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EU-Ziel: nachhaltige Leuchtmittel & Co.
Was RoHS-Richtlinie und Ökodesign-Verordnung bedeuten
Die Ziele von RoHS-Richtlinie und Ökodesign-Verordnung
In den vergangenen Jahren haben sich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zunehmend darauf fokussiert, einerseits den Einsatz von gefährlichen Stoffen in elektrotechnischen Erzeugnissen zu verbieten und andererseits umweltfreundliche, energieeffizientere und kreislauforientierte Produkte stärker zu fördern. Das betrifft Leuchtmittel aller Art. Maßgeblich hierfür sind die RoHS-Richtlinie und die neue Ökodesign-Verordnung.
Jeder, der als Händler oder Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte in Europa verkauft, weiterveräußert, importiert oder exportiert, ist automatisch mit der RoHS-Richtlinie konfrontiert – egal, wo das Produkt hergestellt wurde. Denn bereits vor der Inverkehrbringung von Elektro- und Elektronikgeräten sind Händler, Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, die Einhaltung der RoHS-Richtlinie sicherzustellen. Als Nachweis unterliegen die Unternehmen der CE-Kennzeichnungspflicht. Diese erfolgt im Rahmen der RoHS-Verordnung in Eigenverantwortung des Herstellers.
Aber was genau steckt eigentlich hinter der Richtlinie? Die Abkürzung „RoHS“ steht für „Restriction of certain Hazardous Substances“. Die EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU dient also der Beschränkung der Verwendung und Inverkehrbringung einzelner gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Seit 2011 wurden die Inhalte der Richtlinie immer wieder erweitert. Die Richtlinie ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland sind die verbotenen Stoffe in die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) übernommen worden. Zu den gefährlichen Stoffen gehören neben Quecksilber und Blei etwa Cadmium, sechswertiges Chrom, zwei bromhaltige Flammschutzmittel sowie die Weichmacher Butylbenzylphthalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP). Der Grenzwert liegt jeweils bei 0,1 Prozent. Warum? Die EU berücksichtigt damit, dass es im Herstellungsprozess zu Verunreinigungen kommen kann, die sich aus technischer Sicht nicht vermeiden lassen.
Die RoHS-Richtlinie sorgt jetzt auch für das Aus der T5- und T8-Leuchtstofflampen ab Ende August 2023. Grund ist der Quecksilbergehalt der Leuchten. Ausnahmeregelungen gibt es lediglich für einige T8-Röhren in bestimmten Sonderlängen. Bei den T5-Leuchstoffröhren sind keine Ausnahmen vorgesehen. Für Unternehmen und Firmenlenker hat das zur Folge, dass sie sich bereits jetzt schon Gedanken über die Sanierung ihrer Lichtanlagen machen sollten. Denn der Zeitpunkt, an dem konventionelle Leuchtstofflampen beziehungsweise -röhren in den Lagern nicht mehr verfügbar sein werden, ist absehbar.
Lichtquellen, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen, werden mit einem im Jahr 2021 überarbeiteten EU-Energielabel ausgezeichnet. Hintergrund: Das herkömmliche Etikett spiegelte die Unterschiede bei der Energieeffizienz kaum wider. Daher wurde die Klasseneinteilung neu angelegt. Die bis dahin gewohnten „Plus“-Klassen, wie A+++, A++ und A+ wurden gestrichen. Das A zeigt jetzt die höchste Energieeffizienz an, G steht für weniger effiziente Leuchtmittel. Symbole informieren zudem über Produkteigenschaften; über einen auf dem Label platzierten QR-Code werden Interessenten auf die europäische Produktdatenbank (EPREL) weitergeleitet. Dort finden sich alle in den Verkehr gebrachten Produkte – also auch die Leuchtmittel. Darüber hinaus müssen Lieferanten von umgebenden Produkten Informationen zur enthaltenen Lichtquelle bereitstellen, die in der Verordnung festgelegt sind.
Die EU-Kommission hat im März 2022 einen Entwurf für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte angenommen. Die sogenannte Initiative für nachhaltige Produkte (Sustainable Products Initiative – SPI) ist Bestandteil des EU Green Deal. Ziel ist es, die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie zu ersetzen und die Vermarktung umweltfreundlicherer und kreislauforientierter Produkte innerhalb der EU noch stärker voranzutreiben. Die darin formulierten Anforderungen an die Produkte betreffen unter anderem
Alle diese neuen Nachhaltigkeitsanforderungen werden in Form von produktspezifischen Regeln auch für Leuchtmittel eingeführt. Geplant ist zudem ein digitaler Produktpass, der alle Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts beinhalten und beim Kauf für eine möglichst hohe Transparenz hinsichtlich der Umweltverträglichkeit sorgen soll.
Die Europäische Kommission geht davon aus, „dass sich dank des neuen Rahmens für nachhaltige Produkte bis 2030 bis zu 132 Millionen Tonnen an Primärenergie einsparen lassen, was etwa 150 Milliarden Kubikmetern Erdgas und damit fast der Gesamtheit der russischen Erdgasimporte der EU entspricht“.
Wesentlicher Teil der CO2-Bilanz eines Unternehmens ist der Stromverbrauch. Für den Betrieb von Produktions- und Lagerhallen, Büros oder Verkaufsflächen bietet die Optimierung der Beleuchtungsinfrastruktur großes Potenzial für mehr Nachhaltigkeit. Besonders mit modernen LEDs und einer smarten Vernetzung lässt sich der Energieverbrauch signifikant senken und der Klimaschutz deutlich verbessern. Lassen Sie sich herstellerunabhängig beraten.
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