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Eine Frau mit Brille guckt in die Kamera, dahinter eine Fensterfront

Die Entwicklung der Energiepreise

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Entwicklung der Energiepreise

In den letzten Monaten gab es einige politische Entwicklungen und Entscheidungen, die sich auf die Energiepreise im Jahr 2024 ausgewirkt und potenziell für Verunsicherung bei den Verbrauchenden gesorgt haben. Wir versuchen hier, diese Entwicklungen kurz und sachlich zusammenzufassen und die Auswirkungen auf Ihre Energiepreise zu erläutern.

Die wichtigste Nachricht vorab: kaum Änderungen für Bestandskunden1

Abgesehen von der Erhöhung bei der Mehrwertsteuer (siehe unten) hat keine der nachfolgend genannten Änderungen Auswirkungen auf Laufzeitverträge für Strom oder Gas. Wenn Sie einen bestehenden Vertrag mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten haben und sich innerhalb der Laufzeit befinden, verändern sich die Preise in diesem Zeitraum nicht.

Auslaufen der Energiepreisbremsen

Am 31.12.2023 sind die Preisbremsen für Strom und Gas ausgelaufen. Das bedeutet, dass Kunden, deren Verträge von der Regelung der Preisbremsen profitiert haben, ab dem 01.01.2024 zu dem vertraglich vereinbarten Preis zurückkehren.

Für Kunden von EWE mit laufenden Verträgen, die sich innerhalb der Laufzeit befinden, hat diese Änderung keine Auswirkungen, da unsere Preise für Strom und Gas unter den relevanten Werten liegen.2

Ein transparentes gelb-rotes Diagramm, hinter dem Strommasten zu sehen sind

Anstieg der Netzentgelte

Aufgrund eines politischen Beschlusses steigen die vorläufigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreibenden. Die finalen Übertragungsnetzentgelte werden im Jahr 2024 im Mittel 6,43 ct./kWh betragen, während sie 2023 bei 3,12 ct./kWh lagen. Ausschlaggebend für die Höhe der Netzentgelte sind die weiterhin hohen Kosten für Systemdienstleistungen aufgrund der Preissteigerungen an den Energiemärkten.

Für EWE als Energieversorger bedeutet diese Entwicklung, dass der ursprünglich geplante Arbeitspreis von 5,50 ct./kWh auf 6,20 ct./kWh steigt.

Für bestehende Kunden von EWE mit laufenden Verträgen hat diese Änderung keine Auswirkungen, da diese Schwankungen von EWE aufgefangen werden.

Anstieg des CO2-Preises

Seit dem 01.01.2024 der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas von 35 Euro auf 45 Euro pro Tonne gestiegen. Umgerechnet auf den Energiepreis bedeutet dies, dass in 2024 für Gas 0,816 ct./kWh für das ausgestoßene CO2 bezahlt werden muss. Das ist ein Anstieg von 0,272 ct./kWh gegenüber 2023.

Für bestehende Kunden von EWE mit laufenden Verträgen hat diese Änderung keine Auswirkungen, da diese Schwankungen von EWE aufgefangen werden.

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Anstieg der § 19 StromNEV-Umlage

Bestimmte Unternehmen können individuelle Netzentgelte vereinbaren, wenn sie beispielsweise eine atypische Netznutzung aufweisen oder zu den besonders stromintensiven Branchen gehören. Dafür zahlen die Übertragungsnetzbetreibenden den örtlichen Netzbetreibenden einen Ausgleich für entgangene Erlöse. Die entstehenden Kosten werden über eine Umlage auf alle Verbrauchenden verteilt. Bis zum 31.12.2023 wurde diese Umlage vom Bund bezuschusst. Durch den Wegfall stieg die Umlage zum 01.01.2024 von 0,403 ct./kWh auf 0,653 ct./kWh.

Für bestehende Kunden1 von EWE mit laufenden Verträgen hat diese Änderung keine Auswirkungen, da diese Schwankungen von EWE aufgefangen werden.

Anstieg der Mehrwertsteuer auf Gas

Zum 01.04.2024 erhöhte sich die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wieder von 7 % auf 19 %. Diese Änderung betrifft alle Gas- und Wärmekund:innen in Deutschland. Seit April wurde daher auf allen Rechnungen wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 % ausgewiesen.

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Fazit

Für Kunden von EWE mit einem Laufzeitvertrag innerhalb der Laufzeit für Wärme oder Gas sind in den meisten Fällen keine zusätzliche Kosten entstanden. Denn die Erhöhung der Mehrwertsteuer spielte bei vielen Geschäftskunden keine Rolle, da sie ein durchlaufender Post ist. Gleichzeitig spiegeln diese Veränderungen die Bewegung am Energiemarkt wider und zeigen, warum es bei Neuverträgen zu Schwankungen kommen kann.

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Fußnoten Fußnoten
1

Unter "Bestandskunden" bzw. "bestehende Kunden" sind hier jeweils Kunden mit Laufzeitverträgen innerhalb der Laufzeit gemeint.

2

Ausgenommen hiervon sind Kunden die keinen Vertrag haben, sondern von EWE grundversorgt werden.