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CO2-Emissionen senken mit Wärmecontracting
Wärme, Kälte und Strom fürs Quartier – mit Contracting zu mehr Klimaschutz
Beim Wärmecontracting plant, finanziert und betreibt ein Anbieter die Modernisierung oder Neuerrichtung der Energietechnik, die Wärme oder auch Strom und manchmal Kälte erzeugt. Diese Energielösung wird gerade für Quartiere und größere Wohnbauten immer attraktiver. Schließlich führt eine Umstellung auf Wärmecontracting bequem und kostengünstig zu einer besseren CO2-Bilanz.
Inhalt:
Weltweit entfallen knapp 40 Prozent der energiebezogenen CO2-Emissionen auf den Bau und den Betrieb von Gebäuden, wie der „Global Status Report for Buildings and Construction“ der Vereinten Nationen von 2020 dokumentiert. Denn global gesehen verursachen Gebäude mehr als ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs. Auch in Deutschland ist das so: Laut Deutscher Energie-Agentur (dena) gehen etwa 35 Prozent des bundesweiten Energieverbrauchs auf das Konto von Bauwerken, und das überwiegend auf das von Wohnhäusern. Insgesamt verursachen Wohnbauten 63 Prozent des gesamten Energieverbrauchs von Gebäuden. Nur 37 Prozent entfallen auf Nichtwohngebäude.
Die Zahlen zeigen: Der Baubereich bietet viel Potenzial, um Energie und CO2 einzusparen und damit den Klimaschutz voranzutreiben. Sie verdeutlichen aber auch, dass gerade im Gebäudesektor hoher Handlungsbedarf in Sachen Energiewende besteht. Noch gibt es hierzulande viel zu viele Bestandsgebäude, die mehr Energie verbrauchen als Neubauten und dabei auch mehr an klimaschädlichen CO2-Emissionen verursachen – durch die Erzeugung von Heizwärme, warmem Wasser und manchmal auch Kälte. Deutlich wird das beispielsweise bei Thermografieaufnahmen, die den hohen Energieverbrauch von Wohngebäuden zeigen. Dafür verantwortlich sind schlecht gedämmte Gebäudehüllen, Wärmebrücken und eine veraltete Anlagentechnik, die mit fossilen Brennstoffen arbeitet, insbesondere bei den Wohngebäuden, die vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1979 errichtet wurden. Und das sind nach dena-Angaben immerhin rund 63 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland.
Gerade bei nicht oder nur unzureichend energetisch sanierten Altbauten gilt es anzusetzen, um die von der Bundesregierung angestrebte Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen. Dazu muss der Heizwärmebedarf in diesen Gebäuden deutlich sinken, so dass er überhaupt durch erneuerbare Energien CO2-kompensiert zu decken ist.
Zwar ist in Sachen CO2-Senkung schon viel passiert: So gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium im Vergleich zu 1990 bereits eine CO2-Minderung von über 40 Prozent im Gebäudesektor. Aber bis 2030 müssen wir gegenüber heute noch einmal 40 Prozent CO2-Emissionen einsparen, um die Klimaziele zu erreichen. Das ist die gleiche Menge in einem Drittel der Zeit! Dadurch steigt der Sanierungsdruck auf Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien mit veralteter Energieversorgung und Haustechnik kontinuierlich.
Gerade bei nicht oder nur unzureichend energetisch sanierten Altbauten gilt es anzusetzen, um die von der Bundesregierung angestrebte Klimaneutralität des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen. Dazu muss der Heizwärmebedarf in diesen Gebäuden deutlich sinken, sodass er überhaupt durch erneuerbare Energien CO2-kompensiert zu decken ist.
Zwar ist in Sachen CO2-Senkung schon viel passiert: So gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium im Vergleich zu 1990 bereits eine CO2-Minderung von über 40 Prozent im Gebäudesektor. Aber bis 2030 müssen wir gegenüber heute noch einmal 40 Prozent CO2-Emissionen einsparen, um die Klimaziele zu erreichen. Das ist die gleiche Menge in einem Drittel der Zeit! Dadurch steigt der Sanierungsdruck auf Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien mit veralteter Energieversorgung und Haustechnik kontinuierlich.
Weiteren Anstoß zum Handeln gibt zudem das Gebäudeenergiegesetz (auch GEG oder Heizungsgesetz genannt), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es sieht vor, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizsystemen zu reduzieren. Stattdessen sollen Gebäude zunehmend durch erneuerbare Energien beheizt werden.
Parallel dazu zielt die kommunale Wärmeplanung darauf ab, auf lokaler Ebene die Wärmeversorgung zu optimieren. Kommunen sind dann verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen, die eine nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherstellen.
Für Neubauten von Wohngebäuden gelten schon jetzt hohe Energieanforderungen, die eine effiziente und klimaschonende Heizung und nachhaltige Energieversorgung voraussetzen. Fachleute gehen aber davon aus, dass sich die Gesetze auch die Energiestandards für Neubauten weiter verschärfen werden und eine Umstellung erfordern. Davon abgesehen ist es für eine größere Wohnanlage oder auch ein neues Stadt- oder Gemeindequartier ohnehin immens wichtig, dass es in Sachen Energie für die Zukunft gerüstet ist. Schließlich steigert ein kleiner CO2-Fußabdruck auch die Attraktivität der Anlage beziehungsweise des Quartiers für die Bewohnerinnen und Bewohner. Das liegt nicht zuletzt, dass er einen niedrigen Energieverbrauch und damit niedrige Energiekosten verspricht.
Doch wie können die Wohnungswirtschaft, private Immobilienbesitzer und -besitzerinnen sowie Bauherren nun den CO2-Ausstoß ihrer Gebäude kostensparend auf das gebotene Mindestmaß reduzieren? Gerade für Mehrfamilienhäuser und Quartiere bietet sich hierfür das Modell des Wärmecontractings an. Diese Lösung, spart in der Quartiersplanung Zeit sowie dem Investor beziehungsweise der Investorin Geld. Gleichzeitig senkt sie im Betrieb nachhaltig die CO2-Emissionsbilanz.
Das Prinzip von Wärmecontracting: Ein Dienstleister wie EWE plant, finanziert und erstellt nach eingehender Analyse eine auf die Gegebenheiten der Immobilie beziehungsweise des Quartiers optimal zugeschnittene Energieversorgung, beispielsweise mit Nahwärmenetz. Eine zentrale Heizungsanlage versorgt dabei über ein Verteilnetz die angeschlossenen Wohneinheiten. Das ist besonders effizient, weil die einzelnen Häuser im Quartier keine eigenen Heizungen oder Schornsteine mehr benötigen. Neben der Bereitstellung von Wärme für Raumheizung und Warmwasser lässt sich in ein solches individuelles Modell auch die Versorgung mit Kälte und Strom einbinden.
Nach Fertigstellung der Energieversorgungsanlage betreibt der Energiedienstleister – der sogenannte Contractor – diese dann auch. Die Endkunden und -kundinnen schließen mit ihm einen Vertrag und kaufen die fertige Energie aus der zentralen Erzeugungsanlage. Eigentümer der Anlage bleibt dabei der Energiedienstleister. Auch um Überwachung, Wartung, Reparatur, Notdienst und den Schornsteinfeger kümmert sich der Energiedienstleister als Contractor.
Bedarf und Gegebenheiten vor Ort kommen bei der Umstellung auf Wärmecontracting mit Blick auf eine größtmögliche Energieeffizienz und Klimaschutz verschiedene Technologien zum Einsatz: Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik oder auch sogenannte kalte Nahwärmenetze mit Wärmepumpen. So lassen sich bei einem Technologietausch der Energieverbrauch und damit auch die CO2-Emissionen verringern.
Im Neubau passt der Wärmecontracting-Anbieter die gesamte grüne Energielösung an die für die Baugenehmigung erforderlichen Primärenergiefaktoren an. Der Energiedienstleister kümmert sich darüber hinaus um alle Absprachen, den Bau und Betrieb der Anlage sowie die Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, Genehmigungen und so weiter. Daher können sich die Zuständigen für die Planung sowie Investorinnen und Investoren beruhigt auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Die Vorteile von einer Umstellung auf Wärmecontracting für die Quartiersentwicklung liegen auf der Hand:
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