Die Veröffentlichung der Höhe der Gasspeicherumlage erfolgt am 01. Januar 2026. Sie beträgt 0,0000 Cent/kWh. Die Höhe der festgelegten Gasspeicherumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen.
Wird ein Kunde über einen Wärmemengenzähler abgerechnet, so wird die Umlage bezogen auf die Erdgasmenge umgerechnet auf die Wärmemenge. Beispiel: Werden für die Wärmeerzeugung in einer Anlage 1000 kWh Erdgas benötigt, um 900 kWh Wärme zu erzeugen, so beträgt der Umrechnungsfaktor von Wärme auf Erdgas 1,11. Somit muss auch der Preis mit dem Faktor 1,11 multipliziert werden. Der kundenindividuelle Preis wäre somit 0,0000 Cent/kWh (0,0000 * 1,11) netto bzw. 0,0000 Cent/kWh (0,0000 * 1,11) brutto.
