Verluste bei negativen Strompreisen stoppen

EWE überwacht Börsenpreise rund um die Uhr und schaltet Ihre Photovoltaikanlage marktdienlich ab, bevor aus Einspeisung Verluste werden. Ohne Zusatzkosten, nahtlos integriert in Ihre EWE Direktvermarktung.

Ein Geschäftsmann lehnt an PV-Modulen auf einer Freifläche und verschränkt die Arme.

Negative Strompreise kosten EEG-Betreiber bares Geld

Negative Strompreise treten inzwischen regelmäßig auf, an einzelnen Tagen sogar über viele Stunden. Für direktvermarktete EEG-Anlagen in der gleitenden Marktprämie kann das schnell teuer werden: Die Marktprämie entfällt, gleichzeitig zahlen Sie faktisch drauf, wenn Sie weiter einspeisen. Ohne intelligente Abschaltung oder Abregelung entstehen so dauerhafte finanzielle Einbußen.

Zunehmende negative Preise & Verluste

Die steigende Volatilität am Strommarkt setzt Betreiber von EEG-Anlagen zunehmend unter Druck. Wer in Zeiten negativer Strompreise ungesteuert einspeist, zahlt drauf.

Wegfall der Marktprämie (§51 EEG)

Für Neuanlagen seit 25.02.2025 entfällt die Marktprämie ab der ersten negativen Viertelstunde.

Komplexe Regulatorik

Das Zusammenspiel aus EEG-Förderlogik, Redispatch 2.0 und Direktvermarktungsverträgen überfordert viele Anlagenbetreiber und birgt rechtliche Risiken.

Erhalten Sie in wenigen Schritten Ihr individuelles Angebot für die Direktvermarktung inklusive marktdienlicher Abschaltung.

Rechtssicher handeln:
Die verschärften Regeln des § 51 EEG

Je nach Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme (IBN) und Anlagengröße gelten unterschiedliche Regelungen bei negativen Strompreisen.

Regelung (§ 51 EEG)

Gilt für Anlagen

Konsequenz

6-Stunden-Regel
(EEG 2017)

Ab 500 kWp
IBN 01.01.2017–31.12.2020

Keine Marktprämie, wenn der Börsenpreis 6 aufeinanderfolgende Stunden negativ ist

4-Stunden-Regel
(EEG 2021)

Ab 500 kWp
IBN 01.01.2021–31.12.2022

Keine Marktprämie, wenn der Börsenpreis 4 aufeinanderfolgende Stunden negativ ist.

Dynamische Stundenregel
(EEG 2023)

Ab 400 kWp
IBN 01.01.2023–24.02.2025

•  Seit 2026: Keine Marktprämie, wenn der Börsenpreis 2 aufeinanderfolgende Stunden negativ ist.

•  Ab 2027: Keine Marktprämie, wenn der Börsenpreis 1 Stunde negativ ist.

15-Minuten-Regel
(EEG 2023)

Alle Anlagen
IBN ab 25.02.2025

Keine Marktprämie bei negativem Börsenpreis in einem 15-Minuten-Intervall.

Lassen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot für die Direktvermarktung inklusive marktdienlicher Abschaltung erstellen.

Schritt für Schritt: So schützt EWE Ihre Erlöse

EWE kombiniert Preisprognosen, einen Toleranzbereich von 1 ct/kWh zur Absicherung gegen kurzfristige Marktschwankungen und die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage im Virtuellen Kraftwerk. So wird Ihre Anlage nur dann abgeschaltet, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Preise & Prognosen

EWE beobachtet kontinuierlich Spotmarktpreise und erstellt Kurzfristprognosen.

Automatische Abschaltung

Wird der Grenzwert erreicht, drosseln wir Ihre Einspeisung über das Virtuelle Kraftwerk.

Reporting & Bonus

Im Reporting sehen Sie, wann abgeschaltet wurde, welche Verluste vermieden und Flexibilitätsboni gutgeschrieben wurden.

Ihre Vorteile mit der marktdienlichen Abschaltung

Machen Sie Ihre Anlage fit für die volatile Strommarkt-Zukunft. Mit der marktdienlichen Abschaltung verwandeln Sie regulatorische Pflichten in wirtschaftliche Chancen.

Wirtschaftlichkeit sichern

Wir stoppen die Einspeisung exakt dann, wenn negative Preise zu Verlusten führen würden. Ihre Erlöse bleiben geschützt.

Zusatzerlöse generieren

Neben der Verlustvermeidung erhalten Sie Chancen auf attraktive Flexibilitätsboni durch strategische Abschaltungen.

Vollautomatische Steuerung

Kein manueller Aufwand für Sie: Das Virtuelle Kraftwerk von EWE übernimmt die 24/7-Überwachung und schaltet vollautomatisch.

Gesetzeskonform

Wir steuern Ihre Anlage nach den Vorgaben des §51 EEG und integrieren sie nahtlos in Redispatch 2.0. Die komplexe Regulatorik übernehmen wir komplett für Sie.

Keine Zusatzkosten

Die Lösung ist vollständig ohne separate Gebühren mit Ihrem bestehenden oder geplanten Direktvermarktungsvertrag mit EWE möglich.

Drei typische Szenarien – und wie die marktdienliche Abschaltung Ihre Wirtschaftlichkeit verbessert

Die folgenden Beispiele orientieren sich an typischen Konstellationen in der Direktvermarktung. Konkrete Werte hängen von Ihrer Anlage und Ihrem Vertrag ab.

Szenario

Marktsituation (Beispiel)

Nutzen

Verlust­vermeidung

Börsenpreis (–6 ct/kWh)
+ Marktprämie (3,4 ct/kWh)
= –2,6 ct/kWh Verlust

Gezielte Abschaltung: Schutz Ihrer Liquidität durch Stopp der defizitären Einspeisung.

Vorsorgliche Abschaltung

Börsenpreis –3 ct/kWh
+ Marktprämie 3,4 ct/kWh
= +0,4 ct/kWh
(unter dem Toleranzbereich von 1 ct/kWh)

Sicherheitspuffer: Präventive Abschaltung schützt vor Verlusten durch unvorhersehbare Preisstürze.

Flexibilitätsbonus

Börsenpreis –1,52 ct/kWh
+ Marktprämie 3,4 ct/kWh
= +1,88 ct/kWh Ertrag

Gewinnmaximierung: Sie erhalten den vollen Ertrag (+1,88 ct/kWh) plus 1 ct/kWh Flexibilitätsbonus (Gesamt: 2,88 ct/kWh).

Woher kommt der Flexibilitätsbonus?

EWE optimiert Ihre Einspeisung konsequent nach aktuellen Marktsignalen und trägt dabei das wirtschaftliche Risiko aus Prognoseabweichungen für Sie. Sollte eine durch uns vorgenommene Abregelung Ihrer Anlage im Nachhinein als nicht erforderlich eingestuft werden, greift bei einem kalkulatorischen Nachteil von über 1 ct/kWh ein Kompensations-Mechanismus. In diesem Fall erhalten Sie neben dem vollständigen Erlösausgleich zusätzlich den sogenannten Flexibilitätsbonus in Höhe von 1 ct/kWh.
FAQ
Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung können zeitweise negative Strompreise auftreten. In diesen Stunden kann die Einspeisung wirtschaftlich nachteilig sein – insbesondere dann, wenn keine Vergütung erfolgt oder Vermarktungskosten anfallen. Die marktdienliche Abschaltung sorgt dafür, dass Ihre Anlage automatisch abgeschaltet oder in ihrer Leistung reduziert wird, sobald eine Einspeisung wirtschaftliche Verluste verursachen würde. So vermeiden Sie negative Erlöse und sichern langfristig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.
Ihre Anlage wird automatisch gedrosselt oder abgeschaltet, wenn der Weiterbetrieb vorübergehend wirtschaftlich nachteilig wäre. Das ist der Fall, sobald der kombinierte Erlös aus Börsenstrompreis (Day Ahead) und Marktprämie negativ wird, insbesondere, wenn die Stundenregelung nach § 51 EEG greift. Infos zur Stundenregelung nach §51 EEG finden Sie unter Punkt 10.
Die Steuerung erfolgt automatisch über unsere Fernsteuerungssoftware. Dabei wird vorübergehend ein Abschaltsignal an Ihre Anlage übermittelt.
Alle fernsteuerbaren Anlagen in der Direktvermarktung, z. B. PV-, Wind-, Biogas- oder Wasserkraftanlagen. Besonders sinnvoll ist der Einsatz bei Vermarktung nach der 15-Minuten-Regelung, da sich negative Strompreise hier besonders stark auf die Wirtschaftlichkeit auswirken können. Wir empfehlen die Abschaltung insbesondere für Anlagen mit sogenanntem „Watchdog“. Dieser stellt sicher, dass die Anlage bei einem Verbindungsabbruch automatisch auf einen definierten Standardwert hochfährt und nicht dauerhaft ausgeschaltet bleibt.
Für Sie als Anlagenbetreiber entstehen keine zusätzlichen laufenden Kosten, da die marktdienliche Abschaltung bereits Bestandteil der Direktvermarktung ist. Lediglich bei Anlagen mit Eigenverbrauch können einmalige technische Anpassungen durch Ihren Servicetechniker Aufwände verursachen.
Während der Abschaltzeiten wird keine Vergütung für eingespeiste Energie gezahlt, da in diesen Zeiträumen keine Einspeisung erfolgt. Gleichzeitig vermeiden Sie aber Verluste durch negative Marktpreise, wodurch langfristig Ihre Gesamterlöse optimiert werden können.
Die marktdienliche Abschaltung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen durch den Direktvermarkter. Redispatch-Maßnahmen werden netzdienlich durch den Netzbetreiber durchgeführt und dienen der Sicherung der Netzstabilität.
Für Anlagen mit Eigenverbrauch empfehlen wir bei negativen Strompreisen eine Konfiguration auf eine sogenannte Nulleinspeisung. Das bedeutet: Bei einem Abschaltsignal wird die Anlage nicht komplett heruntergeregelt, sondern nur bis auf Ihren Eigenbedarf. So vermeiden Sie Strombezug aus dem Netz und stellen gleichzeitig die Versorgung Ihres Eigenverbrauchs sicher. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage technisch für die Nulleinspeisung ausgelegt ist und die entsprechende Regelung durch Ihren Installateur bzw. Techniker eingerichtet und programmiert wurde.
Wenn mehrere Anlagen über einen gemeinsamen Datenlogger oder Parkregler gesteuert werden, kann es vorkommen, dass diese nur gemeinsam abgeschaltet werden können. Sofern einzelne Einheiten technisch getrennt regelbar sind, benötigen wir entsprechende Voraussetzungen, wie separate Datenlogger oder Fernwirkeinrichtungen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Steuerungsmöglichkeiten in Ihrem Anlagenverbund bestehen.

Anzulegender Wert:

Der anzulegende Wert, umgangssprachlich auch EEG-Vergütung genannt, richtet sich nach Erzeugungstechnologie, installierter Leistung und Inbetriebnahmedatum und bestimmt, wie hoch Ihre Marktprämie ausfällt. Der Wert wird oft vom Netzbetreiber auf Abrechnungen ausgewiesen oder kann im Register der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Für Anlagen größer als 1000 kWp wird dieser in der Regel über eine Ausschreibung festgelegt.

Wenn Sie mehrere Einheiten mit unterschiedlichen Inbetriebnahmezeitpunkten an einer gemeinsamen Marktlokation betreiben, berechnen wir einen leistungsgewichteten Durchschnitt.

Beispiel: Zwei Einheiten mit je 50 kW – die eine mit 6,0 ct/kWh, die andere mit 8,0 ct/kWh – ergeben gemeinsam 7,0 ct/kWh als anzulegenden Wert.

Stundenregelung nach § 51 EEG:

Sie gibt an, ab wann bei negativen Börsenpreisen keine Marktprämie von Ihrem Netzbetreiber mehr gezahlt wird. Je nach Inbetriebnahmedatum gilt z. B. eine 6-, 4-, 3-, 2- oder 1-Stunden-Regel. Ab 2027 reicht bereits eine negative Stunde. Für neue Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 24. Februar 2025 entfällt die Förderung bereits bei jeder einzelnen negativen Viertelstunde (15-Minutenregelung).

Zusammenfassung mehrerer Anlagen:

Nach den Vorgaben des § 24 EEG gelten mehrere Anlagen als eine gemeinsame Anlage, wenn sie (i.) innerhalb von 12 Monaten und (ii.) ohne ausreichende räumliche Trennung in Betrieb genommen werden. Maßgeblich sind neben der größeren Leistung auch das spätere Inbetriebnahmedatum.

Beispiel: Eine Anlage mit 200 kW und Inbetriebnahme (IBN) am 01.06.2022 sowie eine weitere Anlage nebenan mit 250 kW und IBN am 01.04.2023 unterliegen beide den EEG-Auflagen einer 450kW-Anlage mit IBN am 01.04.2023. Beide Anlagen unterliegen somit der dynamischen Stundenregelung nach §51 EEG.

Nein. Die Abschaltung erfolgt kontrolliert und ausschließlich innerhalb der technischen Spezifikationen Ihrer Anlage. Negative Auswirkungen auf die Betriebssicherheit oder Lebensdauer sind daher nicht zu erwarten.

Da Abschaltentscheidungen auf Prognosen zu Marktwert und Marktprämie basieren, können Abweichungen zwischen prognostizierten und tatsächlichen Werten auftreten. Aus diesem Grund haben wir einen Toleranzbereich von 1 ct/kWh definiert, der marktübliche Prognoseunsicherheiten berücksichtigt und gleichzeitig einen Flexibilitätsbonus einschließt.

- Liegt die tatsächliche Summe aus Börsenvergütung und Marktprämie unter 1 ct/kWh, erfolgt kein Ausgleich.
- Liegt sie über 1 ct/kWh, erstatten wir den entgangenen Gewinn und zahlen zusätzlich einen Flexibilitätsbonus von 1 ct/kWh.

Dieses Verfahren schafft transparente und faire Rahmenbedingungen für alle Anlagenbetreiber.

Ja. Auch Anlagen, die ihre Vergütung über Ausschreibungen erhalten und somit nicht unter die gesetzliche Festvergütung fallen, benötigen einen anzulegenden Wert. Dieser Wert ist notwendig, um die Wirtschaftlichkeit und Abschaltlogik korrekt berechnen zu können.

Nächster Schritt: Verluste stoppen, Flexibilitätsboni sichern

Negative Strompreise werden auch in den nächsten Jahren Teil des Marktes bleiben. Mit der marktdienlichen Abschaltung von EWE schützen Sie Ihre Erlöse und nutzen aktiv Flexibilitätschancen.