Letzte Aktualisierung:
18.02.2026
7 Minuten
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die IT-Sicherheit im gesamten Bündnisraum zu vereinheitlichen und zu erhöhen. Dazu hat sie Mitte 2023 die Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (kurz: NIS) überarbeitet. Hauptsächlich wird darin geregelt, welche Unternehmen zur kritischen Infrastruktur eines Landes gehören und daher in besonderem Maße vor Cyberangriffen und anderen Gefahren geschützt werden müssen. Nach der alten NIS1-Regelung wurden 4.500 Unternehmen in Deutschland als sogenannte KRITIS-Unternehmen eingestuft. NIS2 betrifft dagegen schätzungsweise 29.500 Unternehmen.
NIS2 ist zwar bereits seit Oktober 2024 gültig, wurde in Deutschland und einigen anderen Ländern jedoch noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Laut den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll NIS2 2026 in Deutschland mit dem „Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ in Kraft treten. Betroffene Unternehmen sind aber bereits jetzt in der Pflicht und müssen sich vorbereiten, da es keine Übergangsfristen geben wird.
Gültig ab: Oktober 2024, in Deutschland voraussichtlich 2026
Betrifft: rund 30.000 Unternehmen in Deutschland
Kernziel: Erhöhung und Vereinheitlichung der Cybersicherheit in der EU
Herausforderungen für Unternehmen:
- Keine Übergangsfristen
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Aktuelle Cyberbedrohungslage
Die ursprüngliche NIS1-Richtlinie der EU stammt aus dem Jahr 2016. Eine Überarbeitung war angesichts der sich verschärfenden Cyberbedrohungslage also dringend notwendig. Erfolgreiche Hackerangriffe auf Einrichtungen, die die Grundversorgung der Menschen sicherstellen, können verheerende Auswirkungen haben. Bereits jetzt werden die KRITIS-Infrastrukturen in Deutschland im Durchschnitt zweimal täglich bedroht. Deshalb hat die EU für eine Vielzahl von Unternehmen strengere Sicherheitspflichten eingeführt. In Deutschland wird die Einhaltung dieser u. a. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht. Bei Verstößen drohen Sanktionen in Millionenhöhe und die Geschäftsführung kann persönlich haftbar gemacht werden.
Mit den neuen Vorgaben soll das Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU nicht nur erhöht, sondern auch angeglichen werden. Denn unterschiedliche Sicherheitsvorgaben in verschiedenen Ländern können schnell zu Risiken in der Lieferkette führen. Deshalb können die neuen Vorgaben auch für Unternehmen relevant sein, die nicht direkt Teil der kritischen Infrastruktur sind, aber zu deren direkten Zulieferern zählen.
Unternehmen sollten jetzt handeln, denn das Warten kann gefährlich werden:
„Die Verschiebung des NIS2-Umsetzungsgesetzes selbst hat die Bedrohungslage verschärft! Betrachten Sie es aus der Sicht eines Cyberkriminellen: Alles, was wir bisher getan haben, ist, die Branchen, Industrien und Unternehmen zu benennen, die wir als absolut wichtig für die Aufrechterhaltung und Versorgung unserer Gesellschaft betrachten. Dann haben wir gesagt, wie diese sich vor Cybergefahren schützen sollen. Da aber die gesetzliche Grundlage fehlt, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu kontrollieren, kann ich als Hacker davon ausgehen, dass viele kritische Unternehmen nicht ausreichend geschützt sind.“
David Brieskorn, Experte im Fachvertrieb für Security- und Rechenzentrumsdienstleistungen im Geschäftskundenvertrieb bei EWE TEL
Die NIS2-Richtlinie benennt in zwei Anhängen 18 verschiedene Sektoren, in denen ein Unternehmen tätig sein muss, um als Teil der kritischen Infrastruktur zu gelten. Außerdem wird zwischen wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen unterschieden, die jeweils unterschiedlich sanktioniert werden können, wenn sie die Sicherheitsvorgaben nicht einhalten.
Wichtig: Anders als bisher werden Unternehmen nicht informiert, ob sie Teil der kritischen Infrastruktur sind. Stattdessen müssen sie sich eigenständig beim BSI registrieren. Eine entsprechende Meldestelle wurde noch nicht geschaffen, aber Unternehmen können bereits eine Betroffenheitsprüfung durchführen.
Sektor | Kriterien für besonders wichtige Einrichtungen | Kriterien für wichtige Einrichtungen |
Alle bisherigen KRITIS-Unternehmen | Zählen automatisch als besonders wichtige Einrichtungen | / |
Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder Telekommunikationsnetzen | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € | Mitarbeiteranzahl, der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme liegen unter den Werten für besonders wichtige Einrichtungen |
Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD Name Registry oder DNS-Diensteanbieter | Zählen automatisch als besonders wichtige Einrichtungen | / |
Nicht-qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter | / | Zählen automatsch zu den wichtigen Einrichtungen |
Energieunternehmen (Stromversorgung, Fernwärme- oder Fernkälteversorgung, Kraftstoff- und Heizölversorgung, Gasversorgung) | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Transport- und Verkehrsunternehmen (Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr) | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Finanzwesen (Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur) | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Gesundheitswesen (Erbringer von Gesundheitsleistungen, Labore, Forschung, Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, Pharmazeutika und anderen Medizinprodukten) | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung) | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Digitale Infrastruktur (Betreiber von Internet Exchange Points, DNS-Diensteanbieter, Top Level Domain Registry, Cloud-Computing-Dienste, Rechenzentrumsdienstleistungen, Content Delivery Networks, Managed Services Provider, Managed Secuity Services Provider | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Weltraum (Bodeninfrastruktur) | Mehr als 250 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. € | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Post- und Kurierdienste | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Abfallbewirtschaftung | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Datenverarbeitungsgeräte, elektrische und optische Erzeugnisse, elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau, Kraftwagen und Kraftwagenteile, sonstiger Fahrzeugbau) | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Digitale Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke) | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Forschung | / | Mehr als 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. € |
Stand: 01.08.2025. Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle und alle weiteren Informationen dem Gesetzesentwurf zu diesem Zeitpunkt entsprechen und Änderungen jederzeit möglich sind.
Mit dieser kurzen NIS2-Checkliste können Sie selbst einschätzen, ob Ihr Unternehmen nach der neuen Richtlinie zur kritischen Infrastruktur zählt. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur der Selbsteinschätzung dient. Verlässlichere Aussagen liefert die Betroffenheitsprüfung des BSI.
Unternehmen, die unter die neue NIS2-Richtlinie fallen, haben im Wesentlichen drei Pflichten:
Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen sich bei einer noch zu schaffenden gemeinsamen Registrierungsstelle des BSI und des BBK registrieren. Dies muss spätestens drei Monate nachdem das Unternehmen erstmals oder erneut die oben genannten Kriterien für kritische Infrastrukturen erfüllt, erfolgen. Da die Registrierungspflicht unmittelbar einsetzt, sobald NIS2 in Kraft tritt, sollten Sie Ihr Unternehmen jetzt schon darauf vorbereiten.
Stand heute müssen folgende Informationen übermittelt werden:
Gemäß der NIS2-Richtlinie müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle dem BSI gemeldet werden – sowohl von wichtigen als auch von besonders wichtigen Einrichtungen. Dazu zählen beispielsweise schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste, die zu finanziellen Verlusten oder Schäden bei Dritten führen. Eine Meldung muss dabei stets eine Bewertung des Vorfalls, seines Schweregrads und seiner Auswirkungen sowie mögliche Indikatoren für eine Kompromittierung umfassen. Das BSI nimmt die Meldungen entgegen, kontaktiert das Unternehmen und leitet bei Bedarf weitere Maßnahmen ein.
Folgende Meldefristen sind in NIS2 festgelegt:
Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren. Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit sollen möglichst verhindert werden, damit die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen möglichst gering bleiben. Dabei muss das Risikomanagement alle informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die im Unternehmen eingesetzt werden, berücksichtigen. Zudem sollten alle getroffenen Maßnahmen dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen für das Risikomanagement gehören mindestens folgende Punkte:
Mit unserer praxisnahen NIS2-Checkliste haben Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf dem Weg zur NIS2-Compliance:
Die Umsetzung der NIS2-Pflichten stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderung. Lassen Sie sich daher von externen Beratern unterstützen. Als Energieversorger und Managed Service Provider zählen schon seit Jahren zur kritischen Infrastruktur Deutschlands. Von dieser Erfahrung können Sie jetzt profitieren! Lassen Sie sich von uns beraten!
Die nationale Umsetzung der NIS2-Richtline wird sich voraussichtlich noch bis Anfang des nächsten Jahres verzögern. Dann wird das Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (früher: NIS2UmsuCG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt haben Unternehmen drei Monate Zeit, um sich bei der gemeinsamen Meldestelle von BSI und BBK zu registrieren. Laut aktuellem Gesetzesentwurf müssen Unternehmen dann spätestens nach drei Jahren nachweisen, dass die NIS2-Maßnahmen umgesetzt wurden. Für die Überprüfung der Unternehmen ist voraussichtlich das BSI zuständig, das bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen kann.
Mögliche Sanktionen für wichtige und besonders wichtige Einrichtung bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinien:
Besonders wichtige Einrichtungen | Wichtige Einrichtungen |
Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres. Persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich. | Bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres. Persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich. |
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