Nutzen Sie Marktveränderungen
Erlöse durch marktdienliche Abschaltung optimieren
Strom zu produzieren, wenn niemand ihn braucht, wird immer teurer: Negative Strompreise treten inzwischen regelmäßig und über viele Stunden im Jahr auf. Wer darauf nicht reagiert, lässt Geld liegen. Wer jedoch flexibel abschaltet, sichert Erlöse – und profitiert zusätzlich von neuen Spielräumen. Die marktdienliche Abschaltung von EWE ist Ihr Schlüssel dazu.
So profitieren Sie von der marktdienlichen Abschaltung
Wirtschaftliche Verluste gezielt vermeiden
Durch die marktdienliche Abschaltung reagiert Ihre Anlage automatisiert auf negative Börsenpreise – und verhindert so kostenintensive Einspeisungen. Ein aktiver Beitrag zur Stabilisierung Ihrer Wirtschaftlichkeit.
Erlöspotenziale durch Marktflexibilität nutzen
Profitieren Sie von marktdienlichen Abschaltungen – und sichern Sie sich zusätzliche Vergütungen, wenn Ihre Anlage gezielt zur Netzentlastung beiträgt.
Volle Transparenz – keine Zusatzkosten
Das Angebot ist für Sie kostenfrei. Es fallen weder Abschaltentgelte noch versteckte Gebühren an. EWE agiert dabei erfolgsabhängig und in Ihrem wirtschaftlichen Interesse.
Einfache und sichere Einbindung
Ihre Anlage im Grünen Kraftwerk von EWE wird vollständig in unser intelligentes Abschaltungsmanagement eingebunden – zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Wie wir Ihre Anlage zur richtigen Zeit abschalten – und Ihre Vermarktung optimieren
Szenario 1: Abschaltung zur Verlustvermeidung
In diesem Beispiel liegt der Börsenpreis bei –6 ct/kWh, während Ihre Marktprämie 3,4 ct/kWh beträgt. Würde Ihre Anlage weiterhin einspeisen, entstünde ein Verlust von 2,6 ct/kWh je Kilowattstunde. Deshalb schalten wir Ihre Anlage in solchen Momenten gezielt ab. So verhindern Sie Verluste – ohne Aufwand, ohne Risiko. Für die abgeschaltete Strommenge wird die Vergütung ausgesetzt, aber Sie sichern aktiv Ihre Wirtschaftlichkeit und schützen Ihre Erträge.
Szenario 2: Abschaltung trotz kleinem Gewinn
In diesem Beispiel liegt der Börsenpreis bei –3 ct/kWh, Ihre Marktprämie bei 3,4 ct/kWh – ein rechnerischer Gewinn von 0,4 ct/kWh. Da dieser Gewinn unterhalb des Toleranzbereichs von 1 ct/kWh liegt, kann Ihre Anlage vorsorglich abgeschaltet werden. Damit reagieren wir auf potenzielle Marktunsicherheiten und schützen Sie vor unerwarteten Nachteilen. Für Sie bedeutet das: Die Vergütung wird für die nicht eingespeiste Menge ausgesetzt – Sie tragen dabei jedoch kein finanzielles Risiko.
Szenario 3: Abschaltung mit Flexibilitätsbonus
Bei einem beispielhaften Börsenpreis von -1,52 ct/kWh wäre die Einspeisung Ihrer Anlage gewinnbringend, da die Marktprämie höher ausfällt. Dennoch kann es sinnvoll sein, kurzzeitig abzuschalten, um gezielt auf Marktveränderungen zu reagieren. Da der entgangene Gewinn über dem Toleranzbereich von 1 ct/kWh liegt, erhalten Sie den vollen Börsenpreis und die Marktprämie(1,88 ct/kWh) – plus einen Flexibilitätsbonus von zusätzlich 1 ct/kWh. Ihr Vorteil: Sie profitieren doppelt – durch intelligente Marktreaktion und zusätzliche Vergütung.
Anzulegender Wert:
Der anzulegende Wert, umgangssprachlich auch EEG-Vergütung genannt, richtet sich nach Erzeugungstechnologie, installierter Leistung und Inbetriebnahmedatum und bestimmt, wie hoch Ihre Marktprämie ausfällt. Der Wert wird oft vom Netzbetreiber auf Abrechnungen ausgewiesen oder kann im Register der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Für Anlagen größer als 1000 kWp wird dieser in der Regel über eine Ausschreibung festgelegt.
Wenn Sie mehrere Einheiten mit unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkten an einer gemeinsamen Marktlokation betreiben, berechnen wir einen leistungsgewichteten Durchschnitt.
Beispiel: Zwei Einheiten mit je 50 kW – die eine mit 6,0 ct/kWh, die andere mit 8,0 ct/kWh – ergeben gemeinsam 7,0 ct/kWh als anzulegenden Wert.
Stundenregelung nach § 51 EEG:
Sie gibt an, ab wann bei negativen Börsenpreisen keine Marktprämie von Ihrem Netzbetreiber mehr gezahlt wird. Je nach Inbetriebnahmedatum gilt z. B. eine 6-, 4-, 3-, 2- oder 1-Stunden-Regel. Ab 2027 reicht bereits eine negative Stunde. Für neue Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 24. Februar 2025 entfällt die Förderung bereits bei jeder einzelnen negativen Viertelstunde (15-Minutenregelung).
Zusammenfassung mehrerer Anlagen:
Nach den Vorgaben des § 24 EEG gelten mehrere Anlagen als eine gemeinsame Anlage, wenn sie (i.) innerhalb von 12 Monaten und (ii.) ohne ausreichende räumliche Trennung in Betrieb genommen werden. Maßgeblich sind neben der größeren Leistung auch das spätere Inbetriebnahmedatum.
Beispiel: Eine Anlage mit 200 kW und Inbetriebnahme (IBN) am 01.06.2022 sowie eine weitere Anlage nebenan mit 250 kW und IBN am 01.04.2023 unterliegen beide den EEG-Auflagen einer 450kW-Anlage mit IBN am 01.04.2023. Beide Anlagen unterliegen somit der dynamischen Stundenregelung nach §51 EEG.
Da Abschaltentscheidungen auf Prognosen zu Marktwert und Marktprämie basieren, können Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Werten auftreten. Aus diesem Grund haben wir einen Toleranzbereich von 1 ct/kWh definiert, der marktübliche Prognoseunsicherheiten berücksichtigt und gleichzeitig einen Flexibilitätsbonus einschließt.
- Liegt die tatsächliche Summe aus Börsenvergütung und Marktprämie unter 1 ct/kWh, erfolgt kein Ausgleich.
- Liegt sie über 1 ct/kWh, erstatten wir den entgangenen Gewinn und zahlen zusätzlich einen Flexibilitätsbonus von 1 ct/kWh.
Dieses Verfahren schafft transparente und faire Rahmenbedingungen für alle Anlagenbetreiber.
