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Angebot zum Verkauf von Mengen am Terminmarkt
im Rahmen der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien

von

- nachstehend "Kunde" genannt -

an     EWE VERTRIEB GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg

- nachstehend "EWE" genannt -

Angebotsgegenstand

Ergänzend zu dem mit EWE geschlossenen Vertrag über die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien bietet Kunde der EWE an, eine feste Leistung (Grundlast) der von Kunde an EWE gelieferten Strommenge am Terminmarkt zu einem Mindestpreis zu vermarkten.


Der feste Leistungsanteil zur Vermarktung am Terminmarkt orientiert sich an der durchschnittlichen Leistung des Vorjahres bzw. an der Nennleistung der Anlage und darf 80 % des niedrigeren Wertes nicht übersteigen. Dem Kunden ist bewusst, dass diese Leistung im Angebotszeitraum jederzeit zur Verfügung stehen muss. In der folgenden Tabelle ist definiert, für welchen Zeitraum das Angebot gilt, welche Leistung als Grundlast durchgängig (24/7) zur Verfügung gestellt wird und welcher Mindestpreis am Terminmarkt erreicht werden soll:

 

Zeitraum

Laufzeit

Leistung in kW

Mindespreis in ct/kWh

(bis auf Widerruf)

 

Angebote, in denen keine Zeile der Tabelle vollständig ausgefüllt ist, werden automatisch verworfen. Sollten zu einer Anlage mehrere Angebote abgegeben werden, gilt ausschließlich das neueste Angebot. EWE behält sich vor, die gewählte Leistung anzupassen, wenn Zweifel an der durchgängigen Bereitstellung bestehen. EWE gibt keine Garantie, dass die Angebote am Terminmarkt realisiert werden. EWE informiert den Kunden gesondert mit einer Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien, sobald die Leistung in einem gewählten Zeitraum zum Mindestpreis vermarktet werden konnte. Diese Information erfolgt per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse des Kunden. Sollte diese E-Mail aus technischen Gründen nicht versendet werden können, geht das Schreiben auf dem Postweg zum Kunden. Alle weiteren darüber hinaus an EWE gelieferten Strommengen werden gemäß der Regelungen des Vertrages über die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien vergütet.

Beauftragt der Kunde EWE mit der Vermarktung eines festen Leistungsanteils am Terminmarkt für ein Quartal, das nach dem Endes des Vertrages über die Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energie beginnt, so verlängert sich dieser Vertrag bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres, in dem sich dieses Quartal befindet.

Dem Kunden ist bewusst, dass mit Versenden dieses Formulars ein verbindliches Angebot abgegeben wird, das eine verlässliche Leistungsbereitstellung seiner Anlage über den gewählten Zeitraum an EWE verlangt.

Sollte ein zeitlich begrenztes Angebot ausgewählt worden sein, verfällt dieses automatisch 10 Werktage vor Beginn des ausgewählten Zeitraumes, sofern keine Vermarktung der Leistung erfolgen konnte. Ein Widerruf kann in Textform an EWE bis 10 Werktage vor Beginn des jeweiligen Zeitraums erfolgen.

Datenschutz: Informationen zur Erhebung Ihrer Daten finden Sie hier.

 

 

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