Bestellung | Strom zum Gas kollektiv | EWE business
EWE Handwerk Strom hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Während der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AGB.
Es handelt sich um eine Preisgarantie. Das bedeutet, dass eine Anpassung des Preises während der Preisgarantiezeit nur bei einer Änderung der Umsatzsteuer sowie bei der Einführung von neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen Mehr- oder Entlastungen möglich ist.
EWE verpflichtet sich, den Kunden mit „Ökostrom“ zu versorgen. Das heißt, dass Strom in Höhe des Verbrauchs des Kunden aus Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 1 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz eingespeist und (bilanziell) bereitgestellt wird. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.
Erneuerbare Energie gemäß § 3 Nr. 21 EEG: a) Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, b) Windenergie, c) solare Strahlungsenergie, d) Geothermie, e) Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industri.