
Abgaben und Umlagen
Wie groß ist der Anteil an Ihrer Erdgaslieferung?
Welche Abgaben und Umlagen sind in Ihren Erdgaskosten enthalten?
In der Erdgasabrechnung sind ganz unterschiedliche Kostenanteile enthalten. Abgaben, Umlagen und Steuern zum Beispiel werden Ihnen separat zum Energiepreis berechnet. Diese sind staatlich auferlegt und werden deutschlandweit erhoben – und zwar in folgender Höhe:
Was sind Netzentgelte?
Über Verteilnetze gelangt die Energie von der Erdgasquelle zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Diese werden in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe dieser Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen. In den Netzentgelten sind die Marktraumumstellungsumlage und die Biogasumlage enthalten.
2025
Bilanzierungsumlage |
Standardlastprofil (SLP)
[ct/kWh]
|
Registrierende Leistungsmessung
[ct/kWh]
|
Trading Hub Europe (THE) (seit 01.10.2023) |
0,00 | 0,00 |
Konzessionsabgabe Sondervertragskunden | 0,03 ct/kWh | |
Konzessionsabgabe Tarifkunden | Abhängig von der Größe der Gemeinde | |
Energiesteuer (abw. Steuersätze nach § 2 Abs. 3 Ziffer 4 EnergieStG) |
0,550 ct/kWh | |
CO2-Preis (gemäß § 10 BEHG) |
0,9977 ct/kWh | |
Gasspeicherumlage (ab 01.01.2025 gemäß § 35e EnWG) |
0,299 ct/kWh |
Was steckt hinter den einzelnen Positionen?
BEHG – Brennstoffemissionshandelsgesetz
Bilanzierungsumlage (früher „Regel- und Ausgleichsenergieumlage“)
Konzessionsabgabe
Energiesteuer
Übersicht der Umlagen, die indirekt weitergereicht werden:
Biogasumlage
Marktraumumstellungsumlage
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