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Wo die Solardachpflicht jetzt schon gilt und worauf sich Unternehmen einstellen müssen
Nach und nach führen derzeit immer mehr Bundesländer eine Solarpflicht ein, die die Installation einer Photovoltaikanlage vorschreibt. Insbesondere gewerblich genutzte Neubauten sind davon betroffen. Doch damit nicht genug: Weil sich viele Politiker:innen und Energieexpert:innen von der Solardach-Pflicht einen kräftigen Schub für die Energiewende versprechen, könnte die PV-Anlage schon bald deutschlandweit zum gesetzlichen Standard für Industrie- und Gewerbebauten werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Das schreibt das neue Klimaschutzgesetz vor. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, muss der Ausbau erneuerbarer Energien stärker vorangetrieben werden. Das soll unter anderem durch eine gesetzlich verankerte Solarpflicht für Neubauten und größere Dachsanierungen gelingen. Vor allem Gewerbebauten hat der Gesetzgeber dabei im Visier: Deren neuen Dächer sollen künftig verpflichtend eine Photovoltaikanlage tragen. In einigen Bundesländern ist eine solche Solarpflicht bereits Realität.
Baden-Württemberg gilt als Vorreiter in Sachen Solarpflicht. Das Bundesland war das erste, das ein entsprechendes Gesetz erlassen hat. Seit 1. Januar 2022 eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage beim Neubau eines Nichtwohngebäudes und von größeren Parkplätzen ab 35 Stellplätzen. Seit 1. Mai 2022 wurde die Pflicht auch auf neu gebaute Wohngebäude ausgeweitet. Ab 1. Januar 2023 muss sie auch bei grundlegenden Dachsanierungen angewendet werden. Inzwischen haben weitere Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt oder planen eine gesetzliche Regelung. Unsere Tabelle zeigt, in welchem Bundesland welche Solarpflichten gelten bzw. in Planung sind:
Bundesland |
Solarpflicht für |
gültig ab |
Baden-Württemberg |
a) Neubau von Nichtwohngebäuden b) Neubau von Wohngebäuden c) Dachsanierung d) Parkplätze ab 35 Stellplätzen1 |
a) ab 1.1.2022 b) ab 1.5.2022 c) ab 1.1.2023 d) ab 1.1.2022 |
Bayern |
a) Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden b) Neubau oder vollständige Erweiterung der Dachhaut von sonstigen Nicht-Wohngebäuden c) Neubau von Wohngebäuden2 |
a) ab 1.1.2023 b) ab 1.7.2023 c) Empfehlung zur Errichtung einer PV-Anlage |
Berlin |
Alle nicht-öffentlichen Neubauten und wesentlichen Dachumbauten3 |
ab 1.1.2023 |
Bremen |
alle Neubauten und Bestandsgebäude4 |
geplant |
Hamburg |
a) alle Neubauten b) Dachsanierung5 |
a) ab 1.1.2023 b) ab 1.1.2025 |
Hessen |
landeseigene Gebäude landeseigene Parkplätze ab 35 Stellplätzen nicht-landeseigene Parkplätze ab 50 Stellplätzen6 |
geplant |
Niedersachsen |
a) überwiegend gewerblich genutzte Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 75 Quadratmetern b) Neubauten von Wohngebäuden7 |
a) ab 1.1.2023 b) ab 1.1.2023 |
Nordrhein-Westfalen |
a) Parkplätze ab 35 Stellplätzen, die nicht zu Wohngebäuden gehören b) Neubauten von Gewerbe- und Wohngebäuden, umfassende Dachsanierung, öffentliche und kommunale Liegenschaften8 |
a) ab 1.1.2022 b) geplant |
Rheinland-Pfalz |
Gewerbe-Neubauten und Parkplätze ab 50 Stellplätzen9 |
ab 1.1.2023 |
Sachsen |
öffentliche und gewerbliche Neubauten und Parkplätze10 |
wird derzeit geprüft |
Schleswig-Holstein |
a) Neubau und Dachrenovierung von Nicht-Wohngebäuden b) Parkplätze ab 100 Stellplätzen11 |
a) ab 1.1.2023 b) ab 1.1.2023 |
Ein Blick auf die Tabelle mit den Einzelregelungen zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern offenbart: Es sind vor allem gewerbliche Neubauten, die mit einer Photovoltaikpflicht belegt werden. Deshalb sind es in erster Linie Unternehmen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen, wenn sie ein neues Produktions-, Büro- oder Lagergebäude bauen möchten. Auch die Solarpflichten für größere Parkplätze betreffen de facto vor allem Gewerbetreibende und Industrieunternehmen. Das wird voraussichtlich auch so bleiben, sollte in naher Zukunft eine bundesweite Solarpflicht eingeführt werden wie im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgehalten. Denn auch im Koalitionsvertrag steht, dass die Nutzung von Solarenergie bei gewerblichen Neubauten „verpflichtend“ sein soll.
Ob nun verpflichtend oder freiwillig – die Installation einer Photovoltaikanlage ist für Unternehmen in den meisten Fällen rentabel. Mit einer hohen Eigenstromnutzung können Unternehmen ihre Energiekosten enorm senken. Durch die Vermarktung von überschüssigem Solarstrom schaffen sie sich eine zusätzliche Einnahmequelle. Nicht zuletzt ist eine PV-Anlage auf dem Dach auch ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für aktiv betriebenen Klimaschutz.
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Wenn Sie Ihr Unternehmen klimafreundlicher machen möchten, kann Photovoltaik eine zentrale Rolle übernehmen – besonders im Zusammenspiel mit Energieeffizienzmaßnahmen, einer passend dimensionierten Stromspeicherung und intelligenter Verbrauchssteuerung. EWE berät zu Sofortmaßnahmen mit PV, die Sie sofort weiterbringen, sowie zu umfassenden Konzepten zur Klimaneutralität.
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