Industrie­strompreis 2026

Gezielte Entlastung für energieintensive Unternehmen

Strommasten auf einer grünen Wiese

Letzte Aktualisierung:

11.12.2025

3 Minuten

Industriestrompreis 2026

Die Bundesregierung unterstützt stromintensive Branchen ab 2026 mit einem staatlich subventionierten Industriestrompreis. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bundesanzeiger liegen nun erstmals konkrete Rahmenbedingungen vor.

Energiekosten sind ein entscheidender Wettbewerbsfaktor für die Industrie. Um besonders stromintensive Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung die Einführung eines staatlich subventionierten Industriestrompreises beschlossen. Die Förderung ist auf maximal drei Jahre begrenzt und an eine Investitionsverpflichtung in Dekarbonisierung geknüpft.

Wer ist förderfähig?

Gefördert werden sollen Unternehmen mit hohem Strombedarf in energieintensiven Prozessen – etwa in der Chemie-, Glas- oder Keramikindustrie.

Förderfähig sind Abnahmestellen von Unternehmen, die einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste (Teilliste 1, Anhang I) zugeordnet sind. Eine Erweiterung auf weitere Sektoren ist möglich, muss jedoch durch die EU-Kommission genehmigt werden.

Die Förderung gilt für die Abrechnungsjahre 2026-2028 und erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich vollständig am EU-Regelwerk Clean Industrial State Aid Framework (CISAF).

Was ist das CISAF?

Das Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) ist das EU-Regelwerk für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Industrie bei der Dekarbonisierung und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Es legt die Leitlinien fest, nach denen Mitgliedstaaten Förderprogramme gestalten dürfen. Das CISAF trat unmittelbar mit Veröffentlichung am 25. Juni 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030. Mitgliedstaaten können auf dieser Grundlage neue Beihilferegelungen bei der EU-Kommission zur Genehmigung anmelden oder bestehende Fördermaßnahmen anpassen.

Das 4 × 50-Prinzip

Der CISAF funktioniert nach dem 4 × 50 Prinzip. Dadurch wird definiert, welche Entlastung maximal zulässig wäre:

  • 50 % Verbrauch: Maximal die Hälfte des Jahresverbrauchs ist förderfähig – und zwar nur für energieintensive Prozesse (z. B. Elektrolyse, Schmelzprozesse). Strom für z. B. Verwaltung oder IT ist ausgeschlossen.
  • 50 % Preisreduktion: Auf die förderfähige Menge darf der Preis höchstens um 50 % gesenkt werden.
  • 50 €/MWh Mindestpreis: Der geförderte Preis darf nie unter 50 €/MWh (5 Cent/kWh) fallen.
  • 50 % Investitionspflicht: Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung investiert werden.

Rechenbeispiel einer Förderung nach CISAF

Durchschnittlicher GroßhandelspreisFörderung möglich?Preis auf geförderte HälfteDurchschnittlicher Gesamtpreis*Erklärung
45 €/MWhNein45 €/MWh45 €/MWhUnter Mindestpreis
-> keine Förderung 
90 €/MWh Ja50 €/MWh 70 €/MWhReduktion auf 50 €/MWh wegen Mindestpreis
120 €/MWh-Preis Ja60 €/MWh 90 €/MWh50 % Reduktion möglich

*Berechnung: (0,5 × Preis auf geförderte Hälfte) + (0,5 × Durchschnittlicher Großhandelspreis)

Antragstellung und Ablauf


Die Entlastung erfolgt nicht automatisch über die Stromrechnung, sondern über ein staatliches Ausgleichsverfahren. Im Zuge der veröffentlichten Förderrichtlinie hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde eine zentrale Informationsplattform zum Industriestrompreis aufgebaut. Dort finden Unternehmen:

• die Förderrichtlinie
• aktuelle Informationen zu rechtlichen Grundlagen
• Details zu Antragsverfahren und Fristen
• sowie konkrete Förderparameter.

So funktioniert die Antragstellung in der Praxis:

• Unternehmen zahlen zunächst den normalen Marktpreis an ihren Energieversorger.
• Die Registrierung im Antragsportal der BAFA ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
• Innerhalb der Frist zur Antragstellung kann die Förderung rückwirkend für das Abrechnungsjahr (z. B. 2026) im BAFA-Portal beantragt werden.
• Bei Genehmigung wird die Differenz zwischen Marktpreis und Industriestrompreis vom Staat aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erstattet.

Die Auszahlung erfolgt als nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Wichtig: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen: Stromverbräuche können im selben Abrechnungsjahr nicht gleichzeitig für den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation berücksichtigt werden.

Fazit

Mit der veröffentlichten Förderrichtlinie wird der Industriestrompreis konkret:

  • Er ist keine Vollsubvention, sondern eine gezielte Entlastung für energieintensive Prozesse von ausgewählten Wirtschaftszweigen
  • Die Förderung gilt für einen begrenzten Zeitraum (2026–2028)
  • Unternehmen müssen aktiv einen Antrag stellen und die Förderkriterien erfüllen

Für die Prüfung der Förderfähigkeit und die Antragstellung können spezialisierte Energieberater unterstützen.

Eine PV-Freiflächen-Anlage, dahinter Windräder

Klimaneutral werden mit Photovoltaik

Wenn Sie Ihr Unternehmen klimafreundlicher machen möchten, kann Photovoltaik eine zentrale Rolle übernehmen – besonders im Zusammenspiel mit Energieeffizienzmaßnahmen, einer passend dimensionierten Stromspeicherung und intelligenter Verbrauchssteuerung. EWE berät zu Sofortmaßnahmen mit PV, die Sie sofort weiterbringen, sowie zu umfassenden Konzepten zur Klimaneutralität.

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden auf Anhieb Ihren EWE-Kontakt in der Nähe.