Eine Frau lehnt an einer Wand und lächelt.

Der digitale Stromzähler

Für viele Gewerbe ab 2025 verpflichtend

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Digitale Stromzähler:
Wer jetzt handeln muss

Die Energieversorgung hat sich grundlegend verändert. Während früher Strom ausschließlich vom Kraftwerk zum Endverbraucher floss, erzeugen heute auch dezentrale Systeme wie Photovoltaikanlagen Energie. Das macht ein intelligenteres Stromnetz erforderlich, das den bidirektionalen Energiefluss effizient steuern kann. Hier kommen Smart Meter Gateways ins Spiel – elektronische Kommunikationsmodule, die eine bedarfs- und verbrauchsorientierte Koordination der Energie ermöglichen. Wichtig zu wissen: Ab 2025 sind Smart Meter auch für Gewerbetreibende mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr Pflicht. Erfahren Sie hier weitere Hintergründe rund um Smart Meter und Informationen dazu, wie der Austausch funktioniert.

Frage: Wieso kommen die neuen Stromzähler?

Im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das im September 2016 in Kraft trat, wird schrittweise der Einbau moderner elektronischer Stromzähler und sogenannter Smart Meter Gateways umgesetzt.

 

Bis spätestens 2032 sollen alle aktuell verwendeten analogen Ferraris-Zähler durch elektronische Geräte ersetzt werden. Dabei hängt es von Ihrem individuellen Verbrauch und davon ab, ob Sie beispielsweise eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung betreiben, welches System bei Ihnen zum Einsatz kommt: Entweder eine moderne Messeinheit oder ein intelligentes Messsystem. Der Austausch erfolgt durch den zuständigen Messstellenbetreiber, wie etwa EWE NETZ, im Rahmen des gesetzlichen Auftrags.

Frage: Was bringt die neue Messtechnik?

Sicherheit

Mit der steigenden Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wird der Einsatz flexibler und „intelligenter“ Netze sowie eine bedarfsgerechte Steuerung des Stromflusses immer wichtiger. Intelligente Messsysteme tragen auch bei Ihnen zu einer stabileren und sichereren Stromversorgung bei.

Transparenz

Die detaillierte Auswertung Ihrer gespeicherten Verbrauchsdaten bietet wertvolle Einblicke in Ihren individuellen Strombedarf. So können Sie Ihren Energieverbrauch effizienter gestalten, Geräte mit hohem Stromverbrauch erkennen und diese durch sparsamere Modelle ersetzen.

Effizienz bei Photovoltaik-Strom

Besitzen Sie eine Photovoltaik-Anlage, unterstützt das intelligente Messsystem eine optimale Steuerung und Nutzung Ihres erzeugten Stroms – beispielsweise für das Laden eines Elektroautos.

Frage: Welche Zähler werden ausgetauscht?

Derzeit sind noch zahlreiche analoge Ferrariszähler im Einsatz, die den aktuellen Zählerstand lediglich visuell anzeigen. Für die Integration in digital gesteuerte Netze sind diese Zähler jedoch nicht geeignet.

 

Frage: Wie sehen die neuen Geräte aus?

Frage: Wieso müssen die Zähler digital arbeiten?

Früher war der Strom lediglich in eine Richtung unterwegs: vom Kraftwerk zum Verbraucher. Diese „Einbahnstraße“ ist mit der Einbindung von Strom aus erneuerbaren Energien Vergangenheit: Die Netze müssen heute den Strom in zwei Richtungen transportieren, da z. B. durch die Stromgewinnung per privater PV-Anlagen auch dezentral eingespeist wird.

 

Um Erzeugung und Verbrauch bedarfs- und verbrauchsorientiert zu koordinieren, muss das Stromnetz somit „smarter“ werden. Die digitalen Smart Meter Gateways machen das Energiesystem fit für die Zukunft.

Frage: Wer bekommt welches Gerät?

Stromverbrauch < 6.000 kWh jährlich: moderne Messeinrichtung

  • Kunden, die in den letzten drei Jahren im Durchschnitt unter dem Verbrauch von 6.000 kWh pro Jahr geblieben sind, erhalten eine moderne Messeinrichtung.
  • Einbau sukzessive bis 2032 in ganz Deutschland.

 

 

 

 

 

Stromverbrauch > 6.000 kWh jährlich: intelligentes Messsystem

  • Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch in den letzten drei Jahren von mehr als 6.000 kWh erhalten ein intelligentes Messsystem.
  • Kunden, die selbst Strom erzeugen (z.B. Besitzer einer Photovoltaik-Anlage) mit mehr als 7 kW installierter Leistung, Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft- Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) über 7 kW installierte Leistung.
  • Der Einbau ist verpflichtend, wenn der Stromverbrauch 6.000 kWh pro Jahr übersteigt oder eine Stromerzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW betrieben wird.

Frage: Wie sieht der Smart-Meter-Rollout für Verbraucher aus?

*Kosten sind begrenzt:

Die jährlichen Kosten nach dem Einbau einer modernen Messeinrichtung unterliegen gesetzlichen Obergrenzen, die sich nach Ihrem Stromverbrauch oder der Leistung Ihrer stromerzeugenden Anlage richten.

Übrigens: Dass Sie zusätzlich zu den Stromkosten auch für Dienstleistungen wie Ablesen und Abrechnen aufkommen, ist nichts Neues. Diese Posten wurden bereits in der Vergangenheit in Ihren Jahresabrechnungen separat aufgeführt.

 

Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh:
Kunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von weniger als 6.000 kWh pro Jahr erhalten eine moderne Messeinrichtung. Die jährlichen Kosten dafür sind auf maximal 20 Euro begrenzt. Der Austausch soll bis spätestens 2032 abgeschlossen sein. Alternativ können, unter Einhaltung der gesetzlichen Kostenobergrenzen, auch intelligente Messsysteme installiert werden.

 

Zeitplan für Verbraucher mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh:
Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh werden mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Die maximalen Kosten für diese Systeme betragen 100 Euro pro Jahr. Der Einbau begann 2020 und soll bis 2032 abgeschlossen sein.

 

Zeitplan für Verbraucher mit einem Verbrauch über 10.000 kWh:

Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh erhalten ebenfalls intelligente Messsysteme. Die jährlichen Kosten sind gestaffelt und steigen mit dem Verbrauch. Für Kunden mit einem Verbrauch über 100.000 kWh jährlich gibt es keine gesetzliche Begrenzung der Kosten. Auch hier ist der vollständige Austausch bis 2032 geplant.

Frage: Wie sieht der Smart-Meter-Rollout für Erzeuger aus?

Für Stromerzeuger mit einer installierten Leistung bis zu 7 kW:

Stromerzeuger mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kW werden mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Die jährlichen Kosten dafür sind auf maximal 20 Euro begrenzt. Der Einbau startete 2017 und soll bis 2032 abgeschlossen sein. Alternativ kann der Messstellenbetreiber auch ein intelligentes Messsystem installieren, muss dabei jedoch die Kostenobergrenze von 60 Euro pro Jahr einhalten.

 

Für Stromerzeuger mit einer installierten Leistung von 7 kW bis 100 kW:

Erzeugungsanlagen mit einer Leistung zwischen 7 kW und 100 kW erhalten ein intelligentes Messsystem. Die jährlichen Kosten sind gestaffelt und richten sich nach der Erzeugungsleistung. Der Einbau begann 2020 und soll bis spätestens 2032 abgeschlossen sein.

 

Für Stromerzeuger mit einer installierten Leistung ab 100 kW:

Stromerzeuger mit einer Leistung von mehr als 100 kW werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Für die jährlichen Kosten gibt es keine gesetzliche Begrenzung; diese werden vom Messstellenbetreiber festgelegt. Der Einbau begann 2020 und wird bis 2032 abgeschlossen sein.

Frage: Wer ist zu was verpflichtet?

Beispiele für den Austausch von Zählern:

 

1. Digitaler Stromzähler – Beispiel bei einem Verbrauch von 3.500 kWh:

Da der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre unter 6.000 kWh liegt, ist der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht erforderlich. Der analoge Zähler wird in jedem Fall durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt, die jährliche Kosten von 20 Euro verursacht. Optional kann ein Smart-Meter-Gateway nachgerüstet werden. In diesem Fall liegen die Kosten bei maximal 40 Euro pro Jahr.

 

2. Digitaler Stromzähler – Beispiel bei einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh:

Seit dem 01. Januar 2025 sind u.a. Gewerbetreibende mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtet, ein intelligentes Messsystem einzubauen. Die jährlichen Kosten für dieses System betragen maximal 100 Euro.

 

3. Digitaler Stromzähler – Beispiel bei einem Stromerzeuger mit über 7 kW:

Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend, selbst wenn der Jahresverbrauch unter 6.000 kWh liegt.

Frage: Was, wenn Sie zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet sind?

Digitaler Stromzähler – Schritte im Überblick:

 

1. Anschreiben:

Sie werden rechtzeitig informiert.

Mindestens drei Monate vor dem geplanten Austausch erhalten Sie ein Schreiben von Ihrem grundzuständigen Messstellenbetreiber. Darin werden Sie darüber informiert, dass Ihr analoger Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem ersetzt wird.

 

2. Terminvereinbarung:

Ihr Einbautermin wird festgelegt.

Ein weiteres Schreiben informiert Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbau über den Termin. Sollte der vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, können Sie einen neuen Termin vereinbaren.

 

3. Einbau:

Ihr neuer Zähler wird installiert.

Am vereinbarten Termin kommt der Monteur zu Ihnen, überprüft den Zählerplatz und installiert das intelligente Messsystem. Sie erhalten eine kurze Einführung und ausführliche Informationsunterlagen. Nach der Installation ist das System sofort einsatzbereit.

 

4. Zugang zum Kundenportal:

Zugang zu Ihren Verbrauchsdaten.

Nach dem Einbau erhalten Sie per Post die Zugangsdaten für das Kundenportal Ihres Energielieferanten. Dort können Sie sich einfach anmelden, einloggen und Ihre Verbrauchsdaten komfortabel einsehen. Das Portal entspricht den aktuellen Standards.

Frage: Wie sicher sind Ihre Daten?

Moderne Messeinrichtung – Sicherer Schutz durch PIN:

 

  • Keine Weitergabe von Daten: Es erfolgt keine Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten an Dritte.
  • Datenspeicherung: Lediglich die detaillierten Verbrauchsdaten der letzten zwei Jahre werden gespeichert.
  • PIN-Schutz: Das digitale Display ist durch eine vierstellige PIN gesichert, sodass nur autorisierte Personen Zugriff haben.

 

Intelligentes Messsystem – Höchste Sicherheitsstandards:

 

  • Geprüfte Sicherheit: Die neuen Messsysteme erfüllen die strengen Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Direkte Datenübermittlung: Verbrauchsdaten werden sicher und direkt an den Messstellenbetreiber (meist den örtlichen Netzbetreiber) übermittelt.
  • Klare Zugriffsrechte: Der Zugriff auf die Daten ist gesetzlich geregelt und nur autorisierten Stellen erlaubt.
  • Verschlüsselter Datentransfer: Dank eines integrierten Sicherheitsmoduls werden alle Daten ausschließlich verschlüsselt übertragen.

Frage: Haben Sie vielleicht noch eine Frage zum Smart-Meter-Rollout?

Dann geben Sie uns bitte Bescheid.

 

Rufen Sie uns direkt an unter: 0800 3933931

 

Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.