Energie Ersatzversorgung von EWE

Ersatzversorgung

Strom & Gas von EWE

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Energie in der gesetzlichen Ersatzversorgung

Liefert Ihr Versorger keinen Strom oder kein Erdgas mehr, springt EWE als Ihr lokaler Grundversorger sofort und automatisch für drei Monate ein. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Business weiterhin mit Energie beliefert wird. Diese sogenannte Ersatzversorgung (Niederdruck oder Niederspannung) ist in § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert.

Preise für Nicht-Haushaltskunden

Die Ersatzversorgung greift für Sie als Nicht-Haushaltskunde, wenn Sie keinen Erdgas- bzw. Stromliefervertrag abgeschlossen haben.
Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Die Preise finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

 

Preise für Sonderfälle

a) Haben Sie als Nicht-Haushaltskunde keine registrierende Leistungsmessung oder

b) haben Sie als Haushaltskunde einen Verbrauch unter 10.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und keine registrierende Leistungsmessung oder

c) sind Sie Haushaltskunde mit überwiegendem Eigenverbrauch im Haushalt, finden Sie die Preise hier.

 

Grundsätzlich dauert die Versorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas/Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgas- bzw. Stromliefervertrag abschließen.

 

Sofern Sie keinen Liefervertrag abschließen und dennoch Energie beziehen, sind Sie verpflichtet, Ihrem Grundversorger die Entnahme von Energie unverzüglich in Textform mitzuteilen.

 

Für den Bezug von Erdgas in Niederdruck bzw. Strom in Niederspannung gelten die Ergänzenden Bedingungen und die entsprechende Grundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV).

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