EWE Handwerk Strom hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Während der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den AGB.
Es handelt sich um eine Preisgarantie. Das bedeutet, dass eine Anpassung des Preises während der Preisgarantiezeit nur bei einer Änderung der Umsatzsteuer sowie bei der Einführung von neuen Steuern, Abgaben oder sonstigen Mehr- oder Entlastungen möglich ist.
Weitere Details finden Sie dazu auf business.ewe.de/klimafreundlich#strom.