zu Graustrom. Dass dieser dann auch als Graustrom an der Börse verkauft wird, ist wenig bekannt. Laut Stromkennzeichen erhalten so EWE Kunden, die Graustrom beziehen und dafür die gesetzliche EEG-Umlage zahlen, 58,9 % Grünstrom aus erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage. Im Gesamtenergieträgermix der von EWE bereitgestellten Strommengen, ohne Berücksichtigung der erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, liegt der Grünstromanteil bei 41,2 %. Dieser Grünstrom wird für die EWE Ökostromprodukte verwendet.

Sind bei den von EWE ermittelten CO2-Emissionen die Umwandlungs- und Transportverluste bereits enthalten?

Nein. Die CO2-Emissionen, die EWE in der Stromkennzeichnung ausweist, beziehen sich auf den reinen Ausstoß von CO2 bei der Produktion von Strom. Der Wert setzt sich bei uns aus den Emissionen von selbst erzeugtem und zum größten Teil bei Vorlieferanten beschafftem Strom zusammen.

Kann die Informationen zu Umwandlungs- und Transportverlusten überhaupt aus den CO2-Emissionen der Stromkennzeichen entnommen werden?

So wie im bundesdeutschen Strommix auch, beziehen sich die Werte nur auf das bei der Stromerzeugung emittierte CO2. Die CO2-Emissionen aus den Vorketten werden nicht berücksichtigt.

Warum ist der verbleibende Energieträgermix (3. Kreisring) nicht die Differenz aus „EWE gesamt“ (1. Kreisring) minus „EWE Ökostrom“ (2. Kreisring)?

Das Wort „verbleibend“ in „Verbleibender Energieträgermix“ bezieht sich tatsächlich auf eine Differenz. Allerdings ist das die Differenz aus „EWE gesamt“ abzüglich der individuellen Stromkennzeichnungen aller Kunden mit BAFA-Begrenzungsbescheid (diese hießen früher: „EEG-Härtefallkunden“).
 

Werden also vom 1. Kreisring die Summenwerte aller Kunden mit BAFA-Bescheid abgezogen, kommen wir auf die Darstellung des 3. Kreisringes.
 

Die Darstellungsreihenfolge ist so gewählt wie vom bdew-Leitfaden „Stromkennzeichnung“ empfohlen wurde und damit auch bei anderen Versorgern so in Anwendung (210801_Leitfaden Stromkennzeichnung_2021), Anlage 8, Seite 97).

Warum werden im EWE Ökostrom nicht 100% "Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage" ausgewiesen? Ich kaufe doch 100% Herkunftsnachweise!

Unsere Kunden kaufen für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom Herkunftsnachweise (HKN). 1 HKN ist gültig für 1.000 kWh also 1 MWh. Dennoch muss EWE als Energieversorger auch den EEG-finanzierten Anteil im EWE Ökostrom ausweisen.
 

Der BDEW Leitfaden sagt dazu Folgendes: "...Die Berücksichtigung des Prozentsatzes für den EEG-Anteil („Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) erfolgt […], im Produktmix und im verbleibenden Energieträgermix. Hieraus folgt, dass es ein […] Stromprodukt, in dem das EltVU einem Kunden 100% Strom aus Erneuerbarer Energien ausweist, nicht geben kann. Eine dennoch erfolgende Ausweisung eines solchen 100%igen Produkts ist falsch und rechtswidrig. In jedem Ökostromprodukt ist immer auch ein Anteil „Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“ auszuweisen. Deshalb werden in Ökostromprodukten immer mindestens zwei verschiedene Anteile im Diagramm ausgewiesen („Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“ und „erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage“)."

Warum ist der EEG-Wert beim Ökostromkreis und beim verbleibenden Energieträgermixkreis höher als bei EWE gesamt?

Der EEG-Wert im Ökostromkreis und im verbleibenden Energieträgermixkreis bezieht sich im Gegensatz zu EWE Gesamt (Unternehmensmix) nur auf die abgesetzten Mengen an "nicht-privilegierten" Letztverbraucher-Kunden, die die volle EEG-Umlage gezahlt haben. Die abgesetzte Mengen an "nicht-privilegierten" Kunden (große stromkostenintensive Kunden) werden nicht in der produktdifferenzierten Darstellung ausgewiesen, da diese eine individuelle und separate Stromkennzeichnung erhalten.
 

Die großen stromkostenintensiven Industriekunden bekommen nach gesetzlichen Regelungen einen Nachlass auf die EEG-Umlage und haben einen nicht unerheblichen Anteil am gesamten Letztverbraucherabsatz der EWE VERTRIEB GmbH.
 

Dementsprechend ist der Anteil der "Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage" ALLER Letztverbrauche im Verhältnis zum gesamten Letztverbraucherabsatz, geringer (2020: 44,3%) als der Anteil "Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage" der nicht-privilegierten Letztverbraucher im Verhältnis zum "nicht-privilegierten" Letztverbraucherabsatz (2020: 60,3%).

Was verändert sich mit der EnWG/EEG Novelle 2021 beim Stromkennzeichen?

Mit der Umsetzung der Anforderungen aus der EnWG/EEG Novelle 2021 haben sich folgende für EWE relevanten Änderungen/Anpassungen an der Stromkennzeichnung ergeben:

  • Umbenennung der Stromeigenschaft "sonstige erneuerbare Energien" in "sonstige erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert durch die EEG-Umlage"
  • Anpassung der Energieträgermixe: Entfall des Anteils "Erneuerbare Energien, finanziert durch die EEG-Umlage" aus dem Gesamtenergieträgermix eines Lieferanten (Unternehmensmix)

Rechtlicher Hintergrund

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland nach § 42 Abs. 1 und 2 EnWG verpflichtet, Letztverbrauchern die Stromzusammensetzung anzugeben. Eine Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich. Die Daten für ein Kalenderjahr müssen ab 1. November des Folgejahres zur Verfügung stehen.