So profitieren Sie als Vermieter von Wärme Contracting
Neue Heizung ohne Investition1
Eine günstige und effiziente Wärmeversorgung ist für Mieterinnen und Mieter ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Wohnung. Mit einer effizienten Heizung halten Sie die Nebenkosten niedrig und den Wohnraum attraktiv. Und das Beste: Sie haben keinerlei Risiko und Sie müssen nicht investieren. Wie das geht? Wir planen und kaufen für Sie eine neue hocheffiziente Heizung. Als Eigentümer und Betreiber Ihrer Heizung übernehmen wir die komplette Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb und kümmern uns um alle Wartungen und Reparaturen. Und natürlich beliefern wir Ihre Mieterinnen und Mieter zuverlässig mit Wärme nach höchsten Effizienzmaßstäben.
Heizungsanlage mieten – Ihre Vorteile
Mit Full Service Freiräume schaffen
Sie können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir kümmern uns um alle Arbeiten, Absprachen, die Beantragung von Fördermitteln, Genehmigungen etc. – damit sparen Sie sich Zeit.
Keine Kapitalbindung, kein Risiko
Erneuern Sie Ihre Heizung ohne eigene Investition und ohne Risiko.1 Denn wir sind Eigentümer Ihrer Heizung.
Planungssicherheit
Verlässliche Betriebskosten und keine unerwarteten Wartungs- und Reparaturkosten oder Ausfallrisiken
Attraktiver Wohnraum
Mit einer effizienten Heizung halten Sie die Nebenkosten niedrig und den Wohnraum attraktiv.
Zufriedene Mietende
Ihre Wärmeversorgung ist rund um die Uhr gesichert und die Nebenkosten sind gering.
Umweltschonend
Ihre Heizung arbeitet maximal effizient und CO2-sparend.
Wärme Contracting für Immobilieneigentümer
Was mit Wärmecontracting möglich ist
Für Wohnräume gilt: Ja, grundsätzlich können Sie die Kosten für das Contracting als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Folgende Voraussetzungen müssen laut § 556c BGB erfüllt sein:
- Der Mieter hat laut Mietvertrag die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu bezahlen.
- Die Wärme wird durch das Contracting mit verbesserter Effizienz geliefert. Entweder aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder aus einem Wärmenetz.
- Die Kosten der Wärmelieferung mit Contracting übersteigen nicht die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser. (Grundsatz der Kostenneutralität)
- Der Vermieter hat die Umstellung spätestens drei Monate zuvor in Textform anzukündigen
Ausnahme: Beträgt der Jahresnutzungsgrad der bestehenden Anlage vor der Umstellung mindestens 80 Prozent, kann sich der Wärmelieferant anstelle der Maßnahmen nach Nummer 2 auf die Verbesserung der Betriebsführung der Anlage beschränken.
Ist die Wärme nach der Umstellung auf das Contracting teurer als die Betriebskosten vorher, dann kann der Vermieter nur die fiktiven Betriebskosten umlegen, die der Mieter ohne Wärmecontracting gezahlt hätte.
Unser Team freut sich auf Sie!
Als zuverlässiger Partner mit viel Know-how beraten wir Sie nicht nur zu effizienten Heizsystemen, sondern bieten auch individuelle Lösungen rund um eine zukunftsfähige Infrastruktur. Denn die Bündelung von Kompetenzen kann sowohl bei Neubauten als auch bei Gebäudesanierungen für große Synergieeffekte und hohe Effizienz sorgen. Melden Sie sich gerne mit Ihren Anliegen – Wir freuen uns auf Sie!
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