Letzte Aktualisierung:
11.12.2025
3 Minuten
Industriestrompreis 2026
Ab 2026 möchte die Bundesregierung stromintensive Branchen mit einem subventionierten Industriestrompreis unterstützen
Energiekosten sind ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die Industrie. Um besonders stromintensive Unternehmen zu entlasten, plant die Bundesregierung ab dem 01.01.2026 die Einführung eines staatlich subventionierten Industriestrompreises. Die Entlastung ist auf maximal drei Jahre begrenzt und an eine Investitionsverpflichtung in Dekarbonisierung geknüpft.
Wer soll profitieren?
Gefördert werden sollen Unternehmen mit hohem Strombedarf in energieintensiven Prozessen – etwa in der Chemie-, Glas- oder Keramikindustrie.
Die Leitplanken für die Förderung
Die konkrete Förderrichtlinie steht noch aus, doch das EU-Regelwerk Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) gibt bereits den Rahmen vor. Deutschland muss sein nationales Förderprogramm auf Basis des CISAF entwickeln und von der EU-Kommission genehmigen lassen („Notifizierung“).Was ist das CISAF?
Das Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) ist das EU-Regelwerk für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Es legt die Leitlinien fest, nach denen Mitgliedstaaten Förderprogramme gestalten dürfen. Das CISAF trat unmittelbar mit Veröffentlichung am 25. Juni 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Mitgliedstaaten können auf dieser Grundlage neue Beihilferegelungen bei der EU-Kommission zur Genehmigung anmelden oder bestehende Fördermaßnahmen anpassen.
Das 4 × 50-Prinzip
Der CISAF funktioniert nach dem 4 × 50 Prinzip. Dadurch wird definiert, welche Entlastung maximal zulässig wäre:
- 50 % Verbrauch: Maximal die Hälfte des Jahresverbrauchs ist förderfähig – und zwar nur für energieintensive Prozesse (z. B. Elektrolyse, Schmelzprozesse). Strom für z. B. Verwaltung oder IT ist ausgeschlossen.
- 50 % Preisreduktion: Auf die förderfähige Menge darf der Preis höchstens um 50 % gesenkt werden.
- 50 €/MWh Mindestpreis: Der geförderte Preis darf nie unter 50 €/MWh (5 Cent/kWh) fallen.
- 50 % Investitionspflicht: Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung investiert werden.
Rechenbeispiel einer Förderung nach CISAF
| Durchschnittlicher Großhandelspreis | Förderung möglich? | Preis auf geförderte Hälfte | Durchschnittlicher Gesamtpreis* | Erklärung |
| 45 €/MWh | Nein | 45 €/MWh | 45 €/MWh | Unter Mindestpreis -> keine Förderung |
| 90 €/MWh | Ja | 50 €/MWh | 70 €/MWh | Reduktion auf 50 €/MWh wegen Mindestpreis |
| 120 €/MWh-Preis | Ja | 60 €/MWh | 90 €/MWh | 50 % Reduktion möglich |
*Berechnung: (0,5 × Preis auf geförderte Hälfte) + (0,5 × Durchschnittlicher Großhandelspreis)
Wichtig:
Die Entlastung erfolgt nicht automatisch über die Stromrechnung, sondern über ein staatliches Ausgleichsverfahren:
- Unternehmen zahlen zunächst den normalen Marktpreis an ihren Energieversorger.
- Anschließend beantragen sie die Entlastung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA).
- Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Industriestrompreis wird vom Staat aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erstattet.
Fazit
Der Industriestrompreis wird keine Vollsubvention sein, sondern eine gezielte Entlastung für besonders stromintensive Prozesse – und nur für einen Teil des Stromverbrauchs. Die Förderung wird auf maximal drei Jahre begrenzt sein. Unternehmen müssen die Förderkriterien erfüllen und aktiv einen Antrag stellen. Für die Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragstellung können spezialisierte Energieberater unterstützen.
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