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Stromkennzeichnung
Erneuerbare Energie, fossile Energie und Kernenergie sind die wichtigsten Quellen zur Stromerzeugung in Deutschland. Mit der Energiewende soll der Anteil an erneuerbarer Energie in Zukunft immer größer werden. Erneuerbare bzw. regenerative Energie wird vor allem aus Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft, oder Biomasse gewonnen. Es fällt kein radioaktiver Abfall an, außerdem sind die CO2-Emissionen deutlich reduziert.
Zu den fossilen Energieträgern gehören u. a. Erdgas, Erdöl, Braunkohle und Steinkohle. Bei ihrer Verbrennung entsteht zum einen Energie, zum anderen wird CO2 freigesetzt. Kernenergie gewinnt man v.a. durch die Kernspaltung des Brennstoffes Uran. Die dabei frei gesetzte Wärme wird zur Dampferzeugung und damit Energiegewinnung genutzt. Bei der Kernspaltung fällt radioaktiver Abfall an.
Diese Grafik zeigt die Zusammensetzung des gesamten Stromes von EWE, der einzelnen Energieprodukte sowie die prozentualen Anteile im Gesamtdurchschnitt der Energieversorger in Deutschland. Darunter sind jeweils die Umweltauswirkungen aufgeführt. Alle Angaben beruhen auf den Informationen der Vorlieferanten.
(Angaben in Prozent)
Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG vom 07. 07. 2005, geändert 2024.4 Alle Angaben basieren auf Informationen der Vorlieferanten. Ausgewiesen sind die Daten des Jahres 2023.
Lieferland der Herkunftsnachweise | Anteil |
Norwegen | 47,0 % |
Deutschland | 16,6 % |
Österreich | 14,0 % |
Frankreich | 8,9 % |
Portugal | 5,1 % |
Finnland | 2,3 % |
Schweden | 2,3 % |
Lettland | 1,1 % |
Kroatien | 0,9 % |
Slowenien | 0,9 % |
Spanien | 0,7 % |
Italien | 0,2 % |
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FAQ Stromkennzeichen
Häufige Fragen und Antworten zum Stromkennzeichen
Rechtlicher Hintergrund
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland nach § 42 Abs. 1 und 2 EnWG verpflichtet, Letztverbrauchern die Stromzusammensetzung anzugeben. Eine Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich. Die Daten für ein Kalenderjahr müssen ab 1. November des Folgejahres zur Verfügung stehen.
Rechtlicher Hintergrund
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland nach § 42 Abs. 1 und 2 EnWG verpflichtet, Letztverbrauchern die Stromzusammensetzung anzugeben. Eine Aktualisierung des Stromkennzeichens erfolgt einmal jährlich. Die Daten für ein Kalenderjahr müssen ab 1. November des Folgejahres zur Verfügung stehen.