Strom Abgaben und Umlagen

Abgaben und Umlagen

Wie groß ist der Anteil in Ihrer Stromlieferung?

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Welche Abgaben und Umlagen sind in Ihren Stromkosten enthalten?

Stromkosten beinhalten Abgaben, Steuern und Umlagen, die staatlich auferlegt und deutschlandweit erhoben werden – aktuell in untenstehender Höhe.

 

 

Was sind Netzentgelte?

 

Über Verteilnetze gelangt der Strom vom Kraftwerk zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Diese werden in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.

 

2024  LV Gruppe A 
[ct/kWh]
 LV Gruppe B 
[ct/kWh]
 LV Gruppe C 
[ct/kWh]
§19 StromNEV-Umlage 0,643    0,050     0,025
Offshore-Netzumlage 0,656
KWKG-Umlage 0,275
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden 0,11
Konzessionsabgabe für Tarifkunden Abhängig von der Größe der Gemeinde

 

 

2025  LV Gruppe A 
[ct/kWh]
 LV Gruppe B 
[ct/kWh]
 LV Gruppe C 
[ct/kWh]
Aufschlag für besondere Netznutzung auf die Netzentgelte 1,558    0,050     0,025
Offshore-Netzumlage 0,816
KWKG-Umlage 0,277
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden 0,11
Konzessionsabgabe für Tarifkunden Abhängig von der Größe der Gemeinde

Was steckt konkret hinter welchem Begriff?

Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz, welche seit dem 1.1.2013 wirksam ist, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

KWK-G-Umlage

Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Aufschlag für besondere Netznutzung auf die Netzentgelte

Setzt sich gegenwärtig aus der Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV-Umlage), der Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 S. 9 bis 11 EnWG sowie dem ab 1. Januar 2025 geltende Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur (derzeit BK8-24-001-A) zusammen.

Stromsteuer

Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV); nur für Tarifkunden, nicht als Schwachlaststrom). Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,11 ct/kWh.

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