Letzte Aktualisierung:
05.07.2024
3 Minuten
Viele Betreiber atmen nach dem Zuschlag erleichtert auf – dabei ist er nur der erste Schritt! Wer jetzt klug plant und keine Frist versäumt, stellt die Weichen für eine gesicherte Vergütung und den langfristigen Erfolg seiner Biogasanlage.
Inhalt:
Innerhalb eines Monats muss der Zuschlag im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden:
Nach dem Zuschlag haben Betreiber (je nach Zuschlagszeitpunkt) bis zu 60 Monate Zeit, in die neue Vergütung zu wechseln.
Achtung: Ab Inkrafttreten des Biomassepakets wird diese Frist auf 42 Monate verkürzt!
"Mit der EWE Direktvermarktung sind Sie als Betreiber bestens für die nächste Förderperiode aufgestellt und haben den richtigen Partner an Ihrer Seite, um Ihre Biogasanlage zuverlässig und zukunftssicher im Markt zu positionieren"
Henning Behrens
Experte für Direktvermarktung bei EWE
Der Vergütungsanspruch besteht nur, wenn ein Umweltgutachter bescheinigt, dass die Anlage technisch für den bedarfsorientierten Betrieb geeignet ist. Ohne Gutachten gibt es keine Marktprämie und keinen Flexzuschlag!
Mit dem Zuschlag gilt der „Maisdeckel“. Überschreitungen führen zum Verlust der Vergütung für das ganze Kalenderjahr.
Den Flexzuschlag gibt es nur, wenn mindestens 85 % der installierten Leistung in 4.000 Viertelstunden/Jahr erbracht werden.

Wer mehr Leistung geboten hat, muss auch liefern:
Die Sicherheitsleistung aus der Ausschreibung wird nicht automatisch erstattet.
Das Virtuelle Kraftwerk von EWE, das so genannte Grüne Kraftwerk, trägt mit Hunderten dezentralen Kraftwerken tagtäglich zum Gelingen der Energiewende bei und bietet gleichzeitig attraktive Erlösmöglichkeiten für alle Mitglieder. Lassen Sie sich beraten, ob auch Ihre Anlage in Frage kommt und welche Optionen realisierbar sind. Es lohnt sich.
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