Verluste vermeiden und von Flexibilität profitieren

Automatisierte Abschaltung Ihrer Photovoltaik- und Wasserkraftanlage – wirtschaftlich, sicher und profitabel

Ein Geschäftsmann lehnt an PV-Modulen auf einer Freifläche und verschränkt die Arme.

Nutzen Sie Marktveränderungen

Erlöse durch marktdienliche Abschaltung optimieren

Strom zu produzieren, wenn niemand ihn braucht, wird immer teurer: Negative Strompreise treten inzwischen regelmäßig und über viele Stunden im Jahr auf. Wer darauf nicht reagiert, lässt Geld liegen. Wer jedoch flexibel abschaltet, sichert Erlöse – und profitiert zusätzlich von neuen Spielräumen. Die marktdienliche Abschaltung von EWE ist Ihr Schlüssel dazu.

So profitieren Sie von der marktdienlichen Abschaltung

Wirtschaftliche Verluste gezielt vermeiden

Durch die marktdienliche Abschaltung reagiert Ihre Anlage automatisiert auf negative Börsenpreise – und verhindert so kostenintensive Einspeisungen. Ein aktiver Beitrag zur Stabilisierung Ihrer Wirtschaftlichkeit.

Erlöspotenziale durch Marktflexibilität nutzen

Profitieren Sie von marktdienlichen Abschaltungen – und sichern Sie sich zusätzliche Vergütungen, wenn Ihre Anlage gezielt zur Netzentlastung beiträgt.

Volle Transparenz – keine Zusatzkosten

Das Angebot ist für Sie kostenfrei. Es fallen weder Abschaltentgelte noch versteckte Gebühren an. EWE agiert dabei erfolgsabhängig und in Ihrem wirtschaftlichen Interesse.

Einfache und sichere Einbindung

Ihre Anlage im Grünen Kraftwerk von EWE wird vollständig in unser intelligentes Abschaltungsmanagement eingebunden – zuverlässig und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Wie wir Ihre Anlage zur richtigen Zeit abschalten – und Ihre Vermarktung optimieren

Marktdienliche Abschaltung: Grafik 1

Szenario 1: Abschaltung zur Verlustvermeidung

In diesem Beispiel liegt der Börsenpreis bei –6 ct/kWh, während Ihre Marktprämie 3,4 ct/kWh beträgt. Würde Ihre Anlage weiterhin einspeisen, entstünde ein Verlust von 2,6 ct/kWh je Kilowattstunde. Deshalb schalten wir Ihre Anlage in solchen Momenten gezielt ab. So verhindern Sie Verluste – ohne Aufwand, ohne Risiko. Für die abgeschaltete Strommenge wird die Vergütung ausgesetzt, aber Sie sichern aktiv Ihre Wirtschaftlichkeit und schützen Ihre Erträge.

Marktdienliche Abschaltung: Grafik 2

Szenario 2: Abschaltung trotz kleinem Gewinn

In diesem Beispiel liegt der Börsenpreis bei –3 ct/kWh, Ihre Marktprämie bei 3,4 ct/kWh – ein rechnerischer Gewinn von 0,4 ct/kWh. Da dieser Gewinn unterhalb des Toleranzbereichs von 1 ct/kWh liegt, kann Ihre Anlage vorsorglich abgeschaltet werden. Damit reagieren wir auf potenzielle Marktunsicherheiten und schützen Sie vor unerwarteten Nachteilen. Für Sie bedeutet das: Die Vergütung wird für die nicht eingespeiste Menge ausgesetzt – Sie tragen dabei jedoch kein finanzielles Risiko.

Marktdienliche Abschaltung: Grafik 3

Szenario 3: Abschaltung mit Flexibilitätsbonus

Bei einem beispielhaften Börsenpreis von -1,52 ct/kWh wäre die Einspeisung Ihrer Anlage gewinnbringend, da die Marktprämie höher ausfällt. Dennoch kann es sinnvoll sein, kurzzeitig abzuschalten, um gezielt auf Marktveränderungen zu reagieren. Da der entgangene Gewinn über dem Toleranzbereich von 1 ct/kWh liegt, erhalten Sie den vollen Börsenpreis und die Marktprämie(1,88 ct/kWh) – plus einen Flexibilitätsbonus von zusätzlich 1 ct/kWh. Ihr Vorteil: Sie profitieren doppelt – durch intelligente Marktreaktion und zusätzliche Vergütung.

FAQ
Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung können zeitweise negative Strompreise auftreten. In diesen Stunden kann die Einspeisung wirtschaftlich nachteilig sein – insbesondere dann, wenn keine Vergütung erfolgt oder Vermarktungskosten anfallen. Die marktdienliche Abschaltung sorgt dafür, dass Ihre Anlage automatisch abgeschaltet oder in ihrer Leistung reduziert wird, sobald eine Einspeisung wirtschaftliche Verluste verursachen würde. So vermeiden Sie negative Erlöse und sichern langfristig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.
Ihre Anlage wird automatisch gedrosselt oder abgeschaltet, wenn der Weiterbetrieb vorübergehend wirtschaftlich nachteilig wäre. Das ist der Fall, sobald der kombinierte Erlös aus Börsenstrompreis (Day Ahead) und Marktprämie negativ wird, insbesondere, wenn die Stundenregelung nach § 51 EEG greift. Infos zur Stundenregelung nach §51 EEG finden Sie unter Punkt 10.
Die Steuerung erfolgt automatisch über unsere Fernsteuerungssoftware. Dabei wird vorübergehend ein Abschaltsignal an Ihre Anlage übermittelt.
Alle fernsteuerbaren Anlagen in der Direktvermarktung, z. B. PV-, Wind-, Biogas- oder Wasserkraftanlagen. Besonders sinnvoll ist der Einsatz bei Vermarktung nach der 15-Minuten-Regelung, da sich negative Strompreise hier besonders stark auf die Wirtschaftlichkeit auswirken können. Wir empfehlen die Abschaltung insbesondere für Anlagen mit sogenanntem „Watchdog“. Dieser stellt sicher, dass die Anlage bei einem Verbindungsabbruch automatisch auf einen definierten Standardwert hochfährt und nicht dauerhaft ausgeschaltet bleibt.
Für Sie als Anlagenbetreiber entstehen keine zusätzlichen laufenden Kosten, da die marktdienliche Abschaltung bereits Bestandteil der Direktvermarktung ist. Lediglich bei Anlagen mit Eigenverbrauch können einmalige technische Anpassungen durch Ihren Servicetechniker Aufwände verursachen.
Während der Abschaltzeiten wird keine Vergütung für eingespeiste Energie gezahlt, da in diesen Zeiträumen keine Einspeisung erfolgt. Gleichzeitig vermeiden Sie aber Verluste durch negative Marktpreise, wodurch langfristig Ihre Gesamterlöse optimiert werden können.
Die marktdienliche Abschaltung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen durch den Direktvermarkter. Redispatch-Maßnahmen werden netzdienlich durch den Netzbetreiber durchgeführt und dienen der Sicherung der Netzstabilität.
Für Anlagen mit Eigenverbrauch empfehlen wir bei negativen Strompreisen eine Konfiguration auf eine sogenannte Nulleinspeisung. Das bedeutet: Bei einem Abschaltsignal wird die Anlage nicht komplett heruntergeregelt, sondern nur bis auf Ihren Eigenbedarf. So vermeiden Sie Strombezug aus dem Netz und stellen gleichzeitig die Versorgung Ihres Eigenverbrauchs sicher. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage technisch für die Nulleinspeisung ausgelegt ist und die entsprechende Regelung durch Ihren Installateur bzw. Techniker eingerichtet und programmiert wurde.
Wenn mehrere Anlagen über einen gemeinsamen Datenlogger oder Parkregler gesteuert werden, kann es vorkommen, dass diese nur gemeinsam abgeschaltet werden können. Sofern einzelne Einheiten technisch getrennt regelbar sind, benötigen wir entsprechende Voraussetzungen, wie separate Datenlogger oder Fernwirkeinrichtungen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Steuerungsmöglichkeiten in Ihrem Anlagenverbund bestehen.

Anzulegender Wert:

Der anzulegende Wert, umgangssprachlich auch EEG-Vergütung genannt, richtet sich nach Erzeugungstechnologie, installierter Leistung und Inbetriebnahmedatum und bestimmt, wie hoch Ihre Marktprämie ausfällt. Der Wert wird oft vom Netzbetreiber auf Abrechnungen ausgewiesen oder kann im Register der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Für Anlagen größer als 1000 kWp wird dieser in der Regel über eine Ausschreibung festgelegt.

Wenn Sie mehrere Einheiten mit unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkten an einer gemeinsamen Marktlokation betreiben, berechnen wir einen leistungsgewichteten Durchschnitt.

Beispiel: Zwei Einheiten mit je 50 kW – die eine mit 6,0 ct/kWh, die andere mit 8,0 ct/kWh – ergeben gemeinsam 7,0 ct/kWh als anzulegenden Wert.

Stundenregelung nach § 51 EEG:

Sie gibt an, ab wann bei negativen Börsenpreisen keine Marktprämie von Ihrem Netzbetreiber mehr gezahlt wird. Je nach Inbetriebnahmedatum gilt z. B. eine 6-, 4-, 3-, 2- oder 1-Stunden-Regel. Ab 2027 reicht bereits eine negative Stunde. Für neue Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 24. Februar 2025 entfällt die Förderung bereits bei jeder einzelnen negativen Viertelstunde (15-Minutenregelung).

Zusammenfassung mehrerer Anlagen:

Nach den Vorgaben des § 24 EEG gelten mehrere Anlagen als eine gemeinsame Anlage, wenn sie (i.) innerhalb von 12 Monaten und (ii.) ohne ausreichende räumliche Trennung in Betrieb genommen werden. Maßgeblich sind neben der größeren Leistung auch das spätere Inbetriebnahmedatum.

Beispiel: Eine Anlage mit 200 kW und Inbetriebnahme (IBN) am 01.06.2022 sowie eine weitere Anlage nebenan mit 250 kW und IBN am 01.04.2023 unterliegen beide den EEG-Auflagen einer 450kW-Anlage mit IBN am 01.04.2023. Beide Anlagen unterliegen somit der dynamischen Stundenregelung nach §51 EEG.

Nein. Die Abschaltung erfolgt kontrolliert und ausschließlich innerhalb der technischen Spezifikationen Ihrer Anlage. Negative Auswirkungen auf die Betriebssicherheit oder Lebensdauer sind daher nicht zu erwarten.

Da Abschaltentscheidungen auf Prognosen zu Marktwert und Marktprämie basieren, können Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Werten auftreten. Aus diesem Grund haben wir einen Toleranzbereich von 1 ct/kWh definiert, der marktübliche Prognoseunsicherheiten berücksichtigt und gleichzeitig einen Flexibilitätsbonus einschließt.

- Liegt die tatsächliche Summe aus Börsenvergütung und Marktprämie unter 1 ct/kWh, erfolgt kein Ausgleich.
- Liegt sie über 1 ct/kWh, erstatten wir den entgangenen Gewinn und zahlen zusätzlich einen Flexibilitätsbonus von 1 ct/kWh.

Dieses Verfahren schafft transparente und faire Rahmenbedingungen für alle Anlagenbetreiber.

Ja. Auch Anlagen, die ihre Vergütung über Ausschreibungen erhalten und somit nicht unter die gesetzliche Festvergütung fallen, benötigen einen anzulegenden Wert. Dieser Wert ist notwendig, um die Wirtschaftlichkeit und Abschaltlogik korrekt berechnen zu können.

Jetzt in die Direktvermarktung mit marktdienlicher Abschaltung starten!