Fragen und Antworten

Gasspeicherumlage

Ein Paragraphenzeichen- vor verschwommenem Hintergrund mit Sonne
FAQ
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die dafür bis zum 31.03.2027 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Die Umlage kann erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlage vorzufinanzieren. Daher werden viele Energieversorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung bereits im Oktober oder mit etwas Zeitverzug weiterzugeben.

Die Veröffentlichung der Höhe der Gasspeicherumlage erfolgt am 01. Januar 2026. Sie beträgt 0,0000 Cent/kWh. Die Höhe der festgelegten Gasspeicherumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen.

Wird ein Kunde über einen Wärmemengenzähler abgerechnet, so wird die Umlage bezogen auf die Erdgasmenge umgerechnet auf die Wärmemenge. Beispiel: Werden für die Wärmeerzeugung in einer Anlage 1000 kWh Erdgas benötigt, um 900 kWh Wärme zu erzeugen, so beträgt der Umrechnungsfaktor von Wärme auf Erdgas 1,11. Somit muss auch der Preis mit dem Faktor 1,11 multipliziert werden. Der kundenindividuelle Preis wäre somit 0,0000 Cent/kWh (0,0000 * 1,11) netto bzw. 0,0000 Cent/kWh (0,0000 * 1,11) brutto.