Letzte Aktualisierung:
23.09.2025
15 Minuten
Sie planen mit Ihrem Unternehmen eine PV-Anlage zu errichten? In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie vorher wissen müssen, inklusive einer praktischen Checkliste.
Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugen Unternehmen klimafreundlichen Strom, senken langfristig ihre Energiekosten und stärken ihre Unabhängigkeit. Für gewerbliche Betreiber gehören dazu auch einige verbindliche Aufgaben: gesetzliche Vorgaben einhalten, Genehmigungen beantragen und Meldepflichten erfüllen. Diese Anforderungen können sich durch Regelungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) verändern – wer sie im Blick behält, schafft die Grundlage für einen erfolgreichen Betrieb. In unserem Artikel geben wir Ihnen daher eine möglichst umfassende Übersicht über alle aktuellen technischen, administrativen und steuerlichen Pflichten vor und nach der Inbetriebnahme Ihrer eigenen PV-Anlage. Am Ende des Artikels finden Sie eine übersichtliche Checkliste zum Abhaken.
Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Melde- und Genehmigungspflichten ein, die vor Baubeginn Ihrer Photovoltaikanlage erfüllt werden müssen. Diese können je nach Größe und Standort Ihrer Anlage stark variieren. Informieren Sie sich deshalb vor Planungsbeginn ausführlich über die für Sie geltenden Pflichten – am besten bei einem Fachbetrieb wie EWE mit langjähriger Erfahrung.
Sie müssen Ihre Solaranlage bereits vor Baubeginn bei Ihrem Netzbetreiber melden. Dazu stellen Sie ein sogenanntes Netzanschlussbegehren mit allen technischen Eckdaten zu Ihrer geplanten PV-Anlage. Der Netzbetreiber prüft dann im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfung, ob das Stromnetz die geplante Einspeisung an dieser Stelle aufnehmen kann. Das kann bis zu acht Wochen dauern. Wenn Ihre Anlage fertig installiert ist, müssen Sie dies ebenfalls Ihrem Netzbetreiber melden. Dafür sind das finale Datenblatt und ein Nachweis über die fachgerechte Installation notwendig. Der Netzbetreiber genehmigt den Anschluss und stellt bei Bedarf neue Stromzähler bereit. Erst dann können Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen. Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage dann im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Nur mit dieser Registrierung können Sie Ihre Einspeisevergütung erhalten.
Die Solarpflicht ist in Deutschland Ländersache, daher variieren die Regelungen stark. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte informieren Sie sich bei Planung einer Anlage oder eines Bauvorhabens über die für Sie geltenden Regelungen.
Bundesland | PV-Pflicht | Weitere Regelungen |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Schleswig-Holstein |
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Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
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Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (Stand Mai 2025)
Für die meisten Solaranlagen auf dem eigenen Dach ist keine Baugenehmigung erforderlich, aber prüfen Sie dies bitte mit Ihrem örtlichen Bauamt. Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. Im zweiten Schritt sollten Sie Fördermittel beantragen, denn Fördermittelanträge müssen auf jeden Fall vor Baubeginn gestellt werden.
Vor Inbetriebnahme müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihre Solaranlage fachgerecht installiert wurde, da der Netzbetreiber Ihre Anlage sonst nicht freigibt. Auch Versicherer und Banken können diesen Nachweis verlangen. Erfahrene Fachbetriebe wie EWE stellen nicht nur die ordnungsgemäße Installation sicher, sondern kümmern sich auch um die entsprechenden Formulare für den Nachweis.

PV-Anlagen sind generell wartungsarm, allerdings besteht für Ihre PV-Anlage eine Wartungspflicht nach den Normen VDE 0105-100/A1, VDE 0126-23 und DGUV Vorschrift 3, die nur von Fachbetrieben oder dem Netzbetreiber durchgeführt werden dürfen. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes, die Stilllegung der Anlage und vor allem ein Haftungsrisiko bei Schäden.
VDE 0105-100/A – Arbeit an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
Diese Norm regelt nicht nur die erstmalige Freigabe der Anlage, sondern auch, dass durch wiederkehrende Prüfungen Mängel aufgedeckt werden, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder eine Gefahr darstellen. Meistens treten solche Veränderungen durch Verschleiß oder Umwelteinflüsse auf.
Wer prüft: Elektrofachkraft
Prüfrhythmus: meist alle 4 Jahre, eventuell häufiger
Risiken bei Verstoß: Bußgeld, Haftung, Stilllegung
VDE 0126-23 – Photovoltaik-(PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung
Diese Norm dient Systementwicklern und Installateuren als Vorlage, um ihren Kunden eine effektive Dokumentation bereitzustellen. Hier werden die Prüfkriterien für Ihre individuelle PV-Anlage ausführlich beschrieben, um spätere Wartungen, Prüfungen oder Modifikationen zu erleichtern.
Wer prüft: Installateur, Netzbetreiber
Prüfrhythmus: bei Inbetriebnahme oder Änderungen
Risiken bei Verstoß: Abschaltung, kein Netzanschluss
DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Diese Norm regelt die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um Arbeitsunfälle und vor allem Schäden durch elektrischen Strom zu vermeiden.
Wer prüft: Elektrofachkraft
Prüfrhythmus: abhängig von der Nutzung, meist alle 1-4 Jahre
Risiken bei Verstoß: Unfallhaftung, Versicherungsverlust, Bußgeld
Versicherung | Was ist abgedeckt? | Empfohlen für ... |
Photovoltaik-Versicherung (Allgefahren) | Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz, Überspannung, Tiere, Diebstahl, Vandalismus, Bedienfehler etc. | Alle Betreiber, insbesondere bei Anlagen ab 5 kWp |
Ertragsausfallversicherung | Erstattet entgangene Einspeisevergütung oder Stromverkaufserlöse bei technischen Ausfällen | Große, gewerblich genutzte Anlagen |
Betriebshaftpflicht (inkl. PV-Risiken) | Absicherung bei Schäden, die durch die PV-Anlagen bei Dritten entstehen (z. B. Dachlawine, Brandursache) | Gewerbetreibende und Vermieter |
Umwelthaftpflicht-Versicherung | Schäden durch z. B. auslaufende Batteriespeicher oder Brandrückstände | Große, gewerbliche Anlagen und Batteriespeicher |
Elektronik-Versicherung | Schutz gegen technische Defekte, z. B. an Wechselrichtern, Speichern, Steuerung | Kann ergänzend sinnvoll sein, vor allem bei komplexen Anlagen |
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (Stand Mai 2025)
Herbert Warnecke, Leiter Key Account Green Solutions bei EWE