Letzte Aktualisierung:
11.12.2025
3 Minuten
Die Bundesregierung unterstützt stromintensive Branchen ab 2026 mit einem staatlich subventionierten Industriestrompreis. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bundesanzeiger liegen nun erstmals konkrete Rahmenbedingungen vor.
Energiekosten sind ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die Industrie. Um besonders stromintensive Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung die Einführung eines staatlich subventionierten Industriestrompreises beschlossen. Die Förderung ist auf maximal drei Jahre begrenzt und an eine Investitionsverpflichtung in Dekarbonisierung geknüpft.
Gefördert werden sollen Unternehmen mit hohem Strombedarf in energieintensiven Prozessen – etwa in der Chemie-, Glas- oder Keramikindustrie.
Förderfähig sind Abnahmestellen von Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste (Teilliste 1, Anhang I) zugeordnet sind. Eine Erweiterung auf weitere Sektoren ist möglich, muss jedoch durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Die Förderung gilt für die Abrechnungsjahre 2026-2028 und erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich vollständig am EU-Regelwerk Clean Industrial State Aid Framework (CISAF).
Das Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) ist das EU-Regelwerk für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Es legt die Leitlinien fest, nach denen Mitgliedstaaten Förderprogramme gestalten dürfen. Das CISAF trat unmittelbar mit Veröffentlichung am 25. Juni 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Mitgliedstaaten können auf dieser Grundlage neue Beihilferegelungen bei der EU-Kommission zur Genehmigung anmelden oder bestehende Fördermaßnahmen anpassen.
Der CISAF funktioniert nach dem 4 × 50 Prinzip. Dadurch wird definiert, welche Entlastung maximal zulässig wäre:
| Durchschnittlicher Großhandelspreis | Förderung möglich? | Preis auf geförderte Hälfte | Durchschnittlicher Gesamtpreis* | Erklärung |
| 45 €/MWh | Nein | 45 €/MWh | 45 €/MWh | Unter Mindestpreis -> keine Förderung |
| 90 €/MWh | Ja | 50 €/MWh | 70 €/MWh | Reduktion auf 50 €/MWh wegen Mindestpreis |
| 120 €/MWh-Preis | Ja | 60 €/MWh | 90 €/MWh | 50 % Reduktion möglich |
*Berechnung: (0,5 × Preis auf geförderte Hälfte) + (0,5 × Durchschnittlicher Großhandelspreis)
Die Entlastung erfolgt nicht automatisch über die Stromrechnung, sondern über ein staatliches Ausgleichsverfahren. Im Zuge der veröffentlichten Förderrichtlinie hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde eine zentrale Informationsplattform zum Industriestrompreis aufgebaut. Dort finden Unternehmen:
• die Förderrichtlinie
• aktuelle Informationen zu rechtlichen Grundlagen
• Details zu Antragsverfahren und Fristen
• sowie konkrete Förderparameter.
So funktioniert die Antragstellung in der Praxis:
• Unternehmen zahlen zunächst den normalen Marktpreis an ihren Energieversorger.
• Die Registrierung im Antragsportal der BAFA ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
• Innerhalb der Frist zur Antragstellung kann die Förderung rückwirkend für das Abrechnungsjahr (z. B. 2026) im BAFA-Portal beantragt werden.
• Bei Genehmigung wird die Differenz zwischen Marktpreis und Industriestrompreis vom Staat aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erstattet.
Die Auszahlung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Wichtig: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen: Stromverbräuche können im selben Abrechnungsjahr nicht gleichzeitig für den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation berücksichtigt werden.
Mit der veröffentlichten Förderrichtlinie wird der Industriestrompreis konkret:
Für die Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragstellung können spezialisierte Energieberater unterstützen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen klimafreundlicher machen möchten, kann Photovoltaik eine zentrale Rolle übernehmen – besonders im Zusammenspiel mit Energieeffizienzmaßnahmen, einer passend dimensionierten Stromspeicherung und intelligenter Verbrauchssteuerung. EWE berät zu Sofortmaßnahmen mit PV, die Sie sofort weiterbringen, sowie zu umfassenden Konzepten zur Klimaneutralität.
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