
Redispatch 2.0
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Neue Herausforderungen für Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz soll für einen schnellen Ausbau der Übertragungsnetze sorgen. Das bisherige Einspeisemanagement als Instrument zur Beseitigung von Netzengpässen wird in diesem Zuge durch den erweiterten Redispatch 2.0 ersetzt. Das heißt, die Netzbetreiber können die an ihr Netz angeschlossenen Stromerzeuger auffordern, die Einspeisung anzupassen, um Netzengpässe zu beseitigen. Seit dem 1. Juli 2021 haben Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen ab 100 kW daher viele neue Mitwirkungs- und Meldepflichten, bei denen wir Sie in allen Schritten unterstützen.

Was bedeutet NABEG 2.0?
Das novellierte Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Das Gesetz überführt das Einspeisemanagement in einen Prognose- und Planungsprozess, das Redispatch 2.0. Betroffen sind alle Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW, wie z.B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWKG-Anlagen und Speicher sowie Betreiber von Anlagen mit Fernsteuerbarkeit durch einen Netzbetreiber.
Seit dem 01. Oktober 2021 müssen diese Betreiber eine regelmäßige und umfassende Datenkommunikation zu ihrem Netzbetreiber aufbauen. Gemeldet werden müssen etwa allgemeine Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten der technischen Anlage.
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