Strom Abgaben und Umlagen

Abgaben und Umlagen

Wie groß ist der Anteil in Ihrer Stromlieferung?

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Welche Abgaben und Umlagen sind in Ihren Stromkosten enthalten?

Stromkosten beinhalten Abgaben, Steuern und Umlagen, die staatlich auferlegt und deutschlandweit erhoben werden – aktuell in untenstehender Höhe.

 

 

Was sind Netzentgelte?

 

Über Verteilnetze gelangt der Strom vom Kraftwerk zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Diese werden in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.

 

2024  LV Gruppe A 
[ct/kWh]
 LV Gruppe B 
[ct/kWh]
 LV Gruppe C 
[ct/kWh]
§19 StromNEV-Umlage 0,643    0,050     0,025
Offshore-Netzumlage 0,656
KWKG-Umlage 0,275
Stromsteuer 2,050
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden 0,11
Konzessionsabgabe für Tarifkunden Abhängig von der Größe der Gemeinde

Was steckt konkret hinter welchem Begriff?

Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz, welche seit dem 1.1.2013 wirksam ist, werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

KWK-G-Umlage

Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

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Rechtliche Hinweise
Ergänzung zu KWKG: Da im KWKG 2017 die Letztverbrauchergruppen B und C entfallen und zukünftig nur noch zwischen privilegierten und nicht privilegierten Kunden unterschieden wird, kommt für diese Gruppen eine Übergangsregelung zur Anwendung. Für Unternehmen die 2016 der Letztverbrauchergruppe B1 angehört haben, ist die KWK-Umlage für 2017 für Strommengen über 1.000.000 kWh auf 0,08 ct/kWh und 2018 auf 0,16 ct/kWh begrenzt. Für Unternehmen der bisherigen Letztverbrauchergruppe C1 ist die Staffelung wie folgt: 2017 0,06 ct/kWh; 2018 0,12 ct/kWh. Ab 2019 ist in beiden Fällen die volle Umlage zu entrichten. (§ 36 Abs. 3 KWKG). Letztverbraucher, die die Übergangsreglung nach §36 Abs. 3 KWKG 2017 in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Verteilnetzbetreiber bis zum 31. März des Folgejahres selbstverbrauchte Strommengen melden.

§19 StromNEV-Umlage

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung duch die EEG-Umlage hat  den Bundesrat passiert, so dass ab dem 01.07.2022 die EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh herabgesetzt wird. Ab dem 01.01.2023 wird die EEG-Umlage nicht mehr erhoben.

Umlage für abschaltbare Lasten (§18 AbLaV)

Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und Förderung der Versorgungssicherheit mit dem Ziel Abschaltung oder Drosselung stromintensiver Industrieprozesse im Bedarfsfall.

Stromsteuer

Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV); nur für Tarifkunden, nicht als Schwachlaststrom). Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,11 ct/kWh.

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